Klage von ebay wettbewerber?

hallo

person a vertreibt gewerblich waren über ebay und hat keine gültigen agb auf der seite.
bekommt anwaltspost durch AW der person b. soll unterlassungs- und verpflichtungserklärung unterschreiben und die rechnung des anwalt bezahlen. frist 7 tage, über WE+ 1 feiertag.
was soll a tun. (termin beim RA erst am letzten fristtag) sollte a die agb schnellst in laufende auktionen nach stellen?

dk schon mal

Hallo A,

hat A ungültige oder KEINE AGB aus seiner Seite?
Mir wäre neu, dass AGB eine Vorschrift in Deutschland sind.
Insofern habe ich Verständnisprobleme mit der Frage.

Gruss Ivo

Habe sowas ähnliches vor kurzen erst in der Presse verfolgen können. Da sind wohl Personen am Werk die sich damit bereichern wollen, dass sie Unwissende eine Rechnung stellen und darauf hoffen das diese bezahlen.
Zahlen muss man glaube ich nicht!!
Frage sicherheitshalber telefonisch bei ebay nach. Die müssen es wissen.

a hat keine agb auf seiner seite. auch keine tel-nr. dachte ohne agb würde widerrufsrecht, fernabsatzgesetz des bgb greifen.

Stimmt.
Ohne AGB greifen die gesetzlichen Regelungen.

Könnte daher einfach ein böser Abzockversuch sein. (ohne den genauen Hintergrund des Falls zu kennen - daher nur vermutet.)

Gruss Ivo

Stimmt.
Ohne AGB greifen die gesetzlichen Regelungen.

also erst mal alles belassen, sonst könnte es wohl als schuldeingeständnis gewertet werden?

und ist die frist ok? muß in online-auktionen name, adresse, tel und ust id gednannt werden?

dk y

Hat er für seine Abmahnung keine Rechtsgrundlage genannt? Wenn ja, zitiere doch mal ein bisschen genauer aus dem fiktiven Schreiben.

Gruß

Markus

Habe sowas ähnliches vor kurzen erst in der Presse verfolgen
können. Da sind wohl Personen am Werk die sich damit
bereichern wollen, dass sie Unwissende eine Rechnung stellen
und darauf hoffen das diese bezahlen.

sowas sagte der steuerberater von a auch!

Zahlen muss man glaube ich nicht!!
Frage sicherheitshalber telefonisch bei ebay nach. Die müssen
es wissen.

ebay müßte ja zumindest die rechtlichen bestimmungen bei online-auktionen kennen.

dk yvonne

Die Sache ist nicht ganz verständlich: Du verweist darauf, dass keine AGB existieren; es ist aber - natürlich - niemand verpflichtet, AGB auf seiner Website zu führen oder überhaupt irgendwo zu führen.

Geht es vielleicht mehr darum, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise fehlen, insbesondere auf die Widerrufsmögichkeit?

Levay

wenn in der anlage der vorrausgegangenen e-mail kein verdächtiges objekt gewesen wäre, hätte OE es nicht gelöscht und man könnte stellen herkopieren. so werde ich ein paar stellen des fiktiven schreibens mal zitieren.

"1. bei den von ihnen unter ebay angebotenen waren fehlen sämtliche angaben hinsichtlich der anbieterkennzeichnung, zu deren nennung sie gem. § 6 TDG bzw. § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV jedoch verpflichtet sind.

a. nach § 6 TDG hat der anbieter geschäftsmäßiger Teledienste folgende information leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereit zu halten:

-name und anschrift (§ 6 S.1 Nr. 1 TDG)
-angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare kommunikation mit dem anbieter ermöglichen, einschließlich der adresse der elektronischen post (§ 6 S.1 Nr. 2 TDG)
-registerangaben (§6 S.1 Nr.4 TDG)
-sowie falls vorhanden die umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 6 S.1 Nr.6 TDG)

führt der anbieter, wie vorliegend, eine geschäftsmäßige internet-auktion durch, muss er die anbieterkennzeichnungspflicht des § 6 TDG beachten, weil eine solche auktion einen teledienst im sinne des TDG darstellt (vgl. Kästner/Tews in: WRP 2004, S.391 (395);beschluss des LG Bremen vom 27. April 2004, Az.: 12 O 219/04)."

werde bei bedarf gerne mehr aus diesem fiktiven schreiben zitieren, sind aber mehrere seiten, hier nur die erste kostprobe.

vg y

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

verkäufer a klickt bei seinen auktionen nur den hinweis an „der käufer hat das recht den artikel zurück zu geben“ bei höherpreisigen artikeln immer, bei niedrigpreisigen auch mal nicht. steht aber auf der seite angemeldet als gewerblicher verkäufer, so das der käufer davon ausgehen kann seine 2 wochen widerrufsrecht zu haben. ist doch normal auch bei privaten so, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.oder?

dk y

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, bei Privaten nicht. Bei Unternehmern ist es so, dass, wenn sie nicht ausdrücklich darauf hinweisen, zudem die Fristen anders sind. Und ich nehme an, dass es sich auch um einen Grund zur Abmahnung vom Mitwerbern handelt.

Levay

"1. bei den von ihnen unter ebay angebotenen waren fehlen
sämtliche angaben hinsichtlich der anbieterkennzeichnung, zu
deren nennung sie gem. § 6 TDG bzw. § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB
i.V.m. § 1 BGB-InfoV jedoch verpflichtet sind.

Na, das hat aber mit den AGB wenig zu tun. Was fehlt, ist schlicht das „Impressum“, also Auskünfte zu Anschrift und rechtlich Verantwortlichen der Seite.

Und diese Daten sollten auf jeden Fall schleunigst nachgetragen werden.

IANAL
Schorsch

Kann es sein, dass du „AGB“ mit „Impressum“ verwechselst?
Das Impressum hat nämlich mit AGB nichts zu tun.

Insofern ist die Abmanhnung bei einem gewerblichen Händler sogar womöglich berechtigt.

Gruss Ivo

wird nachgetragen wenn es pflicht ist. käufer allerdings bekommen diese ganzen daten.
muß die unterlassungs- und verpflichtungserklärung unterschrieben und die rechnung von anwalt b gezahlt werden, wenn das erste „rechtskräftige“ gefunden wurde?

dk y

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war eigentlich der meinung, das es in die agb gehört. also wird das nachgetragen. muß es auf jede seite oder reicht die mich seite bei ebay? und genügt es nicht, wenn die käufer es mit kauf von ebay mitgeteilt bekommen? vorher ist a über fragen an den verkäufer erreichbar. und wie ist es mit widerrufsrecht? muss es extra angegeben werden? oder ist bei gewerblichen händler automatisch 2 wochen?

vg und dk y

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weisst du wie die fristen sind, wenn nichts angegeben wurde?

dk y

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wird nachgetragen wenn es pflicht ist. käufer allerdings
bekommen diese ganzen daten.

Den Käufern diese Daten zu geben, nutzt hier nichts. Die Impressumspflicht dient u. a. dazu, dass Wettbewerber und potentielle Kunden sich im Vorfeld über dich schlau machen können, ohne erst etwas bestellen zu müssen.

muß die unterlassungs- und verpflichtungserklärung
unterschrieben und die rechnung von anwalt b gezahlt werden,
wenn das erste „rechtskräftige“ gefunden wurde?

Wie erwähnt bin ich kein Jurist. Nach meiner Kenntnis aber wirst du an Unterzeichnung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht vorbeikommen. Und auch die Kosten hast du, sofern diese nicht willkürlich hoch angesetzt sind, zu tragen. Voraussetzung allerdings ist m. W., dass der Anwalt im Auftrag eines betroffenen Mandanten handelt und dass es sich nicht um eine Serienabmahnung handelt.

Dies solltest du im Zweifel mit dem Anwalt deines Vertrauens besprechen.

HTH
Schorsch

Und auch die

Kosten hast du, sofern diese nicht willkürlich hoch angesetzt
sind, zu tragen. Voraussetzung allerdings ist m. W., dass der
Anwalt im Auftrag eines betroffenen Mandanten handelt und dass
es sich nicht um eine Serienabmahnung handelt.

Dies solltest du im Zweifel mit dem Anwalt deines Vertrauens
besprechen.

HTH
Schorsch

Die kosten betragen wohl 1,3 geschäftsgebühr aus einem streitwert von 15.000€.
wie sie auf den betrag kommen weiß ich nicht. person a setzt ca. 1000€ monatlich bei ebay um, ca. 20 auktionen. person b ca. 400auktionen pro monat.

dk y