HU/ASU PKWum 4-8mon überschritten welcher § gilt?

Hallo zusammen,
habe ein eiliges Problem wg. Einspruch etc. …ich mach`s kurz :

-19 Jahre alter Honda Cicic PKW HU abgelaufen 11/05

  • durch den TÜV bringen …2000,-euro lohnt sich nicht PKW neu suchen
    -noch nichts gefunden, im Internet geschaut "was kostet das an Bussgeld, wenn ich wie lange den TÜV/ ASU überziehe
    -auf allen Seiten : 4-8mon =25,-EURO gefunden !!!
    9.4.06 „erwischt worden“, sinnigerweise auch noch bei der Suche noch einem neuen PKW…
    -20.05.06 PKW stillgelegt (habe neues Auto)…
    -im Mai Verwarnungsgeld rechtzeitig bezahlt, (15,-Euro alles vernichtet), dachte die Sache wäre jetzt erledigt…
    -gestern, 01.06.06 die Schelle :
    40,- Bussgeld +20,- +5,60…+1 Punkt in Flensburg !!!
    §29 Abs.1, §69a StVZO; §24StVG; 186.1.3 BKat HU 11/05

Was ist denn für mich massgeblich für das Überziehen 4-8 mon
-186.1.3 BKat (40,-euro + 1 Pkt) oder
-186.2.3 BKat (25,-euro + 0Pkt) ??

Entweder geht die Behörde vorschnell/ unachtsam mit den §§ um
oder im Internet werden noch untragbare Daten veröffentlicht !!!

Soll ich Einspruch einlegen ???

FAQ
Hallo Jürgen, du hast hier vor Schreiben des Artikels etwas bestätigt, was du offensichtlich nicht gelesen hast.

FAQ:1129 Gilt für alle. Auch für die Antwortenden hier.

Schade um deine verschwendete Zeit.

MfG

ich mach`s kurz

Leider nicht kurz, sondern unnötig lang. Die Frage hätte man auch kürzer stellen können: Was kostes es - und auf Grund welcher Normen - wenn ich die TÜV-Prüfung nicht durchführen lassen?

Außerdem: Verstoß gegen die Boardregeln. Dein Eintrag wird leider gelöscht werden.

Levay