Hallo,
angenommen jemand arbeitet frei-beruflich (Gewerbe angemeldet) für einen Auftraggeber. Nach getaner Arbeit zahlt der Auftraggeber die gestellte Rechnung nicht und ist auch telefonisch nicht mehr erreichbar… Nach Recherchen wird herausgefunden, dass gegen den Auftraggeber bereits 13 Klagen eingeleitet wurden, alle aus dem gleichen Grund.
Was kann der Geschädigte nun tun? Sich mit einer weiteren Klage anschließen und abwarten? Eine Anzeige bei der Polizei aufgeben? Oder gibt es eine andere Möglichkeit an das Geld (oder wenigstens an einen Teil davon) zu kommen, vielleicht durch ein Inkassobüro?
Ziel ist es schnellst möglich einen Teil des Geldes und auf langer Sicht den Gesamtbetrag zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens
Sich mit einer weiteren
Klage anschließen und abwarten?
Natürlich kann er Klage erheben.
Eine Anzeige bei der Polizei aufgeben?
Auch möglich. Aber wird erstens wohl nicht zu einer Verurteilung führen (es sei denn, man kann nachweisen, dass von vornherein die Absicht bestand, nicht zu zahlen); zweitens ginge es dabei ja um en Strafverfahren und nicht um die Bezahlung der Leistung.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit an das Geld
(oder wenigstens an einen Teil davon) zu kommen, vielleicht
durch ein Inkassobüro?
Du weißt doch offenbar, dass es diese Möglichkeit gibt.
Levay
Servus!
Ich riete in einem solchen Fall wahrscheinlich zur sofortigen Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, um so schnell wie möglich zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.
Inkassobüros? Nun ja, wer sich sowas leisten kann, soll denen ruhig auch noch ein bißchen Geld schenken.
Hallo Jens,
angenommen jemand arbeitet frei-beruflich (Gewerbe angemeldet)
für einen Auftraggeber.
Um welche Art der Arbeit handelte es sich denn?
Wurde eine reine „geistige“ Leistung oder auch eine materielle Leistung erbracht? Ggf. ist von einer materiellen Leistung noch schnell was zurückzuholen…
Grüße von
Tinchen
Ich riete in einem solchen Fall wahrscheinlich zur sofortigen
Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, um so schnell
wie möglich zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.
Hi,
wäre es nicht falsch hier zum MB/VB zu raten? Wenn schon klagen anhängig sind (ich gehe von Klage auf Zahlungen aus), scheint der Schuldner nicht bereit zu zahlen und ein VB würde auch nur via Einspruch im streitigen Verfahren münden. Sollte man sich doch den Umweg (MB) und deren Mehrzeit schenken, oder?
Mfg vom
showbee
Hallo!
wäre es nicht falsch hier zum MB/VB zu raten? Wenn schon
klagen anhängig sind (ich gehe von Klage auf Zahlungen aus),
scheint der Schuldner nicht bereit zu zahlen und ein VB würde
auch nur via Einspruch im streitigen Verfahren münden. Sollte
man sich doch den Umweg (MB) und deren Mehrzeit schenken,
oder?
Es sieht wohl eher danach aus, als wolle der Schuldner vielleicht bezahlen, könne es aber nicht. Also läuft bereits ein Wettrennen, bei dem man sich dadurch einen Vorteil gegenüber den 13 Klägern verschaffen kann, indem man versucht, unbeschadet durchs Mahnverfahren zu kommen und innerhalb von sechs Wochen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid in der Hand zu haben, während die anderen noch auf ihre Verhandlungstermine warten. Es ist nicht gesagt, dass ein Mahnverfahren schnell und billig durchgeht, aber es besteht wenigstens die Chance, während ein Klageverfahren in jedem Fall Monate dauert.
Und einen Titel braucht man nun einmal, wenn man vollstrecken will. Befindet sich der Schuldner in der Insolvenz, hat man auch bessere Karten, da eine titulierte Forderung auch vom Insolvenzverwalter nicht so einfach bestritten werden kann.
Hallo,
danke für deine Antwort. In dem gedachten Fall handelt es sich um eine reine Service-Leistung, d.h. davon könnte man nichts zurück holen, da die arbeit „schon getan“ ist…
Mfg - JENS
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
herausgefunden, dass gegen den Auftraggeber bereits 13 Klagen
eingeleitet wurden, alle aus dem gleichen Grund.
Was kann der Geschädigte nun tun?
Den Rat von worldwidefab befolgen und sich keine allzu großen Hoffnungen machen, dass er doch noch Geld sieht.
Ziel ist es schnellst möglich einen Teil des Geldes und auf
langer Sicht den Gesamtbetrag zu erhalten.
Das versuchen 13 andere auch schon, die Aussichten sind wohl nicht allzu groß.
danke für eure Antworten und die folgende Diskussion… Um das nochmal aus meiner Sicht (als Laie) zu wiederholen: Ihr ratet dem Geschädigten, dass die Zahlungsfrist vollständig abgewartet wird, anschließend der Auftraggeber gemahnt wird, um somit Anspruch auf evtl. Forderungen im Falle einer Insolvenz und eines Inkasso-Verfahrens zu haben, bzw. einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten?
Eine zusätzliche Klage zieht ihr erst nach diesem Schritt in Betracht?
Mfg - JENS
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ihr ratet
dem Geschädigten, dass die Zahlungsfrist vollständig
abgewartet wird, anschließend der Auftraggeber gemahnt wird,
um somit Anspruch auf evtl. Forderungen im Falle einer
Insolvenz und eines Inkasso-Verfahrens zu haben, bzw. einen
Vollstreckungsbescheid zu erhalten?
Ich rate nicht, ich riete, denn raten kostet bei mir Geld und ich müßte dafür haften.
Eine zusätzliche Klage zieht ihr erst nach diesem Schritt in
Betracht?
Wenn ein Vollstreckungsbescheid da ist, braucht’s keine Klage mehr.
Die Person sollte einen Anwalt beauftragen, das ist billiger als sie denkt, auf jeden Fall wesentlich sicherer.
Ich rate nicht, ich riete, denn raten kostet bei mir Geld und
ich müßte dafür haften.
oder räte oder rüte (mei ist Konkunktiv schön…) 
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Hallo, Jens. Anderer Ansatz.
Das kommt öfter vor.
Beim nächsten mal Vorkasse in (mindestens) halber Höhe verlangen,
ansonsten abhaken.
Bis zu einem gewissen Betrag -der heute wohl bei 2.000.- Euro liegt-
sollte man sinnvollerweise einfach verzichten - so man es sich erlauben kann.
Das ist die ‚Streuung‘ in fast jedem Geschäft.
Als ‚Lehrgeld‘ buchen.
Aloha - digi (aEg)