Kindesunterhalt - Höhe - Mangelfall - Verteilung

Liebe Expertinnen und Experten,

mich beschäftigt im Moment gerade folgende Frage bzw. Fallkonstellation:

Kindsvater hat insgesamt 5 Kinder.
3 dieser Kinder (1 Jahr, 4 Jahre, 8 Jahre) wohnen bei ihm im Haushalt.
die weiteren 2 Kinder (7 Jahre und 11 Jahre) wohnen nicht bei ihm im Haushalt.

Der Kindsvater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.400 Euro.

Wie viel Kindesunterhalt genau schuldet er nun (Barunterhalt) den beiden Kindern, die nicht in seinem Haushalt wohnen ? - und wie genau (betragsmäßig) sind hierbei dann seine anderen Kinder (die bei ihm im Haushalt leben) zu (betragsmäßig) zu berücksichtigen.

Wäre über alle Antworten, Ergebnisse, Meinungen und Anregungen sehr dankbar !

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Robert

Liebe Expertinnen und Experten,

bin ich zwar nicht, aber ich habe einige Infoseiten für dich:
http://www.mein-recht.de/
http://www.vaeternotruf.de/kindesunterhalt-aktuell.htm

Das BGB
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/bgb_f4.htm

Die steuerlichen Angelegenheiten
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/steue…

diese kennst du ja schon :wink:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=64609

Kindsvater hat insgesamt 5 Kinder.
3 dieser Kinder (1 Jahr, 4 Jahre, 8 Jahre) wohnen bei ihm im
Haushalt.
die weiteren 2 Kinder (7 Jahre und 11 Jahre) wohnen nicht bei
ihm im Haushalt.

Ich schätze, dass für die echten Experten hilfreich ist zu wissen, ob alle 5 Kinder von der selben Frau sind. Dann würden meines Wissens der Kindesunterhalt gegeneinander aufgerechnet.

Der Kindsvater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.400
Euro.
Wie viel Kindesunterhalt genau schuldet er nun (Barunterhalt)
den beiden Kindern, die nicht in seinem Haushalt wohnen ? -

Das kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/

Wenn du keinen Anwalt fragen möchtest (Beratungshilfe -> Antrag beim Amtsgericht, Prozesskostenhilfe) gibt es auch kirchliche Einrichtungen und ProFamilia, die dich kostenlos (Spenden sind gerne gesehen) beraten

bye

Hi robert,
wie mein Vorposter schon geschrieben hat, wäre hier wichtich ob das alles gemeinsame Kinder sind.
Bei gemeinsamen Kindern kann man den Unterhalts ggfs gegeneinander aufrechenen.

grüsse
dragonkidd