herr x ist geschädigter bei einem auffahrunfall. die schuldfrage ist unbestritten, da her y seinen fehler einräumt.
daraufhin lässt herr x ein gutachten von einem unabhängigem ihm persönlich nicht bekannten kfz sachverständigen anfertigen. die schadenshähe beträgt lt. gutachten 6.000 euro. sämtliche unterlagen werden an die gegnerische versicherung von herrn y eingereicht.
daraufhin bestreitet die generische versicherung die höhe des gutachtens. das gutachten wurde angeblich einem sachverständigen der DEKRA vorgelegt und dieser ermittelte anhand dessen einen schaden von 4.000 euro. in der zwischenzeit wurde der wagen aber schon in einer fachwerkstatt repariert. die höhe der reperaturkosten kann durch eine rechnung in höhe von 6.000 euro belegt werden.
meiner meinung nach ist das eine reiner „hinhalte-taktik“ der versicherung des herrn y. sie hat das erste erstellte gutachten (schadenshöhe 6.000 euro) doch zu akzeptieren, oder nicht?
sie hat das erste erstellte
gutachten (schadenshöhe 6.000 euro) doch zu akzeptieren, oder
nicht?
Warum sollte sie ein Gutachten akzeptieren von einem Gutachter
„deines“ Vertrauens?
Da es in der Abwicklung wohl schon zu Fehlern gekommen ist
(deinerseits) würde ich nun doch mal den Gang zum Rechtsanwalt deines
Vertrauens in Betracht ziehen.
wenn die Schuldfrage wirklich eindeutig ist, gibt es für den unverschuldet in den Unfall Verwickelten nur eine Lösung: sofort zum Anwalt. Da braucht man sich echt nicht selbst drum kümmern, denn den Anwalt muß die generische Versicherung schließlich auch bezahlen. Außerdem macht der Anwalt noch weitere Forderungen geltend, wie z.B. die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. Geht man nicht zum Anwalt, spielt die Versicherung mit einem Katz und Maus.
bei der abwicklung der angelegenheit kam es sicherlich nicht zu irgendwelchen fehlern meinerseits. wenn ja, welche sollen da denn deiner meinung nach sein? desweiteren läuft die sache von beginn an über einen anwalt.
mich würde nur mal interessieren ob andere gleichwertige erfhrungen haben und wie die sache am ende ausgegangen ist.
gruss
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Warum sollte sie ein Gutachten akzeptieren von einem Gutachter
„deines“ Vertrauens?
Weil es das Recht des Geschädigten ist, sich einen Gutachter seiner
Wahl zu nehmen!!!
Da es in der Abwicklung wohl schon zu Fehlern gekommen ist
(deinerseits) würde ich nun doch mal den Gang zum Rechtsanwalt
deines
Vertrauens in Betracht ziehen.
Welche Fehler sollen hier gemacht worden sein??
Gutachten zur Sicherung der Anspüche erstellt…korrekt
Gutachten bei Versicherung des Verursachers eingereicht…korrekt
Abrechnung (netto) fiktiv nach Gutachten gewünscht…korrekt
Da jedoch bei einer fiktiven Abrechnung nur der Nettobetrag gezahlt wird ist es in diesem Fall anzuraten, die Rechnung einzureichen und Abrechnung daraufhin zu verlangen
wenn Rechtsschutz besteht, dann ganz einfach den Restbetrag nochmals außergerichtlich geltend machen und dann einklagen. Dann kann sich der Richter und ein gerichtlich bestellter Gutachter mit der Frrage auseinandersetzen, welcher Schaden denn nun tatsächlich entstanden ist.
Wenn kein Rechtsschutz besteht, würde ich das zweite Gutachten nochmals dem ersten Gutachter vorlegen und ihn fragen, wie es zu diesen Differenzen kommt.
bei der abwicklung der angelegenheit kam es sicherlich nicht
zu irgendwelchen fehlern meinerseits. wenn ja, welche sollen
da denn deiner meinung nach sein?
Ich kenne es so, das man das Fahrzeug in die Werkstatt bringt,
den Kostenvoranschlag der Versicherung mitteilt und diese dann
entscheidet ob sie vor Reparatur einen Gutachter schickt oder nicht.
Ein eigenes Gutachten machen lassen, das Fahrzeug reparieren
lassen und dann der Versicherung sagen „Ist alles schon gelaufen die
Summe unten rechts bitte überweisen“ kann es doch nicht sein.
mich würde nur mal interessieren ob andere gleichwertige
erfhrungen haben und wie die sache am ende ausgegangen ist.
-Unfall gehabt (Auffahrunfall hinten ohne Schuld)
-Unterlagen zum RA getragen
-PKW in Werkstatt und Ersatzfahrzeug entgegen genommen
-2 Tage später PKW wieder abgeholt
-lustige Kopien von Schreiben zwischen RA und Versicherung bekommen
(wie man in absolut freundlichem Ton seinem Gegenüber sagt „sie sind
ein Ar*********“, beherschten beide Parteien in Perfektion)
-3 Monate später, Geld wegen Wertminderung auf mein Konto eingegangen
-ende
Ich kenne es so, das man das Fahrzeug in die Werkstatt bringt,
den Kostenvoranschlag der Versicherung mitteilt und diese dann
entscheidet ob sie vor Reparatur einen Gutachter schickt oder
nicht.
Der falsche Weg. So schickt der Versicherer einen eigenen Gutachter,
welcher immer im Interesse der Versicherung begutachtet. So sind
finanzielle Verluste des Anspruchstellers zu befürchten.
Ein eigenes Gutachten machen lassen, das Fahrzeug reparieren
lassen und dann der Versicherung sagen „Ist alles schon
gelaufen die
Summe unten rechts bitte überweisen“ kann es doch nicht sein.
Der richtige Weg. Ab einer gewissen Schadenshöhe (ca. 500,- €) sollte
ein Geschädigter immer selbst einen Gutachter bestellen.
Der Geschädigte ist zur Schadensicherung verpflichtet. Dieser
Verpflichtung kommt man am besten mit einem Gutachten eines
unabhängigen Sachverständigten nach. Dieses reicht man dann bei der
gegnerischen Versicherung ein und bittet um Regulierung.
Häufig werden dann Kürzungen bei Stundensätzen, Verbringung und Wertminderung vorgenommen. Laut BGH-Rechtssprechung häufig zu unrecht.