Person A nimmt während der Fußball WM Zusammenfassungen von Spielen bzw. Ergebnissen auf (oder Nachrichte). Am nächsten (oder gleichen) Tag zeigt Person A diese Aufnahmen unentgeltlich einem größeren Personenkreis.
Person A nimmt während der Fußball WM Zusammenfassungen von
Spielen bzw. Ergebnissen auf (oder Nachrichte). Am nächsten
(oder gleichen) Tag zeigt Person A diese Aufnahmen
unentgeltlich einem größeren Personenkreis.
Wie ist dies Verhalten rechtlich zu beurteilen ?
Hast du die Rechte an den Spielen erworben? Wieviel haben die Sender hierfür nochmal hingeblätter? 200 Mio?? Oder waren es ein vielfaches davon??? Wenn du dich mit einer entsprechenden Summe daran beteiligt hast, stehen dir sicherlich gewissen Senderechte zu. Wenn nicht…
Person A nimmt während der Fußball WM Zusammenfassungen von
Spielen bzw. Ergebnissen auf (oder Nachrichte). Am nächsten
(oder gleichen) Tag zeigt Person A diese Aufnahmen
unentgeltlich einem größeren Personenkreis.
Wie ist dies Verhalten rechtlich zu beurteilen ?
geschieht das öffentlich oder in Privaträumen?
Ich schätze Mal, dass dies relevant ist. Sonst dürfte ich ja mit niemandem zu Hause einen Video schauen, den ich im TV aufgenommen habe.
und danke schonmal für die Antworten.
Die Räume, in denen Person A die Aufnahmen zeigt, wären auf einem Firmengelände einer Firma.
(Von meinem „moralischen“ Empfinden her, fände ich das von Person A ausgeführte Verhalten auch fragwürdig. Jedoch stimmen moralisches Empfinden und gesetzliche Regeln oft nicht überein. Wäre also froh, um entsprechende genaue Formulierung, wo dieser Sachverhalt geregelt ist.)
Hast du die Rechte an den Spielen erworben? Wieviel haben die
Sender hierfür nochmal hingeblätter? 200 Mio?? Oder waren es
ein vielfaches davon??? Wenn du dich mit einer entsprechenden
Summe daran beteiligt hast, stehen dir sicherlich gewissen
Senderechte zu.
es geht hier aber nicht um sende rechte. was da für zig millionen verschachert wurde, waren die rechte zur live-übertragung, und die rechte zum senden von ausschnitten bzw. zusammenfassungen.
welcher sender wie viele sekunden welcher spiele senden und damit öffentlich zugänglich machen darf, hängt natürlich von den erworbenen rechten ab.
aber wenn ich eine nicht öffentliche vorführung allein zum zweck der vorführung veranstalten will, kann mir rechtlich keiner in die suppe spucken.
Der KasusKnacktus ist immer der Gleiche: Privat und unentgeldlich ist alles möglich, sobald man Eintritt nimmt, hätte man Lizenzgebühren zahlen müssen. Aber dafür ist es nun eh zu Spät, Genehmigungen werden nicht mehr erteilt. Der Wirt, der Eine WM-Party gibt, darf auch mit den Getränken etc. Geld verdienen, aber auch hier wieder: Eintritt=Ärger!
Man darf übrigens z.B. auch privat T-Shirts mit Logo, Leo, etc bedrucken lassen, aber sobald man versucht, die restlichen Stücke (z.B. aus der Mindestauflage) bei ebay zu verticken, sollte man 'ne Rechtschutz haben!
es geht hier aber nicht um sende rechte. was da für zig
millionen verschachert wurde, waren die rechte zur
live-übertragung, und die rechte zum senden von
ausschnitten bzw. zusammenfassungen.
Ob gesendet, ausgestrahlt, übertragen oder zuerst aufgenommen und dann über Kabel via Recorder an einem Verstärker zum Fernseher ist völlig egal! Wenn du die Rechte daran nicht hast, können dir sehr viele Leute in die Suppe spucken!
aber wenn ich eine nicht öffentliche vorführung allein zum
zweck der vorführung veranstalten will, kann mir rechtlich
keiner in die suppe spucken.
Hier geht es aber nicht um eine „nicht öffentliche Vorführung“, sondern um eine " Vorführung im größeren Personenkreis". Und dies kann von einer kleinen Fete mit 100 Mann in der örtlichen Dorfkneipe bis hin zum Fußballfest in der Turnhalle alles sein! Und wenn du die Rechte daran nicht hast, stell lieber ein paar Stuckeimer mehr mit auf. Die wirst du dann ziemlich schnell brauchen!
By the way: Die GEMA möchte von den Kneipen, die Fußballspiele zeigen, auch noch zusätzlich Gebühren für die Nationalhymen, die dort gespielt werden. Noch jemand, der dir in die Suppe spucken kann!
Gruß
Falke
PS: Das nächste Mal bitte Groß- und Kleinschreibung beachten - oder auf Englisch schreiben!
Man darf übrigens z.B. auch privat T-Shirts mit Logo, Leo, etc
bedrucken lassen, aber sobald man versucht, die restlichen
Stücke (z.B. aus der Mindestauflage) bei ebay zu verticken,
sollte man 'ne Rechtschutz haben!
Ob gesendet, ausgestrahlt, übertragen oder zuerst aufgenommen
und dann über Kabel via Recorder an einem Verstärker zum
Fernseher ist völlig egal!
es ist schon ein kleiner unterschied, ob ich ein fußballspiel senden dürfen oder ein (bereits) gesendetes zeigen dürfen will.
Hier geht es aber nicht um eine „nicht öffentliche
Vorführung“, sondern um eine „Vorführung im größeren
Personenkreis“.
ob die aufführung einer genehmigung bedarf, entscheidet sich allein dadurch, ob sie öffentlich ist oder nicht.
wenn ich also einen größeren personenkreis zur fußballparty einlade, um aufgenommene spiele anzuschauen, bleibt meine suppe wunderbar lecker.
By the way: Die GEMA möchte von den Kneipen, die Fußballspiele
zeigen, auch noch zusätzlich Gebühren für die Nationalhymen,
die dort gespielt werden. Noch jemand, der dir in die Suppe
spucken kann!
die gema möchte sicher noch einiges mehr. aber an meine suppe kommt sie nicht.
Es hilft einem, die Gesamtkosten zu verringern (=für den eigenen Anwalt), wenn man sich nach Erhalt der Abmahnung vertreten lassen möchte, z.B. Prüfung der Höhe, etc. An der Sachlage, falls Du das meinst, wird das natürlich nicht viel ändern. Manch einer hat den Nebensatz aber sicher auch so verstanden, wie ich ihn gemeint habe: Wenn man dies macht, sollte man sich auf Ärger einstellen. Denn zur Zeit sind ganze Teams nur damit beschäftigt, das Internet nach sowas zu durchforsten…
es ist schon ein kleiner unterschied, ob ich ein fußballspiel
senden dürfen oder ein (bereits) gesendetes zeigen dürfen
will.
Dies ist schon richtig! Aber erkundige dich bitte erst mal, wie groß allein der Kampf der Sender ist, nach den Spielen die Highlights eines Spiels in der Sportschau o.ä. zeigen zu dürfen!! Und hier geht es nur um ein paar wenige Minuten (1 - 2), die z.B. die ARD aus einem „Premiere“-Spiel zeigen möchte. Hierbei wird nicht nur um Geld und Spielminuten geschachert, sondern auch um jede Minute der Zeit, die dies früher erfolgen kann.
ob die aufführung einer genehmigung bedarf, entscheidet sich
allein dadurch, ob sie öffentlich ist oder nicht.
wenn ich also einen größeren personenkreis zur fußballparty
einlade, um aufgenommene spiele anzuschauen, bleibt meine
suppe wunderbar lecker.
Klar! Man kann natürlich auch die Münchner Allianz Arena als „größeren Personenkreis“ und „nicht öffentlich“ definieren, wenn ich die Türen nach Spielbeginn zu mache! Ob dies die Sender und Rechteinhaber auch so sehen, bezweifle ich aber! Dabei wird zu viel Geld mit sowas gemacht, als dass hieran kein Dritter mitverdienen möchte.
die gema möchte sicher noch einiges mehr. aber an meine suppe
kommt sie nicht.
Dann verschluck dich nur nicht! Die GEMA hat schon einen Anteil an deiner Suppe allein dadurch, dass du ein Fernseher überhaupt besitzt. Und für jede Aktion mehr die man hiermit macht, fließt mehr in deren Pott.
Gruß
Falke
PS: Schon von der Groß- und Kleinschreibung gehört?