Stadtfest: Eintritt auf Marktplatz?

Wir haben am Wochenende Stadtfest.
Die Stadt will rund um den Marktplatz an jeder Ecke einen Mitarbeiter hinstellen und für 3 Euro eine Plakette verkaufen.
Auch wenn ich nur mal in die Post will, ich muß 3 Euro bezahlen, und das den ganzen Tag lang.
Oder wenn ich abends nur mal ein Bierchen trinken gehe, wird der Eintritt fällig.
Wenn es eine Veranstaltung, also ne Gruppe oder ein Clown etc, gäbe sehe ich das ja ein, aber so ist es doch nur ein öffentliches Vergnügen. Hab mal gehört, das für sowas keiner verpflichtet ist sich ne Plakette zu kaufen ???

Hallo,
es ist ja auch keiner verpflichtet, dort hinzugehen!

Bei uns gibt es auch einmal im Jahr ein Stadtfest, wo die ganze Innenstadt nur mit Eintritt betreten werden kann. Für Leute, die z.B. „schnell mal Geld am Automaten holen“ wollen, gibt es aber extra Regelungen, sie dürfen bis zu 1/2 Stunde bei Hinterlegung eines Pfandes zur Erledigung ihrer Bedürfnisse rein (da gibts dann extra Passierscheine mit Uhrzeit drauf geschrieben).

Beatrix

Das habe ich mich auch schon mal gefragt und will deswegen auch schon ewig mal in der Stadtverwaltung nachfragen…
Ich denke mal die Stadt kann eine Satzung erlassen und auf dieser Grundlage Gebühren (Eintritt) erheben. Da die Gebühren Gegenleistung für die Einrichtung des Stadtfestes sind, ist es aber problematisch, wenn jemand dies nicht nutzen will. Im Zweifel müßte dieser jemand beweisen, daß er zB an den ganzen Ständen vorbeigegangen ist, ohne auch nur einmal zu schauen. Denn nur dann hätte er nicht vom Stadtfest partizipiert.

Viel spannender finde ich aber, daß zB bei unserem Stadtfest die Zugangskontrolle von einer privaten Sicherheitsfirma durchgeführt wird. Diese Privatleute sind auch beauftragt, sich von Jugendlichen den Inhalt mitgeführter Taschen zeigen zu lassen. Hier frage ich mich dann immer was passiert, wenn es hart auf hart kommt. Mal angenommen die Taschenkontrolle durch den privaten Sicherheitsdienst wäre rechtmäßig (was ich sehr stark bezweifle!). Dürfte im Falle einer Weigerung einem jugendlichen Bewohner der Zutritt zur Innenstadt versagt werden? Auch das bezweifle ich sehr… Ich muß da wirklich mal anrufen…

Gruß,
Alex