Ist es legal, öffentlich (z.B. in einem Forum) vor Online-Auktionen zu warnen, bei denen gefälschte Artikel angeboten werden, oder kann der Verkäufer rechtlich dagegen vorgehen?
Vor einiger Zeit gab es so einen Fall in einem englischsprachigen Forum, in dem einem User von einem Verkäufer, vor dessen Auktion er gewarnt hatte, mit rechtlichen Schritten gedroht wurde. Mich würde mal interessieren, wie das wirklich aussieht…
Ist es legal, öffentlich (z.B. in einem Forum) vor
Online-Auktionen zu warnen, bei denen gefälschte Artikel
angeboten werden, oder kann der Verkäufer rechtlich dagegen
vorgehen?
Wegen Tatsachenaussagen wird man in Deutschland nie gerichtlich belangt. Wichtig ist dabei, dass es sich wirklich um eine Tatsache handelt. Beispiel:
„Verkäufer XY hat mir eine gefälschte Rolex verkauft.“ Okay.
„Verkäufer XY verkauft nur gefälschte Waren.“ Das kann man nicht wissen und somit ist es keine Tatsache.
Schwierig wird es ebenfalls, wenn derjenige, der die Aussage tätigt ein Mitkonkurrent ist. Das war früher ganz verboten (vergleichende Werbung - ist inzwischen erlaubt), heute ist es, da bin ich mir nicht ganz sicher, eingeschränkt erlaubt.
(vergleichende Werbung - ist inzwischen erlaubt), heute ist
es, da bin ich mir nicht ganz sicher, eingeschränkt erlaubt.
Hab ich mich neulich gerade gewundert, da gibt es eine
Fastfoodreklame, da heißt es:
„UNSA“ Burger hat soundsoviel mehr Fleisch als „DERANDERE“
Burger.
Ich habe mich schon gewundert, dass das jetzt geht.
Wenn du schreibst, „eingeschränkt“ – weiß da jemand mehr dazu?
Hab ich mich neulich gerade gewundert, da gibt es eine
Fastfoodreklame, da heißt es:
„UNSA“ Burger hat soundsoviel mehr Fleisch als „DERANDERE“
Burger.
Ich habe mich schon gewundert, dass das jetzt geht.
Ja, das wurde so Mitte der 90er geändert. Nehme an da warst Du gerade im Ausland.
Wenn du schreibst, „eingeschränkt“ – weiß da jemand mehr
dazu?
Hab ich mich neulich gerade gewundert, da gibt es eine
Fastfoodreklame, da heißt es:
„UNSA“ Burger hat soundsoviel mehr Fleisch als „DERANDERE“
Burger.
Ich habe mich schon gewundert, dass das jetzt geht.
Wenn du schreibst, „eingeschränkt“ – weiß da jemand mehr
dazu?
Da gab’s doch vor vielen, vielen Jahre die, durch die Übernahme des Slogans in den US-Präsidentschaftswahlkampf berühmt gewordene 'Where’s the beef?"-Kampagne, mit der die Burgerkette Wendy’s die winzig kleinen Fleischmengen in den Burger-Läden der Konkurrenz auf die Schippe genommen hat. AFAIR waren im Spot die Marken ‚McDonalds‘ und ‚Burger King‘ klar erkennbar. http://en.wikipedia.org/wiki/Where’s_the_beef%3F
Solche Werbung wäre in D. nicht möglich, da der Vergleich hier nicht mit Tatsachen arbeitet und somit die Konkurrenz herabsetzend wäre.
Danke für die Antwort.
Wie sieht es aus wenn man genau weiß, dass der Verkäufer gefälschte Waren anbietet, man selber aber nicht von ihm hereingelegt wurde?
Wenn sich beispielsweise jemand mit antiken Blankwaffen auskennt und schon auf den Fotos zweifellos erkennen kann, dass es sich um gefälschte Stücke handelt, die in regelmäßigem Abstand vom selben Verkäufer angeboten werden.
Wie sieht es aus wenn man genau weiß, dass der Verkäufer
gefälschte Waren anbietet, man selber aber nicht von ihm
hereingelegt wurde?
Wenn sich beispielsweise jemand mit antiken Blankwaffen
auskennt und schon auf den Fotos zweifellos erkennen kann,
dass es sich um gefälschte Stücke handelt, die in regelmäßigem
Abstand vom selben Verkäufer angeboten werden.
Tja. Das ist dann so eine Sache. Ich würde es nicht tun, wenn ich nicht 110% sicher wäre, dass es tatsächlich Fälschungen sind. Und dann ist da noch die Sache mit der Beweisbarkeit. Vielleicht hat der Verkäufer „zum Vorzeigen“ doch einige echte Waffen.
Ich bin bestimmt nicht jemand der zur übermäßigen Vorsicht neigt, aber das ist ein schwieriges Gebiet, bei dem ich dann doch lieber etwas vorsichtiger sein würde. Mal ganz abgesehen davon, dass Dinge wie „Betrüger“ und ähnliches dann wieder in den Bereich der persönlichen Beleidigungen gehen, wenn sie nicht ausdrücklich durch ein Gerichtsurteil abgesichert sind.
Wegen Tatsachenaussagen wird man in Deutschland nie
gerichtlich belangt.
Das ist falsch.
„Verkäufer XY verkauft nur gefälschte Waren.“ Das kann man
nicht wissen und somit ist es keine Tatsache.
Das ist völlig falsch. Alles, was einem Beweis zugängig ist, ist eine Tatsache und eine entsprechende Behauptung also eine Tatsachenbehauptung. Tatsache ist, was gewissermaßen „objektiv“ ist. Die Abgrenzung kann schwierig sein, aber zu sagen, dass keine Tatsachenbehauptung vorliegt, wo jemand etwas nicht wissen kann, ist nicht richtig.
Nun zum Rechtlichen: Wer wider besseres Wissen etwas behauptet, kann sich wegen Verleumdung strafbar machen (§ 187 StGB). Viel interessanter ist in diesem Fall hier aber vielleicht üble Nachrede (§ 186 StGB): Dort ist der Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptung objektive Strafbarkeitsbedingung, genauer gesagt: Man wird dafür bestraft, dass man eine Tatsachenbehauptung aufstellt, ES SEI DENN, dass die Tatsachenbehauptung erweislich (!) wahr ist. Das ist zwar rechtlich gesehen keine Beweislastumkehr, weil nämlich trotzdem der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, aber es kommt dem schon ziemlich nah. Lässt sich vor Gericht nicht klären, ob die Tatsachenbehauptung zutrifft oder nicht, führt das nämlich zur Strafbarkeit.
Im Gegensatz zu dem, was dir geantwortet wurde, kann das strafbar sein und zwar selbst dann, wenn die Tatsachenbehauptung der Wahrheit entsricht. § 186 StGB ist da eindeutig:
„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, *****wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist*****, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wegen Tatsachenaussagen wird man in Deutschland nie
gerichtlich belangt.
Das ist falsch.
Ich meinte selbstverständlich, dass es sich bei einer Tatsache um einen wahren Sachverhalt handelt. Genau so ist das Wort übrigens definiert, nur juristisch nicht.
„Verkäufer XY verkauft nur gefälschte Waren.“ Das kann man
nicht wissen und somit ist es keine Tatsache.
Das ist völlig falsch. Alles, was einem Beweis zugängig ist,
ist eine Tatsache und eine entsprechende Behauptung also eine
Tatsachenbehauptung.
Fakt ist: So eine Behauptung ist praktisch unmöglich zu beweisen. Theoretische Beweisbarkeit interessiert niemanden, außer Juristen.
Wegen Tatsachenaussagen wird man in Deutschland nie
gerichtlich belangt.
Das ist falsch.
Ich meinte selbstverständlich, dass es sich bei einer Tatsache
um einen wahren Sachverhalt handelt. Genau so ist das
Wort übrigens definiert, nur juristisch nicht.
Auch wenn du es so gemeint hast, stimmt es nicht; da ich dir mit § 186 StGB schon gezeigt habe, dass man auch für die Behauptung einer wahren Tatsache bestraft werden kann, ist mir unklar, wieso du deinen Fehler jetzt noch untermauerst.
Es gibt übrigens noch mehr Beispiele dafür, dass man für die Äußerung von Wahrheiten bestraft werden kann. Auf einer Hochzeitsfeier während einer Rede Details aus dem Sexualleben der Braut zu erzählen, ist ein Schulbeispiel für Beleidigung.
Das ist völlig falsch. Alles, was einem Beweis zugängig ist,
ist eine Tatsache und eine entsprechende Behauptung also eine
Tatsachenbehauptung.
Fakt ist: So eine Behauptung ist praktisch unmöglich zu
beweisen. Theoretische Beweisbarkeit interessiert niemanden,
außer Juristen.
Willkommen im Brett Allgemeine Rechtsfragen.
Ob eine Tatsache zu beweisen ist oder nicht, ist ja nun absolut eine Einzelfallfrage.
Im Gegensatz zu dem, was dir geantwortet wurde, kann das
strafbar sein und zwar selbst dann, wenn die
Tatsachenbehauptung der Wahrheit entsricht. § 186 StGB ist da
eindeutig:
"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet
oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
wird, *****wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist*****,…
dazu eine Laien-Frage: Was ist - juristisch gesehen - der Unterschied zwischen „wahr“ und „erweislich wahr“?
Angenommen, A beobachtet, dass Z dem M etwas entwendet, und Z gibt das A gegenüber (ohne Zeugen) auch zu - was A im Zweifelsfall ja aber nicht beweisen kann. - Der Diebstahl wäre dann also nicht „erweislich wahr“? Und A dürfte folglich Z Dritten gegenüber nicht als Dieb bezeichnen - jedenfalls, solange Zs Schuld nicht durch ein Gerichtsverfahren festgestellt ist??
Auch wenn du es so gemeint hast, stimmt es nicht; da ich dir
mit § 186 StGB schon gezeigt habe, dass man auch für die
Behauptung einer wahren Tatsache bestraft werden kann, ist mir
unklar, wieso du deinen Fehler jetzt noch untermauerst.
Ich zitiere mal aus 186:
„wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist“
Genau das habe ich in meinen Beispielen beschrieben: Wenn man mir ein Plagiat verkauft hat, kann ich dies beweisen. Die Behauptung „XY verkauft nur Plagiate“ mag wahr sein, jedoch nicht beweisbar. Genau das habe ich geschrieben.
Es gibt übrigens noch mehr Beispiele dafür, dass man für die
Äußerung von Wahrheiten bestraft werden kann. Auf einer
Hochzeitsfeier während einer Rede Details aus dem Sexualleben
der Braut zu erzählen, ist ein Schulbeispiel für Beleidigung.
Ich gebe zu, dieser spezielle Fall war mir nicht bekannt. Hat andererseits auch nix mit der Fragestellung zu tun.
Ob eine Tatsache zu beweisen ist oder nicht, ist ja nun
absolut eine Einzelfallfrage.
Nein, es gibt eindeutig Tatsachen die praktisch unmöglich sind zu beweisen. Willkommen in der Welt außerhalb des Elfenbeinturms.
dazu eine Laien-Frage: Was ist - juristisch gesehen - der
Unterschied zwischen „wahr“ und „erweislich wahr“?
Eine Tatsachenbehauptung ist entweder wahr oder sie ist es nicht. Mit „erweislich“ ist gemeint, dass im Fall eines Prozesses das Gericht die Wahrheit zu ermitteln versuchen würde. Wenn sich nicht eindeutig feststellen lässt, ob die Tatsachenbehauptung wahr ist oder nicht, ist die Wahrheit nicht bewiesen, also ist sie nicht „erweislich“ wahr.
Ich gebe zu, dieser spezielle Fall war mir nicht bekannt. Hat
andererseits auch nix mit der Fragestellung zu tun.
…aber mit deiner Behauptung, dass man nicht dafür belangt werden kann, wenn man die Wahrheit sagt.
Ob eine Tatsache zu beweisen ist oder nicht, ist ja nun
absolut eine Einzelfallfrage.
Nein, es gibt eindeutig Tatsachen die praktisch unmöglich sind
zu beweisen.
Und? Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Nein? Eben. Ich habe gesagt: Frage des Einzelfalls. Manchmal kann man eine Behauptung beweisen, manchmal lässt sie sich eben nicht beweisen. Nichts anderes habe ich je geschrieben.
Eine Tatsachenbehauptung ist entweder wahr oder sie ist es
nicht. Mit „erweislich“ ist gemeint, dass im Fall eines
Prozesses das Gericht die Wahrheit zu ermitteln versuchen
würde. Wenn sich nicht eindeutig feststellen lässt, ob die
Tatsachenbehauptung wahr ist oder nicht, ist die Wahrheit
nicht bewiesen, also ist sie nicht „erweislich“ wahr.
Danke!
Um es noch einmal - laienhaft - anhand meines „Fallbeispiels“ auszudrücken: A dürfte Z nur dann öffentlich als Dieb bezeichnen, wenn dieser von einem Gericht des Diebstahls für schuldig befunden worden wäre?
Um es noch einmal - laienhaft - anhand meines „Fallbeispiels“
auszudrücken: A dürfte Z nur dann öffentlich als Dieb
bezeichnen, wenn dieser von einem Gericht des Diebstahls für
schuldig befunden worden wäre?
Das ist so nicht richtig. Zwar würde das Gerichtsverfahren als Wahrheitsbeweis gelten. Wenn es aber andere Beweise gibt, genügt das.
Hab ich mich neulich gerade gewundert, da gibt es eine
Fastfoodreklame, da heißt es:
„UNSA“ Burger hat soundsoviel mehr Fleisch als „DERANDERE“
Burger.
Ich habe mich schon gewundert, dass das jetzt geht.
das gleiche hat die gleiche Burgerkette vor Jahren schon mal mit Pommes gemacht (unsere Pommes schmecken X % der Leute viiiiel besser als die von den anderen).
Und bisher ist diese Burgerkette auch die einzige Firma, von der ich überhaupt schon vergleichende Werbung gesehen habe. Die scheinen es so nötig zu haben, darauf hinzuweisen, dass sie viiiiiel besser sind als die Konkurrenz, dass ich schon aus Trotz zur Konkurrenz gehen würde