Die Taufpatin ZZ von Person A ist vor 11 Jahren gestorben, der Mann von Taufpatin ZZ hat damals alles verwaltet, also Taufpatin ZZ nicht mehr aus den Augen gelassen die letzten Lebensminuten und sie gezwungen einige Sachen noch zu unterschreiben (es sind Zeugen vorhanden). Nun wurde Person A davon bekannt gemacht, dass ein Sparbuch der Taufpatin ZZ für Person A angelegt worden ist auf dem monatlich eine gewissen Geldsumme eingezahlt worden ist. Das Sparbuch ist auf den Namen von Person A angelegt worden, Besitzer bzw Verwalter war aber Taufpatin ZZ, da Person A es erst zum 18. Geburtstag erhalten sollte.
Nun wurde der Mann von Taufpatin ZZ danach gefragt, doch der Mann meint er wüsste von nichts.
Können jetzt nach 11 Jahren noch nachforschungen bei der Bank nach dem Sparbuch gestellt werden?
Gäbe es andere Möglichkeiten nach dem Verbleib des Sparbuches zu forschen?
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Das Sparbuch ist auf den Namen von A angelegt. Wenn A Kontoinhaber und volljährig ist, dann sollte A mit dem Personalausweis zur Bank gehen. Die sollte die Angelegenheit schnell und problemlos regeln können.
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Wenn A Kontoinhaber und nicht volljährig ist, dann sollten die Erziehungsberechtigten zur Bank gehen.
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Wenn die Bank, auf der das Konto geführt wird, nicht bekannt ist, muss die Bank herausgefunden werden. I.d.R. ist das die Hausbank von ZZ.
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War das Geld auf einem Unterkonto von ZZ auf den Namen von A angelegt,ist das Geld in die Erbmasse eingeflossen und A kann nur auf den guten Willen der Erben hoffen.
Wie hat übrigens A davon erfahren,das ein Konto für sie besteht?
Beste Grüsse aus dem Süden
Roland
Person A hat durch Zufall durch die Schwester der Taufpatin ZZ erfahren. Ob Unterkonto weiß Person A nicht. Person A ist volljährig, Bank ist auch bekannt, allerdings weis Ehegatte der Taufpatin ZZ „nichts“ von dem Sparbuch, Schwester der Taufpatin ZZ behauptet aber, Ehegatte weis davon und hat daran etwas gedreht um das Geld nicht an Person A zu lassen. Es wird also doch vermutet dass es auf einem Unterkonto gelaufen ist auf Namen von Person A angelegt wurde.
Kann nach 11 Jahren also der Fall nochmal neu aufgerollt werden?
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Ich empfehle A zur Bank zu gehen und zu fragen.
Ist A der Kontoinhaber, kann A Auskunft verlangen.
Auch sollte dann das Konto noch bestehen, da nur der Kontoinhaber bzw.
bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten das Konto löschen können. Die Zeit von 11 Jahren ist dann kein Problem. Wenn Geld drauf ist, bekommt A auch das Geld.
Ist A nicht Kontoinhaber kann die Bank nicht helfen.
A wird keine Auskunft erhalten.
Dann siehe meinen Punkt 4
Ich drücke A die Daumen, dass das Porblem gelöst wird.
Beste Grüsse
Roland