einen passenden Fall gibt es zwar nicht zum Thema, dennoch interessiert es mich…
Man stelle sich eine Straße vor (außerorts), in welche eine sehr kleine Straße (ausgeschildert „Privatweg, Anlieger frei“) einmündet.
Auf der größeren Straße befindet sich VOR der Einmündung der Kleineren eine Geschwindigkeitsbeschränkung, z.B. 50km/h.
Wenn nun Person A den Weg (keine Sackgasse) illegal nutzt, in die größere Straße einmündet, das Schild natürlich nicht sehen kann, da es ja vor der Einmündung steht, und dank einer später erfolgten Geschwindigkeitsmessung zur Rechenschaft gezogen werden soll… wäre dies korrekt?
Wenn Person B den Weg legal nutzt (kein Anlieger, aber Besucher eines Anliegers, daher keine Ortskenntnis), wie sieht es dann aus?
Wenn Person C als Anlieger dort einbiegt, und behauptet, er würde sich an kein Schild erinnern können, da er die Straße nur auf diese Art nutzen würde…
sagen wir es mal so: Jede private Grundstückseinfahrt mündet in eine öffentliche Straße. Werden deshalb alle Streckenverbote an jeder Einfahrt wiederholt? Das sollte dir helfen deine Frage zu beantworten.
BTW: In diesem Zusammenhang gibt es ein nettes Urteil zu Wechselschildanlagen auf Autobahnen. Da hatte jemand sich gewehrt, weil man ihm eine Geschwindigkeitsübertretung angehängt hatte. Begründung: Er sei bei ausgeschilderter Geschwindigkeit X auf eine Rastanlage gefahren und nach Rückkehr auf die Autobahn vor der nächsten Schilderbrücke mit Geschwindigkeit X geblitzt worden. Er habe keine Chance gehabt, die inzwischen herabgesetzte Geschwindigkeit Y wahrzunehmen. Urteil des Gerichts: Da er damit rechnen musste, dass eine solche Wechselschildanlage hin und wieder wechselt, hätte er sich bis zum nächsten Schild dem Verkehrsfluss anpassen müssen. Dies habe er nicht getan, daher Pech gehabt!
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
sagen wir es mal so: Jede private Grundstückseinfahrt mündet
in eine öffentliche Straße. Werden deshalb alle
Streckenverbote an jeder Einfahrt wiederholt? Das sollte dir
helfen deine Frage zu beantworten.
Hilft nicht, da ich ja extra erwähnte, dass es sich nicht um eine Sackgasse handelt. Das bedeutet, dass man über einen solchen Weg von einer ganz anderen Straße aus dorthin gelangen kann.
Natürlich ist mir klar, dass Streckenverbote nicht an jeder Garage wiederholt werden müssen…
BTW: In diesem Zusammenhang gibt es ein nettes Urteil zu
Wechselschildanlagen auf Autobahnen. Da hatte jemand sich
gewehrt, weil man ihm eine Geschwindigkeitsübertretung
angehängt hatte. Begründung: Er sei bei ausgeschilderter
Geschwindigkeit X auf eine Rastanlage gefahren und nach
Rückkehr auf die Autobahn vor der nächsten Schilderbrücke mit
Geschwindigkeit X geblitzt worden. Er habe keine Chance
gehabt, die inzwischen herabgesetzte Geschwindigkeit Y
wahrzunehmen. Urteil des Gerichts: Da er damit rechnen musste,
dass eine solche Wechselschildanlage hin und wieder wechselt,
hätte er sich bis zum nächsten Schild dem Verkehrsfluss
anpassen müssen. Dies habe er nicht getan, daher Pech gehabt!
Kenne ich. Ist auf einer Autobahn ja auch recht logisch. In meinem Beispiel gehe ich aber von einer kleineren Überlandstraße aus (Ortsverbindung), keine Bundesstraße. Geringes Verkehrsaufkommen (z.B. alle 30 Sekunden ein Fahrzeug im Mittel), Anpassung an andere Fahrzeuge kaum möglich, da nicht vorhanden.
sagen wir es mal so: Jede private Grundstückseinfahrt mündet
in eine öffentliche Straße. Werden deshalb alle
Streckenverbote an jeder Einfahrt wiederholt? Das sollte dir
helfen deine Frage zu beantworten.
Hilft nicht, da ich ja extra erwähnte, dass es sich nicht um
eine Sackgasse handelt. Das bedeutet, dass man über einen
solchen Weg von einer ganz anderen Straße aus dorthin gelangen
kann.
Wenn ein Grundstück zwei Zugänge hat und damit die Zufahrt eine Durchfahrt ist, ändert das nichts. Warum auch.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn ein Grundstück zwei Zugänge hat und damit die Zufahrt
eine Durchfahrt ist, ändert das nichts. Warum auch.
gut, habe mich falsch ausgedrückt, bzw. nicht klar genug erklärt. Ich rede von einem Weg, einer kleinen Straße, welche durch Zeichen 126 http://www.anwalt-salewski.de/Verkehrszeichen/vz126s… mit Zusatz „Anlieger frei“ gekennzeichnet ist.
Es handelt sich nicht zwingend um ein Privatgrundstück, worauf der Weg zu verlaufen hat.
gut, habe mich falsch ausgedrückt, bzw. nicht klar genug
erklärt. Ich rede von einem Weg, einer kleinen Straße, welche
durch Zeichen 126 http://www.anwalt-salewski.de/Verkehrszeichen/vz126s…
mit Zusatz „Anlieger frei“ gekennzeichnet ist.
Es handelt sich nicht zwingend um ein Privatgrundstück, worauf
der Weg zu verlaufen hat.
Nach diesem Schild ist eigentlich gar nicht davon auszugehen, dass es sich um einen Privatweg handelt.
Wie auch immer, eine Geschwindigkeitsbeschränkung hat ja einen Grund. Wenn es sich um eine Beschränkung vor einer Kreuzung handelt, könnte sie sogar fahrtrichtungsbezogen sein, sonst ist mir das noch nie begegnet. Wenn sie sich aber vor einer Kreuzung befindet, muss man davon ausgehen, dass es sich wohl um eine gefährliche Kreuzung handelt, bei der man eh’ angepasst, also langsam fahren muss - unabhängig vom Schild und vom (nicht vorhandenen) Verkehrsfluss. Und damit hat man dann auch keine Ausrede mehr. Es kommt hinzu, dass die Beschränkung ja nur um die Kreuzung herum gilt, also nicht die Chance besteht, bis zur Kreuzung so stark zu beschleunigen, dass man die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet und trotzdem an der Kreuzung wieder angepasst langsam fährt (außer vielleicht mit einem Ferrari). Und gesehen hat man die Kreuzung auch schon bei der Hinfahrt zur Nebenstraße, das zählt also auch nicht.
Wenn es dagegen eine Beschränkung ist, die in beide Fahrtrichtungen gilt (gefährliche Kurve, Bebauung etc.) muss man das bei der Hinfahrt bemerkt haben und anhand dessen zumindest vermuten können, dass die Beschränkung in beide Fahrtrichtungen gilt. Was dann auch keine Ausrede zulässt.