Liebe WWWler,
angenommen ein Rentner möchte sein Auto verkaufen, allerdings erst in 8 Wochen, weil da erst das neue Auto da ist. Ein Interessent möchte dieses Auto gerne haben und sichert den Kauf zu. Gibt es für diesen Zweck formulierte Vorverträge? Auf was muss der Rentner achten?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kolb
Warum denn ein Vorvertrag? Was genau spricht dagegen, sogleich einen Kaufvertrag abzuschließen? Der kann doch so ausgestaltet sein, dass die Verpflichtung zur Erfüllung erst am Tag X bestehen soll.
Levay
PS
Mir ist geraden noch die Idee gekommen, du könntest denken, dass ja schon mit dem Kaufvertrag ein Eigentumswechsel stattfindet. Das ist nach deutschem Recht aber nicht richtig. Der Kaufvertrag ist von der Erfüllung strikt zu trennen.
Levay