Vertrag geschlossen / Abnahmepflicht?

Hallo,

ich habe vor… ach, vor Monaten, wenn ich mich Recht entsinne, Ende '99, bei einem Computerhändler gefragt, ob er für mich ein Spezialteil besorgen könne.
Irgendwann im März bekam ich von ihm einen Anruf, er hätte einen Lieferanten gefunden und ob er das Teil nun bestellen sollte.
Ich sagte ja.
Nun, so vor 1 1/2 Monaten war ich mal wieder da und fragte nach - ach ja, er hätte noch Probleme mit dem Lieferanten (sie wollten ihm das Ding nicht auf Rechnung schicken oder so), aber er würde sich noch drum kümmern.

Natürlich habe ich nichts mehr von ihm gehört. Und bezweifle auch, ob ich noch was von ihm höre.

Was ist nun, wenn ich mir das Teil selber besorge? Wenn er dann doch noch ankommt, kann ich die Annahme verweigern? Wegen nicht zumutbaren Verzögerungen? (Unterschrieben hab ich nix)!

Ehrlich gesagt hab ich nämlich keine Lust, bei dem anzurufen und ihm zu sagen, daß er sich die Bestellung an den Hut stecken kann - mir reicht es solangsam (nicht das erste Mal, daß der Monate braucht) und ich werde mir einen anderen Händler suchen.
Und mich jetzt noch mit ihm auseinanderzusetzen geht mir extrem gegen die Hutschnur.

Also, schlafende Hunde einfach nicht wecken?

Gruß,
Martin

Ich bewundere Deine Geduld!!!
Hallo Martin,

es läßt sich nicht abstreiten, daß Lieferungen von speziellen Teilen manchmal etwas länger dauern.

Andererseits kann es nicht zu Deinen Lasten gehen (PC steht monatelang nutzlos herum…), wenn der Händler von seinem Lieferanten nicht auf Rechnung beliefert wird.

Was ist nun, wenn ich mir das Teil selber besorge? Wenn er
dann doch noch ankommt, kann ich die Annahme verweigern? Wegen
nicht zumutbaren Verzögerungen? (Unterschrieben hab ich nix)!

Selbstverständlich kannst Du Dir das Teil auch selbst besorgen. Genug Zeit hatte er ja.

Ehrlich gesagt hab ich nämlich keine Lust, bei dem anzurufen
und ihm zu sagen, daß er sich die Bestellung an den Hut
stecken kann - mir reicht es solangsam (nicht das erste Mal,
daß der Monate braucht) und ich werde mir einen anderen
Händler suchen.
Und mich jetzt noch mit ihm auseinanderzusetzen geht mir
extrem gegen die Hutschnur.

Dann schreib ihm doch einfach, daß Du auf eine weitere Zusammenarbeit keinen Wert legst und von der Belieferung mit dem Teil XY, das Du Dir in der Zwischenzeit bereits anderweitig beschafft hast, Abstand nimmst.

Also, schlafende Hunde einfach nicht wecken?

Ich habe schon Bestellungen für speziell zusammengebaute Rechner storniert und es ist nix passiert. Also wecke sie ruhig.

Viele Grüße

Tessa

Im Prinzip, wenn der Händler deinen geschlossenen Vertrag tatsächlich nicht beweisen kann, kannst du einfach bestreiten, das Teil bestellt zu haben. Das kann aber auch schiefgehen, wenn es wider erwarten doch zB einen Zeugen gibt. Eigtl. bestünde nämlich schon Abnahmepflicht.

Jedenfalls handelt es sich um einen Fall des Schuldnververzugs. Du kannst dem Händler eine angemessene Frist zur Leistung setzen und gleichzeitig erklären, dass du bei nicht fristgemäßer Leistung die Annahme verweigerst (§ 326 BGB). Damit bist du aus dem Schneider.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Klar funktioniert das meistens so, aber es ist dennoch eine Lösung die einvernehmlich sein muss.

Den Anspruch auf Rücktritt kannst du nur durchsetzen, in dem du eine Nachfrist setzt.

Wie Tom bereits gesagt hat: Du solltest auf jeden Fall die Bestellung stornieren. Wenn dein Händler damit einverstanden ist, brauchst du ihm auch keine „Nachlieferzeit“ zu geben.

Auch wenn du nix unterschrieben hast, so ist ein mündlicher Vertrag doch verbindlich. Wo kämen wir denn hin, wenn ich beim Bäcker meine Brötchen zahle und er dann behauptet ich hätte nicht gezahlt. Natürlich kannst du dein Wort gegen das des Händlers stellen, aber das ist nicht gerade „nett“! Und riskant obendrein.

MfG Maxxx

Hallo,

is mir schon klar, daß der normale Weg wäre, die Bestellung zu stornieren. Aber ein Vertrag beinhaltet ja auch, daß er Bemühungen unternimmt, um meine Bestellung zu erfüllen - und das sehe ich hier absolut nicht.
„Ja, ich rufe Sie an“ / „Ich kümmer mich drum!“ / „Ich ruf heute noch beim Lieferanten an!“ … und NIX kommt.

Und wie gesagt, es ist nicht das erste Mal, daß er absolut mit keinem Ergebnis kommt.
Und - es dauert zwar lange bei mir - aber solangsam bin ich wirklich sauer. Entweder kann er mir das Ding besorgen - und wenn nicht, dann soll er mir das gefälligst mitteilen.

Naja, ich werd erstmal sehen, wo und zu welchen Bedingungen ich das Teil bekomme. Und dann werde ich nochmal in Ruhe nachdenken, was ich dem zu fressen gebe.

Verfolgen wir die Sache mal weiter - angenommen, es gäbe dieses Teil nicht mehr (Notebookzubehör), da das Notebook inzwischen nicht mehr up to date ist. Könnte ich dann irgendwelche Ansprüche ihm gegenüber geltend machen, weil er das versaubeutelt hat und ich dann ganz ohne dastehe?

Nein, das hab ich nicht vor, das Teil gibts auch noch - nur mal so theoretisch.

Gruß,
Martin

antwort eines Händlers
Wie Tom schon richtig sagte: Der korrekte Weg ist, dem Händler schriftlich eine genau datierte Frist zu setzen und gleichzeitig zu erklären daß man nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktritt. Tust du das nicht, kann der Händler die Abnahme des Teils von dir verlangen ! Oder gehe einfach in Begleitung eines Freundes hin und sprich mit dem Mann. Mach ihm klar daß du nicht mehr warten willst und die Bestellung stornierst. Wenn er das Teil noch nicht hat wird er wahrscheinlich auch froh sein.

Hallo,

is mir schon klar, daß der normale Weg wäre, die Bestellung zu
stornieren. Aber ein Vertrag beinhaltet ja auch, daß er
Bemühungen unternimmt, um meine Bestellung zu erfüllen - und
das sehe ich hier absolut nicht.
„Ja, ich rufe Sie an“ / „Ich kümmer mich drum!“ / „Ich ruf
heute noch beim Lieferanten an!“ … und NIX kommt.

Verstehe ich vollkommen, aber: Können Sie das BEWEISEN ? Darum geht es im Streifall nämlich !

Und wie gesagt, es ist nicht das erste Mal, daß er absolut mit
keinem Ergebnis kommt.
Und - es dauert zwar lange bei mir - aber solangsam bin ich
wirklich sauer. Entweder kann er mir das Ding besorgen - und
wenn nicht, dann soll er mir das gefälligst mitteilen.

Auch da haben Sie prinzipiell recht; deshalb sollten Sie unbedingt stornieren.

Naja, ich werd erstmal sehen, wo und zu welchen Bedingungen
ich das Teil bekomme. Und dann werde ich nochmal in Ruhe
nachdenken, was ich dem zu fressen gebe.

Und wenn er das Teil bis dahin hat MÜSSEN sie es abnehmen, eben weil sie durch Ihr Abwarten die lange Lieferfrist hingenommen haben.

Verfolgen wir die Sache mal weiter - angenommen, es gäbe
dieses Teil nicht mehr (Notebookzubehör), da das Notebook
inzwischen nicht mehr up to date ist. Könnte ich dann
irgendwelche Ansprüche ihm gegenüber geltend machen, weil er
das versaubeutelt hat und ich dann ganz ohne dastehe?

Nein, das können Sie nicht. Dazu müßten Sie nachweisen daß Sie einen Vermögensschaden erlitten haben und daß er schuldhaft die Lieferung verzögert hat. Allerdings hätten Sie den Händler schon bei der Bestellung auf diese Konsequenz hinweisen müssen.

Im Prinzip müsste man nur den Sachverhalt beweisen, der zum Vertragsschluss geführt hat. Dann ergibt sich der Verzug von selber. Ich kann natürlich nicht sagen, welche Beweise es denn gibt, aber generell ist das nicht unbeweisbar.

Allerdings muss für einen Schadenersatzanspruch der Verzug schuldhaft verursacht worden sein.