Ö-Recht:keine Ordnungswidrigkeit-->keine Sankti

Moin,

Viele (alle?) Gesetze, die das öffentliche Recht betreffen beherrbergen genaue Regelungen, welche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit welchen maximalen Geldbußen geahndet werden.
Wie verhält es sich mit gesetzlichen Vorgaben, die bei Verstoß nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet werden? Gibt es dann keine Sanktionen, oder greifen da evtl. andere Maßnahmen oder Regelwerke?

thx
moe.

In irgendeinem Gesetz muss die Sanktion vorgesehen sein, ansonsten wäre die Sanktionierung ein Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes und damit rechtswidrig.

Denkbar ist natürlich immer, dass sich eine Sanktionsvorschrift aus einem „anderen“ Gesetz ergibt. Z.B. ist einiges direkt im OWiG geregelt.

Levay

In irgendeinem Gesetz muss die Sanktion vorgesehen sein,
ansonsten wäre die Sanktionierung ein Verstoß gegen den
Vorbehalt des Gesetzes und damit rechtswidrig.

Die betreffende Behörde selbst darf sich also keine „Strafgebühren“ oder ähnliches ausdenken, richtig?

Denkbar ist natürlich immer, dass sich eine
Sanktionsvorschrift aus einem „anderen“ Gesetz ergibt. Z.B.
ist einiges direkt im OWiG geregelt.

Ich habe schon Verweise auf die Abgabenordnung gesehen. Kann man davon ausgehen, dass wenn im betreffenden Gesetz kein Verweis auf das OWiG steht, dass es dann dort auch keine Sanktionsvorschrift gibt? Sonst hat man ja keine Möglichkeit, zu überblicken, welche Regelungen relevant sind und lebt immer in der Gefahr, dass es vielleicht doch anderswo eine Regelung gibt, auf die eben nur nicht Bezug genommen wurde?

„Wenn Verstöße gegen §§ 1 bis 10 und 12 bis 20 als Ordnungswidrigkeit ausgewiesen sind und zu § 11 keine Vorschrift über den Fall des Verstoßes vorliegt (auch keine Verweise auf andere Gesetze), kann man gegen §11 verstoßen ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat.“ Würdest Du das so unterschreiben? :wink:

Banales Beispiel: §15 Abs.4 S.2 WpHG: Übersendung einer verpflichtenden Veröffentlichung an die BaFin. Dazu konnte ich bisland keine Sanktion finden (hoffentlich habe ich nicht nur wieder geschludert, aber es geht mir auch garnicht um diese konkrete Vorschrift).

thx
moe.

Die betreffende Behörde selbst darf sich also keine
„Strafgebühren“ oder ähnliches ausdenken, richtig?

Absolut richtig.

Ich habe schon Verweise auf die Abgabenordnung gesehen. Kann
man davon ausgehen, dass wenn im betreffenden Gesetz kein
Verweis auf das OWiG steht, dass es dann dort auch keine
Sanktionsvorschrift gibt?

Die Abgabenordnung enthält, soweit ich weiß und sagen kann, keine Sanktionen. Strafgelder sind ja gerade keine Abgaben.

„Wenn Verstöße gegen §§ 1 bis 10 und 12 bis 20 als
Ordnungswidrigkeit ausgewiesen sind und zu § 11 keine
Vorschrift über den Fall des Verstoßes vorliegt (auch keine
Verweise auf andere Gesetze), kann man gegen §11 verstoßen
ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat.“ Würdest Du das
so unterschreiben? :wink:

Nein, würde ich nicht. Ich glaube nicht, dass es auf den Wortlaut „Ordnungswidrigkeit“ ankommt. Man hat dann kein Bußgeld zu befüchten, wenn nirgendwo steht, dass ein Bußgeld für die Tat droht.

Levay

  • der hofft, dass ein anderer dir noch mehr dazu sagen kann als er selbst -