Darf jedes beschränkt geschäftsfähige Kind in ein Internetcafé??
(Ich denke es versteht sich von selbst, dass ich damit meine, ob es ins Netz gehen darf und an LAN-Spiele etc. teilnehmen darf.)
Oder gibt es Beschränkungen seitens des JÖSchG bzw. GjS?
Danke im Vorraus
Nicolle
PS: wenn ich hier falsch bin, bitte sagen, dann stelle ich die Frage im Board Recht
Die Zugangsbeschränkung richtet sich vor allem danach,
als was man das Internetcafe ansieht.
Ist es eine Gaststätte (im Sinne des GastGesetzes)? Dafür kann schon der Kühlschrank mit Bierdosen ausreichen. Dann ist der Zugang von
Jugendlichen unter 16 Jahren nur unter bestimmten Umständen
zulässig.
Ist es vielleicht sogar eine öffentliche Spielhalle?
Dann ist der Zugang für Jugendliche nicht gestattet (Jugendschutzgesetz).
Problem: „Internet-Cafe“ ist nicht gesetzlich definiert, ob
es unter eins der beiden genannten „Problemgruppen“ fällt, hängt von den konkreten Umständen, vor allem aber von der Auslegung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörden ab. In meiner Heimatstadt kommen die gerade auf den Trichter, dass alle Internet-Cafes im „Kneipen- und Partyviertel“ Spielhallen sind, in der Umgebung der Universität jedoch nicht. Mal sehen, wie das ausgeht.