Moin moin
Das Einführungsgesetz für die Strafprozeßordnung ist leider
dahingehend geändert worden, daß § 1 und § 5 gestrichen worden
sind. Die StPo hat leider keinen Geltungsbereich mehr. Mit
Deinen Worten: sie ist aufgehoben !
Ich glaube, allmählich verstehe ich was Du eigentlich meinst.
Um Dich zu beruhigen (oder aber zu schocken): nein die StPO
ist nicht aufgehoben. § 1 und § 5 Einführungsgesetz zur StPO
sind im
Zuge einer umfassenden Rechtsbereinigung gestrichen worden,
insbesondere ging es darum den Begriff „Reichs-“ aus einer
Vielzahl von Gesetzen zu streichen.
Ich könnte Reichs- durch „Bundes“ einfach ersetzen.
Gesetze brauchen keinen explizit angeordneten
„Geltungsbereich“.
Uuups ! Nach welcher Rechtsnorm denn das nicht mehr ? Gilt die StPo nun auch in Togo oder Japan, oder hat dort schon immer gegolten ?
Wenn Gesetze keinen Geltungsbereich benötigen, warum denn ein EG ? Kann ich mir doch sparen !
Die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Gesetze hat dies
auch nicht. Dass sie nur in Deutschland gelten gibt sich ganz
einfach
Welche Gesetze, welche Rechtsnorm ?
aus der Tatsache, dass der deutsche Gesetzgeber nur
für den Hoheitsbereich des Staates „Bundesrepublik
Deutschland“
Recht setzen kann. Das ist ein Grundsatz, der sich aus
Völkerrecht,
Allgemeiner Staatslehre etc. ergibt, aber nicht in jedem
einzelnen Gesetz aufgeschrieben ist.
Und so gilt auch die StPO weiterhin (nur) bei Verfahren vor
deutschen Gerichten.
prinzipiell ist es schon möglich ?! Wenn z.B. der Art. 23 GG
(Geltungsbereich) per 17.7.90 (einige Quellen geben auch den
30.10.90 an)gestrichen wird, frage ich schon nach der
Gültigkeit. Aktuell steht im 23er etwas über Dt. und Europa.
Wenn mich nicht alles täuscht, stand in 23 GG der
Wiedervereinigungsauftrag, der hat sich erledigt, also steht
da jetzt etwas über die Europäische Integration.
Bitte einmal in 144 GG schauen. Der 23er gibt (gab) den Geltungsbereich an.
Aber wo gilt es heute ?
In Deutschland natürlich, in den (Bundes-)Ländern, die in der
Präambel genannt sind.
Eine Präambel hat nix mit dem „Inhalt“ zu tun.
Genauer müsste man aber fragen: An wen richtet sich das GG?
Sorry. Nö. WO gilt es, frage ich.
Es besteht zum größten Teil aus Organisationsvorschriften.
An diese Vorschriften müssen sich natürlich nur diejenigen
halten,
an die sich diese richten, nämlich die deutschen
Verfassungsorgane.
Ich nahm bisher an, es sind unsere Grundrechte verbrieft.
Außerdem verpflichtet das GG die staatliche Gewalt, sich an
bestimmte
Grundrechte zu halten. Diese Verpflichtung muss natürlich
auch nur von deutschen Organen beachtet werden (siehe oben).
Wenn man das GG nicht „einfach“ ausheben kann, wie kann man es
schwerlicher ausheben ??
Siehe Artikel 79 und 146 GG.
Gruß, trobi
Sorry Trobi. Gesetze brauen IMMER einen Geltungsbereich. Wie sollte sonst wer auch wissen WO sie gelten. Es stand ja bisher im EG. Wenn es Deiner Meinung nach nicht nötig ist, warum hält der Gesetzgeber es für nötig ? Warum wird erst jetzt eifrig jede „Reichs“-Begrifflichkeit gestrichen und nicht schon 1949 ?
Vielleich gibt es noch andere Meinungen. Danke. MK