Geltungsbereiche von Gesetzen u.Verordnungen

Moin.

Was passiert mit einem Gesetz (oder Verordnung) wenn „Ihm“ der Geltungsbereich entzogen wird, indem die entsprechenden Paragraphen einfach gestrichen werden ?
Könnten z.B. das Grundgesetz oder die Strafprozeßordnung
ungültig werden ?
Welche Rechtsnorm würde zugrunde gelegt werden ?

Danke im voraus. MK

Wenn eine Regel gestrichen wird, gilt für die Zukunft dasselbe wie wenn die Regel nie bestanden hätte.

Handelte es sich z.B. um ein Verbot, dann ist das Verbot aufgehoben.

Gab es eine allgemeinere Regel, die von der nun aufgehobenen spezieller im konkreten Fall nur verdrängt wurde, so gilt nun die allgemeinere.

Unter Umständen ist ein Bereich dann auch gar nicht mehr ausdrücklich geregelt.

Das Grundgesetz selbst kann nicht einfach so ausgehoben werden. Für andere Gesetze kommt es immer darauf an; einige kann man massiv ändern, doch dürfte man sie nicht ersatzlos streichen, weil das Grundgesetz nach ihnen verlangt. Wenn es z.B. das Eigentum in Art. 14 GG schützt, dann verlangt es auch, dass es Gesetze zur Regelung und zum Schutz des Eigentums gibt.

Levay

Wenn eine Regel gestrichen wird, gilt für die Zukunft dasselbe
wie wenn die Regel nie bestanden hätte.

Hallo,
das stimmt grundsätzlich natürlich, aber im Strafrecht gibt es auch Ausnahmen. Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt (§ 2 Abs. 4 StGB). Und auch beim Günstigkeitsvergleich (§ 2 Abs. 3 StGB) sind unter Umständen Bestimmungen anzuwenden, die formell nicht mehr dem Rechtsbestand angehören.
Grüße, Peter

Ja, meine Darstellung erhob auch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hätte das wohl auch einfach vorausgesetzt, aber eigentlich trotzdem gut, dass du es noch ergänzt hast :wink:

Levay

Moin

Wenn eine Regel gestrichen wird, gilt für die Zukunft dasselbe
wie wenn die Regel nie bestanden hätte.

Handelte es sich z.B. um ein Verbot, dann ist das Verbot
aufgehoben.

Das Einführungsgesetz für die Strafprozeßordnung ist leider dahingehend geändert worden, daß § 1 und § 5 gestrichen worden sind. Die StPo hat leider keinen Geltungsbereich mehr. Mit Deinen Worten: sie ist aufgehoben !

Das Grundgesetz selbst kann nicht einfach so ausgehoben
werden. Für andere Gesetze kommt es immer darauf an; einige
kann man massiv ändern, doch dürfte man sie nicht ersatzlos
streichen, weil das Grundgesetz nach ihnen verlangt. Wenn es
z.B. das Eigentum in Art. 14 GG schützt, dann verlangt es
auch, dass es Gesetze zur Regelung und zum Schutz des
Eigentums gibt.

Das GG kann nicht so einfach ausgehoben werden ? Also prinzipiell ist es schon möglich ?! Wenn z.B. der Art. 23 GG (Geltungsbereich) per 17.7.90 (einige Quellen geben auch den 30.10.90 an)gestrichen wird, frage ich schon nach der Gültigkeit. Aktuell steht im 23er etwas über Dt. und Europa. Aber wo gilt es heute ?

Wenn man das GG nicht „einfach“ ausheben kann, wie kann man es schwerlicher ausheben ??

Levay

Viele Grüße MK

Das Einführungsgesetz für die Strafprozeßordnung ist leider
dahingehend geändert worden, daß § 1 und § 5 gestrichen worden
sind. Die StPo hat leider keinen Geltungsbereich mehr. Mit
Deinen Worten: sie ist aufgehoben !

Ich glaube, allmählich verstehe ich was Du eigentlich meinst.

Um Dich zu beruhigen (oder aber zu schocken): nein die StPO ist nicht aufgehoben. § 1 und § 5 Einführungsgesetz zur StPO sind im
Zuge einer umfassenden Rechtsbereinigung gestrichen worden,
insbesondere ging es darum den Begriff „Reichs-“ aus einer
Vielzahl von Gesetzen zu streichen.

Gesetze brauchen keinen explizit angeordneten „Geltungsbereich“.
Die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Gesetze hat dies auch nicht. Dass sie nur in Deutschland gelten gibt sich ganz einfach
aus der Tatsache, dass der deutsche Gesetzgeber nur
für den Hoheitsbereich des Staates „Bundesrepublik Deutschland“
Recht setzen kann. Das ist ein Grundsatz, der sich aus Völkerrecht,
Allgemeiner Staatslehre etc. ergibt, aber nicht in jedem
einzelnen Gesetz aufgeschrieben ist.
Und so gilt auch die StPO weiterhin (nur) bei Verfahren vor
deutschen Gerichten.

prinzipiell ist es schon möglich ?! Wenn z.B. der Art. 23 GG
(Geltungsbereich) per 17.7.90 (einige Quellen geben auch den
30.10.90 an)gestrichen wird, frage ich schon nach der
Gültigkeit. Aktuell steht im 23er etwas über Dt. und Europa.

Wenn mich nicht alles täuscht, stand in 23 GG der Wiedervereinigungsauftrag, der hat sich erledigt, also steht
da jetzt etwas über die Europäische Integration.

Aber wo gilt es heute ?

In Deutschland natürlich, in den (Bundes-)Ländern, die in der
Präambel genannt sind.
Genauer müsste man aber fragen: An wen richtet sich das GG?
Es besteht zum größten Teil aus Organisationsvorschriften.
An diese Vorschriften müssen sich natürlich nur diejenigen halten,
an die sich diese richten, nämlich die deutschen Verfassungsorgane.

Außerdem verpflichtet das GG die staatliche Gewalt, sich an bestimmte
Grundrechte zu halten. Diese Verpflichtung muss natürlich
auch nur von deutschen Organen beachtet werden (siehe oben).

Wenn man das GG nicht „einfach“ ausheben kann, wie kann man es
schwerlicher ausheben ??

Siehe Artikel 79 und 146 GG.

Gruß, trobi

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Das Einführungsgesetz für die Strafprozeßordnung ist leider
dahingehend geändert worden, daß § 1 und § 5 gestrichen worden
sind. Die StPo hat leider keinen Geltungsbereich mehr. Mit
Deinen Worten: sie ist aufgehoben !

Das sollen meine Worte sein? Wo habe ich so was denn geschrieben? Sorry, das ist - Blödsinn!

Das GG kann nicht so einfach ausgehoben werden ? Also
prinzipiell ist es schon möglich ?!

Einige Teile des Grundgesetzes lassen sich ohne weiteres ändern, dafür ist aber nicht der einfache, sondern der Verfassungsgeber zuständig. Im Übrigen gibt es Artikel, die sich an sich nicht ändern oder nur beschränkt ändern lassen, die allerdings durch supranationales Recht überlagert werden können. Ob das rechtsdogmatisch immer einwandfrei ist, darf dann wohl bezweifelt werden.

Levay

Moin moin

Das Einführungsgesetz für die Strafprozeßordnung ist leider
dahingehend geändert worden, daß § 1 und § 5 gestrichen worden
sind. Die StPo hat leider keinen Geltungsbereich mehr. Mit
Deinen Worten: sie ist aufgehoben !

Ich glaube, allmählich verstehe ich was Du eigentlich meinst.

Um Dich zu beruhigen (oder aber zu schocken): nein die StPO
ist nicht aufgehoben. § 1 und § 5 Einführungsgesetz zur StPO
sind im
Zuge einer umfassenden Rechtsbereinigung gestrichen worden,
insbesondere ging es darum den Begriff „Reichs-“ aus einer
Vielzahl von Gesetzen zu streichen.

Ich könnte Reichs- durch „Bundes“ einfach ersetzen.

Gesetze brauchen keinen explizit angeordneten
„Geltungsbereich“.

Uuups ! Nach welcher Rechtsnorm denn das nicht mehr ? Gilt die StPo nun auch in Togo oder Japan, oder hat dort schon immer gegolten ?
Wenn Gesetze keinen Geltungsbereich benötigen, warum denn ein EG ? Kann ich mir doch sparen !

Die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Gesetze hat dies
auch nicht. Dass sie nur in Deutschland gelten gibt sich ganz
einfach

Welche Gesetze, welche Rechtsnorm ?

aus der Tatsache, dass der deutsche Gesetzgeber nur
für den Hoheitsbereich des Staates „Bundesrepublik
Deutschland“
Recht setzen kann. Das ist ein Grundsatz, der sich aus
Völkerrecht,
Allgemeiner Staatslehre etc. ergibt, aber nicht in jedem
einzelnen Gesetz aufgeschrieben ist.
Und so gilt auch die StPO weiterhin (nur) bei Verfahren vor
deutschen Gerichten.

prinzipiell ist es schon möglich ?! Wenn z.B. der Art. 23 GG
(Geltungsbereich) per 17.7.90 (einige Quellen geben auch den
30.10.90 an)gestrichen wird, frage ich schon nach der
Gültigkeit. Aktuell steht im 23er etwas über Dt. und Europa.

Wenn mich nicht alles täuscht, stand in 23 GG der
Wiedervereinigungsauftrag, der hat sich erledigt, also steht
da jetzt etwas über die Europäische Integration.

Bitte einmal in 144 GG schauen. Der 23er gibt (gab) den Geltungsbereich an.

Aber wo gilt es heute ?

In Deutschland natürlich, in den (Bundes-)Ländern, die in der
Präambel genannt sind.

Eine Präambel hat nix mit dem „Inhalt“ zu tun.

Genauer müsste man aber fragen: An wen richtet sich das GG?

Sorry. Nö. WO gilt es, frage ich.

Es besteht zum größten Teil aus Organisationsvorschriften.
An diese Vorschriften müssen sich natürlich nur diejenigen
halten,
an die sich diese richten, nämlich die deutschen
Verfassungsorgane.

Ich nahm bisher an, es sind unsere Grundrechte verbrieft.

Außerdem verpflichtet das GG die staatliche Gewalt, sich an
bestimmte
Grundrechte zu halten. Diese Verpflichtung muss natürlich
auch nur von deutschen Organen beachtet werden (siehe oben).

Wenn man das GG nicht „einfach“ ausheben kann, wie kann man es
schwerlicher ausheben ??

Siehe Artikel 79 und 146 GG.

Gruß, trobi

Sorry Trobi. Gesetze brauen IMMER einen Geltungsbereich. Wie sollte sonst wer auch wissen WO sie gelten. Es stand ja bisher im EG. Wenn es Deiner Meinung nach nicht nötig ist, warum hält der Gesetzgeber es für nötig ? Warum wird erst jetzt eifrig jede „Reichs“-Begrifflichkeit gestrichen und nicht schon 1949 ?

Vielleich gibt es noch andere Meinungen. Danke. MK

Hallo!

Gesetze brauchen keinen explizit angeordneten
„Geltungsbereich“.

Uuups ! Nach welcher Rechtsnorm denn das nicht mehr ? Gilt die
StPo nun auch in Togo oder Japan, oder hat dort schon immer
gegolten ?

Es gab noch nie eine solche Rechtsnorm. Warum sollte man festlegen, dass das Gesetze nur in Deutschland gilt? Es ist doch klar, dass der deutsche Gesetzgeber nicht das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Togo o.ä. regeln kann und will.

Wenn Gesetze keinen Geltungsbereich benötigen, warum denn ein
EG ? Kann ich mir doch sparen !

Die meisten Gesetze haben auch kein solches Einführungsgesetz. Einführungsgesetze wie zum Beispiel das EGBGB werden geschaffen, wenn eine große Neuregelung ansteht und man dann irgendwie regeln muss, was mit dem alten Recht, etwa in einer Übergangszeit passiert, daneben, wie andere Rechtsgebiete an die neue große Regelung angepasst werden können.

Bitte einmal in 144 GG schauen.

??? Also da steht in meiner Ausgabe nichts, sondern nur „gegenstandslos“.

Genauer müsste man aber fragen: An wen richtet sich das GG?

Sorry. Nö. WO gilt es, frage ich.

Meine güte, in der Bundesrepublik Deutschland gilt es, weil es die Staatsgewalten bindet und weil immer, wenn im GG von Staatsgewalt die Rede ist, nur die deutsche gemeint ist, übrigens auch nur die deutsche gemeint sein kann.

Ich nahm bisher an, es sind unsere Grundrechte verbrieft.

Klar, aber die Mehrheit der Vorschriften hat einen anderen Gegenstand.

Sorry Trobi. Gesetze brauen IMMER einen Geltungsbereich. Wie
sollte sonst wer auch wissen WO sie gelten.

Dann sei dieser Meinung, wir sind es wohl mehrheitlich nicht. Die meisten Gesetze treffen keine Bestimmung über den Geltungsbereich und die meisten Gesetze kommen auch ohne Einführungsgesetz daher.

Warum wird erst jetzt eifrig
jede „Reichs“-Begrifflichkeit gestrichen und nicht schon 1949

Weil es bloße Kosmetik und eigentlich unnötig ist. Irgenwann wird wahrscheinlich auch in § 211 StGB was von Mördern und Mörderinnen stehen.

Florian.

Hallo!

Wenn Gesetze keinen Geltungsbereich benötigen, warum denn ein
EG ? Kann ich mir doch sparen !

So ist es, man kann es sich sparen und bei den meisten Gesetzen ist das auch so.

Gruß
Tom