Jugendliche und teure Internet-Angebote/SCHWIERIG

Hallo @all!

Angenommen, eine 16-jährige Schülerin, die etwa 20 Euro Taschengeld im Monat bekommt, findet im Internet auf der Plattform (simsen.de) ein als kostenlos dargestelltes Angebot, bei Registrierung dürfe man 100 SMS pro Monat kostenlos versenden.
Erst im Kleingedruckten steht dort, dass der Dienst nur zwei Wochen wirklich kostenlos ist. Dann ist man ein Jahr gebunden, zahlt jeden Monat einen Betrag X, der aber im Voraus zu entrichten ist. Nehmen wir an, es sind 84 Euro. Dieser Dienst wurde bereits mehrfach von Verbraucherschützern ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Mehrfach wurde über die Machenschaften des Betreibers berichtet (u. a. in „Planetopia“ auf SAT1, in der Augsburger Allgemeinen Zeitung, ect.)

Als die Mahnung kommt, sagt der oder die Jugendliche den nichtwissenden Erziehungsberechtigten nichts. Nach einiger Zeit kommt eine Mahnung von einem Inkasso-Unternehmen über die angenommene Summe von 147 Euro. Jugendliche® sagt wieder niemandem etwas, schreibt aber eine Mail an den Anbieter, dass er/sie nicht zahlen wird, weil nur drei SMS versendet wurden.
Nach einiger Zeit zweite Mahnung. Da gibt Jugendliche® den Erziehungsberechtigten Bescheid über die Situation.

Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus? Müsste der/die Jugendliche das bezahlen? Müsste der Erziehungsberechtigte das bezahlen? Und wenn nicht, wie würde der Erziehungsberechtigte in einem Schreiben an den Anbieter richtig argumentieren? Gute Sitten oder Taschengeldparagraf? Oder?

Würde mich brennend interessieren!
VIELEN DAAAAAAANK!!!

LG, IRIS

Hi,

Angenommen, eine 16-jährige Schülerin, die etwa 20 Euro
Taschengeld im Monat bekommt, findet im Internet auf der
Plattform (simsen.de) ein als kostenlos dargestelltes Angebot,
bei Registrierung dürfe man 100 SMS pro Monat kostenlos
versenden.

Sowas wie hier:
http://www.netzwelt.de/forum/archive/index.php/t-375…
http://www.onlinekosten.de/netsheriff/jamba/kinder

Der Vertrag ist IMHO schwebend unwirksam. Der Taschengeldparagraph dürfte nicht greifen: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo,

was genau ist so SCHWIERIG an dem Fall?

Ein Minderjähriger kann ohne Zustimmung seiner Eltern keine voll wirksamen Rechtsgeschäfte tätigen, die für ihn nicht lediglich rechtlich vorteil haft sind.

Der Taschengeldparagraf hilft dem Anbieter auch nicht weiter, weil das Geschäft auch nach diesem Paragraf erst wirksam wird, wenn die Leistung „bewirkt“ ist, sprich: wenn der Minderjährige alles bezahlt hat. Hat er aber nicht.

Alles, was zu tun ist: Dem Unternehmen einmal ganz unmissverständlich erklären, dass die Eltern nicht mit dem Geschäft einverstanden noch sind. Keine rechtlichen Argumente bringen.

Levay

Hallo @all!

Hallo Iris
Ich kann dir einen kleinen Bericht aus der Familie geben:
Junges Mädel, 17 Jahre alt, entdeckt simsen.de und schließt unwissentlch einen Vertrag ab. Dazu mußte sie ihr Alter fälschen, weil das Internet-Formular nicht mal 18-jährige angenommen hätte. Sie plaudert mit Freunden darüber und dann kommt ihr das auch komisch vor. Sie will sich wieder abmelden, bzw innerhalb der möglichen Frist den Vertrag stornieren. Sie kann die Seite nicht mehr aufrufen. Sie bekommt eine Rechnung per E-Mail, zu spät gesehen, nicht beachtet, tapfer ignoriert. Später versucht per E-Mail zu stornieren (viel zu spät).
Mittlerweile ist sie 18 geworden. Inkassopost tröpfelt ins Haus.
Dann haben wir dorthingeschrieben, einiges klargestellt und gehofft das hätte sich nun. Pusteblume!!!
Inkassopost! Der Nachweis des Alters wurde verlangt und der Hinweis, das einer Minderjährigen dann ein Betrugsverfahren drohe (wegen des gefälschten Alters) und dass dann die Eltern zahlen müßten.

Wir haben noch mal massiv zurückgeschrieben, unter anderem darauf verwiesen, dass dieses Angebot aussah, wie die Seiten, die seriöserweise tatsächlich etwas verschenken (Werbegeschenke & CO), dass der Vertrag nicht stornierbar weil die Seite nicht aufrufbar war, dass wir da Betrug vermuten, dass es ja nun mittlerweile bekannt sei, dass es sich um betrügerischen Seitenaufbau handelt, dass wir uns unsererseits Schritte vorbehalten etc. Zusammen mit dem Nachweis über das Alter war nun erstaunlicherweise tatsächlich Ruhe. Ist etwa 3 Monate her, also nicht wirklich ausgeschlossen, dass noch etwas nachkommt, aber eher unwahrscheinlich.
Was genau da jetzt das wirksame Zauberwort war, weiß ich allerdings nicht.

Ganz-fest-Daumen-drück
Susanne

Gut gemacht. Es versteht sich ja von selbst, dass die noch alles versuchen, um an ihr Geld zu kommen, aber an der Rechtslage ändert das überhaupt nichts. Wenn die mit solchen Argumenten kommen wie: „Dann müssen die Eltern zahlen“, zeigt das im Übrigen, dass sie von der Materie selbst keine Ahnung haben.

Levay

Hi,

Wenn die mit solchen Argumenten kommen wie: „Dann müssen die Eltern
zahlen“, zeigt das im Übrigen, dass sie von der Materie selbst keine
Ahnung haben.

Da kann ich dir nun überhaupt nicht zustimmen.
IMHO wissen die schon ziemlich genau, worauf sie sich einlassen. Aber drohen und behaupten darf man ja mal. Und einige zahlen dann ja auch ganz „brav“.

Halte diese Anbieter bitte nicht für ganz dumm. Sie nutzen nur die Unerfahrenheit vieler Eltern aus.

mfg Ulrich (IANAL)

Hi

Wenn die mit solchen Argumenten kommen wie: „Dann müssen die Eltern
zahlen“, zeigt das im Übrigen, dass sie von der Materie selbst keine
Ahnung haben.

Da kann ich dir nun überhaupt nicht zustimmen.
IMHO wissen die schon ziemlich genau, worauf sie sich
einlassen. Aber drohen und behaupten darf man ja mal. Und
einige zahlen dann ja auch ganz „brav“.

Jo weil sich das alte ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ Schild so ziemlich in die ahnungslosen Verbraucherköpfen eingenistet hat.

MfG
Lilly

Hi Susanne.

…Zusammen mit dem Nachweis über das
Alter war nun erstaunlicherweise tatsächlich Ruhe. Ist etwa 3
Monate her, also nicht wirklich ausgeschlossen, dass noch
etwas nachkommt, aber eher unwahrscheinlich. …

Die warten 3 – 6 Monate oder noch länger,
und dann versuchen sie es wieder und wieder und wieder.
Halte alles fein säuberlich fest , sodaß Du die Sachen einfach wiederfindest.
Denn manch einer denkt, nach 3 Monaten ist die Sache erledigt
und schmeißt die Schreiben weg.
Genau darauf spekulieren die Jungs. Sie haben ja nur was zu gewinnen.
Und vielleicht zahlt ja die ahnungslose Oma, wenn Ihr in Urlaub seid.
Gruss - digi (aEg)

Hi,

vielleicht sollte man einmal die Arbeitsweise der meisten Inkasso-Büros darstellen. Diese nehmen in der Regel überhaupt keine Prüfung darüber vor, ob die Ansprüche, die sie eintreiben bestehen oder nicht, es ist denen schlichtweg gleichgültig, weil sie dafür in der Regel nicht bezahlt werden.

Es kommt ausschließlich darauf an, denen ein Einschreiben zu übersenden, in dem steht, dass die Eltern das Rechtsgeschäft nicht genehmigen.

Das wird aber solange nichts ändern, bis in drei Jahren (ohne Garantie) die Verjährungsfrist droht, weil vorher niemand sich überhaupt mit der Sache beschäftigt, sondern die Schuldnerin nun einmal im Computer-System gelandet ist und die Formschreiben weiter versendet werden. Erst kurz vor deren Ablauf, wird jemand prüfen, ob man verjährungshemmend einen Mahnbescheid beantragen soll und das entweder sein lassen oder auch das machen. Im letzteren Fall fällt dann der Gläubigerin erst beim Schreiben der Anspruchsbegründung auf, dass das alles nichts war.

Mfg A.