ebay - nur Rückgabe?
Von: , Frage gestellt am Di, 6. Jun 2006
Hallo,
laut fernabsatzgesetz müssen bei internet-auktionen ein widerrufsrecht
eingeräumt werden. ist nur ein rückgaberecht ebenso gültig oder sind
beide sachverhalte identisch?
ein gewerblicher kauf bei einem händler "um die Ecke", der in der
auktion nicht erwähnt hat, dass nur versand und keine abholung
möglich ist. eine abholung ist für den käufer aufgrund der geringen entfernung
zum händler günstiger und war vor gebotsabgabe das kaufargument.
der verkäufer teilt mit, dass eindeutig in der auktion hinterlegt war,
dass keine abholung möglich ist mit der bezeichnung "überweisung". ist dies
tatsächlich klar definiert?
auf nachfragen beim verkäufer mit der Bitte um einen Abholtermin
lautet die antwort, dass der artikel 200 km entfernt sei und nur über versand
geschickt werden könnte. da eine abholung nicht möglich ist, wurde dem
kaufvertrag widersprochen mit der begründung der uneindeutigen kennzeichnung
in der auktion. der verkäufer sagt, dass es kein rücktrittsrecht gäbe,
nur ein rückgaberecht und der kaufpreis in jedem falle fällig wird.
schuldet der käufer dem verkäufer den kaufpreis und ist die alleinige
rückgaberechtsklausel gültig?
Grüsse
