ebay - nur Rückgabe?

Von: , Frage gestellt am Di, 6. Jun 2006

Hallo,

laut fernabsatzgesetz müssen bei internet-auktionen ein widerrufsrecht
eingeräumt werden. ist nur ein rückgaberecht ebenso gültig oder sind
beide sachverhalte identisch?

ein gewerblicher kauf bei einem händler "um die Ecke", der in der
auktion nicht erwähnt hat, dass nur versand und keine abholung
möglich ist. eine abholung ist für den käufer aufgrund der geringen entfernung
zum händler günstiger und war vor gebotsabgabe das kaufargument.

der verkäufer teilt mit, dass eindeutig in der auktion hinterlegt war,
dass keine abholung möglich ist mit der bezeichnung "überweisung". ist dies
tatsächlich klar definiert?

auf nachfragen beim verkäufer mit der Bitte um einen Abholtermin
lautet die antwort, dass der artikel 200 km entfernt sei und nur über versand
geschickt werden könnte. da eine abholung nicht möglich ist, wurde dem
kaufvertrag widersprochen mit der begründung der uneindeutigen kennzeichnung
in der auktion. der verkäufer sagt, dass es kein rücktrittsrecht gäbe,
nur ein rückgaberecht und der kaufpreis in jedem falle fällig wird.

schuldet der käufer dem verkäufer den kaufpreis und ist die alleinige
rückgaberechtsklausel gültig?

Grüsse

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: ebay - nur Rückgabe?

    laut fernabsatzgesetz müssen bei internet-auktionen ein
    widerrufsrecht
    eingeräumt werden.
    Nein, laut BGB. Das muss aber nicht "eingeräumt" werden, sondern es besteht kraft Gesetzes. Der Verkäufer muss lediglich darauf hinweisen. ist nur ein rückgaberecht ebenso gültig
    oder sind
    beide sachverhalte identisch?
    Sie sind nicht identisch; der Verkäufer kann das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzen. Der Unterschied ist dann, dass nur die Rückgabe der Sache selbst den "Widerruf" bedeutet. ein gewerblicher kauf bei einem händler "um die Ecke", der in
    der
    auktion nicht erwähnt hat, dass nur versand und keine abholung
    möglich ist. eine abholung ist für den käufer aufgrund der
    geringen entfernung
    zum händler günstiger und war vor gebotsabgabe das
    kaufargument.
    Es gilt das Vereinbarte. Wenn nichts vereinbart ist, gilt im Zweifel eine Holschuld, wobei man bei eBay natürlich die Frage stellen muss, ob nicht Versand der Standardfall ist. der verkäufer teilt mit, dass eindeutig in der auktion
    hinterlegt war,
    dass keine abholung möglich ist mit der bezeichnung
    "überweisung". ist dies
    tatsächlich klar definiert?
    Klar nicht. auf nachfragen beim verkäufer mit der Bitte um einen
    Abholtermin
    lautet die antwort, dass der artikel 200 km entfernt sei und
    nur über versand
    geschickt werden könnte. da eine abholung nicht möglich ist,
    wurde dem
    kaufvertrag widersprochen mit der begründung der uneindeutigen
    kennzeichnung
    in der auktion. der verkäufer sagt, dass es kein
    rücktrittsrecht gäbe,
    nur ein rückgaberecht und der kaufpreis in jedem falle fällig
    wird.
    Der Kaufpreis muss nach erfolgter Rückgabe selbstverständlich voll erstattet werden. Wenn die Sache noch nicht übergeben wurde, dürfte im Übrigen ein Rückgabeverlangen ausreichen. schuldet der käufer dem verkäufer den kaufpreis und ist die
    alleinige
    rückgaberechtsklausel gültig?
    Nein und ja.

    Levay

    • Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: ebay - nur Rückgabe?

      Hallo levay,

      danke für die superschnelle antwort.

      wenn der kaufpreis noch nicht gezahlt worden ist, ist eine
      rückabwicklung des kaufvertrages möglich oder was ist mit
      dem passus rückgabeverlangen gemeint? die ware wurde noch
      nicht übergeben, der kaufpreis noch nicht gezahlt.

      grüsse [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: ebay - nur Rückgabe?

        Ich habe mir dieselbe Frage auch mal gestellt; das Ergebnis (geliefert von showbee hier im Forum) war, dass auch ein Rückgabeverlangen ausreicht (quasi die Erklärung, die Sache nicht haben zu wollen).

        Levay

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: ebay - nur Rückgabe?

        Hi,

        also wir haben folgende Konstellation, X kauft bei Y im Glauben er könne die Ware direkt bei Y abholen. Dem ist nicht so und nun will X nix mehr vom Kauf wissen.

        Hier liegt zweifelsohne ein Fernabsatzvertrag vor, der Vertrag ist auch bereits geschlossen auch wenn kein Leistungsaustausch vorgenommen wurde. Das "Fernabsatz-Widerrufsrecht" ist auch bereits entstanden und kann somit auch genutzt werden.

        Durch die Beschränkung des Kunden auf ein "Rückgaberecht" soll der Unternehmer in Fernabsatzverträgen geschützt werden, denn i.d.R. erfolgt ein Widerruf erst, wenn der Kunde die Ware bereits in der Hand hält. Hiernach soll also der Kaufvertrag solange bestehen, wie die Ware nicht zurück geht.

        Diese Einschränkung auf ein Rückgaberecht im Fall, dass Widerruf VOR Leistungserbringung erfolgt macht natürlich keinen Sinn, weil der Unternehmer hier nicht schutzwürdig ist. Würde man die Sache weiterspinnen, würde Unternehmer die Kaufsache versenden und der Kunde würde durch direktes Rückgaberecht den Kaufvertrag wieder durch Widerrufsrecht zum erlöschen bringen.

        Insoweit ist ein berufen auf das "Rückgaberecht" sinnlos, weil es den Unternehmer nicht mehr schützen kann. Besteht der Unternehmer weiter auf Auslieferung, ist das m.E. sogar treuwidriges Verhalten, wenn der Kunde unmissverständlich deutlich gemacht hat, er möchte am Fernabsatzvertrag nicht mehr festhalten. Wenn hier der Kunde ggf. zur Übernahme von Versandkosten verpflichtet ist (Waren bis 40 Euro), würde ich hier dem Unternehmer ein berufen auf diese Kostenübernahme absprechen...

        Das Rücknahmeverlangen hat hier keinen Platz, weil dies bedeutet, das Kunde verlangen kann, das Unternehmer etwas zurücknimmt. Anwendungsfall ist Sperrgut, wenn Ware bereits an Kunde geliefert wurde und eine Rückgabe auch nicht mehr Paket möglich ist.

        Mfg vom

        showbee

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