Ehevertrag

Guten Tag,

ein bereits verheiratetes Paar möchte durch einen Ehevertrag regeln lassen, dass im Falle einer Scheidung jeder mit seinem eigenen Geld wieder von dannen ziehen kann, es also keine Zugewinnregelung gibt. Ausserdem soll verhindert werden, dass der eine Partner, der sich im Angestelltenverhältniss befindet, für die möglichen Schulden des anderen Partners, der selbstständig ist, im Falle einer Insolvenz aufkommen muss.

Andererseits will man aber vermeiden, dass im Falle des Todes eines der Partner, der andere Erbschaftssteuer zahlen muss, wie es offensichtlich im Falle einer Gütertrennung wäre.

Welche Möglichkeit eines Ehevertrages kommt da in Frage?

Danke für Antworten und herzliche Grüße
Sabine

Hallo,

eine denkbare Variante könnte hier eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sein. Da der Ehevertrag aber ohnehin vor dem Notar geschlossen werden muss, kann man sich dort oder beim Anwalt auch gleich richtig beraten lassen. Die konkrete Vertragsgestaltung kann sich nur nach Kenntnis aller Details des realen Falls ergeben. Eine summarische Darstellung hier im Forum kann zu keinem Vertragsentwurf führen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sabine,
ich stimme Wiz zu, Ihr müßt eh’ zum Notar, also lasst ihn seinen Job machen.
Denkbar ist natürlich auch die „Gütertrennung“, aber in wie weit und was geregelt werden muss, entscheidet Euer (Einzel-)Fall!

Good luck, Grüße, Jogi

Ausserdem soll verhindert werden, dass
der eine Partner, der sich im Angestelltenverhältniss
befindet, für die möglichen Schulden des anderen Partners, der
selbstständig ist, im Falle einer Insolvenz aufkommen muss.

Hallo,

kleine Anmerkung nur dazu. Dazu bedarf es keines Ehevertrages, weil das schon von
Gesetz so ist. Jeder Ehegatte hat nur seine Schulden und steht für diese gerade.
Nur wenn der andere Ehegatte Schuldbeitritt oder Bürgschaft erklärt, haftet er
auch. Das Problem der Zwangsvollstreckung in Sachen im ehelichen Haushalt
(Fiktion, dass das, was der Gerichtsvollzieher findet dem Schuldner-Gatten
gehört) lässt sich im übrigen nicht durch Ehevertrag sondern nur durch penibles
Rechnungs-Aufbewahren vermeiden.

Mfg vom

showbee