fahrverbot

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Sep 2000

hallo,

ich bekomme demnächst 1 monat fahrverbot wegen überschrittener höchstgeschwindigkeit im juli/00, die einspruchsfrist von einer woche ist leider schon verstrichen

ich hab den endgültigen bescheid jedoch noch nich.

wann muß oder kann ich den führerschein abgeben?
ich hörte davon, daß man sich den termin innerhalb eines halben jahres frei aussuchen kann...

danke
bs

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: fahrverbot

    Hallo BS,

    das habe ich auch gerade hinter mir :-/

    Wenn es ein Erstvergehen ist, kannst Du Dir den Termin aussuchen. Steht aber im Bescheid drin.
    Man hat mir damals geraten den Monat Februar zu wählen, weil es der kürzeste Monat ist... Naja, ich habe die Pappe im Dezember hinterlegt, da ich erstens Urlaub hatte und zweitens bei Schnee und Eis eh nicht gerne fahre.

    Zauberm@us [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: fahrverbot

      ja, ok es sind meine ersten drei punkte (strafgelder bis 75,- hatte ich schon öfters), und bis wann SPÄTESTENS muß ich voraussichtlich den lappen abgeben?

      bs Hallo BS,

      das habe ich auch gerade hinter mir :-/

      Wenn es ein Erstvergehen ist, kannst Du Dir den Termin
      aussuchen. Steht aber im Bescheid drin.
      Man hat mir damals geraten den Monat Februar zu wählen, weil
      es der kürzeste Monat ist... Naja, ich habe die Pappe im
      Dezember hinterlegt, da ich erstens Urlaub hatte und zweitens
      bei Schnee und Eis eh nicht gerne fahre.

      Zauberm@us

      • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
        Re^3: fahrverbot

        ja, ok es sind meine ersten drei punkte (strafgelder bis 75,-
        hatte ich schon öfters), und bis wann SPÄTESTENS muß ich
        voraussichtlich den lappen abgeben?
        Das steht im Bescheid.
        Warte doch erstmal ab... kommt früh genug. Solange Du keinen Bescheid hast, mußt Du gar nichts...

        Gruss Zauberm@us

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: fahrverbot

    Tach auch bs
    warte erst einmal den Bescheid ab. Die "Einspruchsfrist" beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheides und beträgt in Deutschland zwei Wochen. Du kannst dann die ganze Angelegenheit vom Amtsgericht entscheiden lassen. So viel zum Formellen.

    Bei einem Erstverstoß kannst du nach Rechtskraft des Bescheides innerhalb eines halben Jahres den Schein abgeben, dies steht jedoch alles im Bußgeldbescheid drin. Das einfachste ist, du wartest ab und telefonierst mit dem zuständigen Beamten - das sind im allgemeinen keine Unmenschen.

    Gruß
    HaWeThie

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