Jugendliche und teure Internet-Angebote/SCHWIERIG
Von: , Frage gestellt am Di, 6. Jun 2006
Hallo @all!
Angenommen, eine 16-jährige Schülerin, die etwa 20 Euro Taschengeld im Monat bekommt, findet im Internet auf der Plattform (simsen.de) ein als kostenlos dargestelltes Angebot, bei Registrierung dürfe man 100 SMS pro Monat kostenlos versenden.
Erst im Kleingedruckten steht dort, dass der Dienst nur zwei Wochen wirklich kostenlos ist. Dann ist man ein Jahr gebunden, zahlt jeden Monat einen Betrag X, der aber im Voraus zu entrichten ist. Nehmen wir an, es sind 84 Euro. Dieser Dienst wurde bereits mehrfach von Verbraucherschützern ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Mehrfach wurde über die Machenschaften des Betreibers berichtet (u. a. in "Planetopia" auf SAT1, in der Augsburger Allgemeinen Zeitung, ect.)
Als die Mahnung kommt, sagt der oder die Jugendliche den nichtwissenden Erziehungsberechtigten nichts. Nach einiger Zeit kommt eine Mahnung von einem Inkasso-Unternehmen über die angenommene Summe von 147 Euro. Jugendliche(r) sagt wieder niemandem etwas, schreibt aber eine Mail an den Anbieter, dass er/sie nicht zahlen wird, weil nur drei SMS versendet wurden.
Nach einiger Zeit zweite Mahnung. Da gibt Jugendliche(r) den Erziehungsberechtigten Bescheid über die Situation.
Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus? Müsste der/die Jugendliche das bezahlen? Müsste der Erziehungsberechtigte das bezahlen? Und wenn nicht, wie würde der Erziehungsberechtigte in einem Schreiben an den Anbieter richtig argumentieren? Gute Sitten oder Taschengeldparagraf? Oder?
Würde mich brennend interessieren!
VIELEN DAAAAAAANK!!!!
LG, IRIS
