Hallo zusammen,
habe ein eiliges Problem wg. Einspruch etc. …ich mach`s kurz :
-19 Jahre alter Honda Cicic PKW HU abgelaufen 11/05
- durch den TÜV bringen …2000,-euro lohnt sich nicht PKW neu suchen
-noch nichts gefunden, im Internet geschaut "was kostet das an Bussgeld, wenn ich wie lange den TÜV/ ASU überziehe
-auf allen Seiten : 4-8mon =25,-EURO gefunden !!!
9.4.06 „erwischt worden“, sinnigerweise auch noch bei der Suche noch einem neuen PKW…
-20.05.06 PKW stillgelegt (habe neues Auto)…
-im Mai Verwarnungsgeld rechtzeitig bezahlt, (15,-Euro alles vernichtet), dachte die Sache wäre jetzt erledigt…
-gestern, 01.06.06 die Schelle :
40,- Bussgeld +20,- +5,60…+1 Punkt in Flensburg !!!
§29 Abs.1, §69a StVZO; §24StVG; 186.1.3 BKat HU 11/05
Was ist denn für mich massgeblich für das Überziehen 4-8 mon
-186.1.3 BKat (40,-euro + 1 Pkt) oder
-186.2.3 BKat (25,-euro + 0Pkt) ??
Entweder geht die Behörde vorschnell/ unachtsam mit den §§ um
oder im Internet werden noch untragbare Daten veröffentlicht !!!
Soll ich Einspruch einlegen ???