Haftungsbereich des Kassenwartes eines e.V

Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn ein eingetragner und notarisch registrierter Verein z.B. seine Mieten nicht mehr bezahlen kann und der Gerichtsvollziher vor der Tür steht.
Haftet nun der Kassenwart mit dem Privatvermögen?
Inwieweit haftet der Kassenwart im allgemeinen mit dem Privatvermögen für evtl. nichtzahlungsfähigkeit des Vereins?
im BGB steht nichts eindeutiges oder ich habe es nicht herauslesen können.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Der e. V. haftet extern nur mit dem Vereinsvermögen. Intern kann dies durch die Satzung anders geregelt werden.

Der e. V. haftet extern nur mit dem Vereinsvermögen. Intern
kann dies durch die Satzung anders geregelt werden.

vielen Dank für die schnelle Antwort, das ist ja schön das es so ist.