Handykosten bei minderj. Kindern

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jun 2006

Hallo,

muss heute auch mal was fragen: angenommen, eine Mitarbeiterin kommt zu mir und würde Rat haben wollen.

Der Sohn benutzt ein Handy, welches auf den Opa läuft. Er geht damit ins Internet und verursacht (entgegen den üblichen Gewohnheiten des Opas) Kosten in ordentlicher Höhe innerhalb kürzester Zeit.

Opa hat keine Sperre eingerichtet, der Sohn ist 15 Jahre alt und damit durchaus in der Lage, die Schwierigkeiten, die sein Tun anrichten können, einschätzen zu können.

Fragen:

1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine Mitschuld anrechnen zu lassen?
2. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?
3. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)
4. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?

Danke für die Antworten.
Wäre der Fall wahr, würde die Mutter ganz schön schwitzen und könnte fundierte Ratschläge gut brauchen.

VG
T.

27 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 52 Minuten 1 hilfreich
    Re: Handykosten bei minderj. Kindern

    1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine
    Mitschuld anrechnen zu lassen?
    Der Provider? Wieso denn der Provider? Was um alles in der Welt kann denn der Provider dafür? 2. Haftet der Opa
    Der Opa haftet als Vertragspartner des Mobilfunkbetreibers für die Verbindlichkeiten, das ist doch klar. die Mutter (Verletzung der Aufsichtspflicht?)
    Wieso Aufsichtspflichtverletzung? Worin besteht die denn? Und überhaupt: Hier geht es doch gar nicht um ein Delikt. Du unterstellst das einfach so, aber das ist falsch. Vermögensschäden sind (grundsätzlich) vom Deliktsrecht nicht erfasst. haftet der Sohn allein?
    Wieso allein? Haftet der überhaupt? Was ist denn mit dem Opa verabredet, und vor allem: Waren die Eltern einverstanden? Ein Minderjähriger kann nur sehr begrenzt ohne Zustimmung der Eltern Verbindlichkeiten eingehen. 3. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung
    Wohl kaum. (die
    sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)
    Irgendwann...? 4. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn
    alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten
    zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?
    Ja, auf Ratenzahlungen. Das ist denen allemal lieber, als gar nichts zu bekommen.

    Levay

  2. Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
    Re: Handykosten bei minderj. Kindern

    1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine
    Mitschuld anrechnen zu lassen?
    Wieso sollte der Provider eingreifen, wenn keine Limite vereinbart wurde? 2. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der
    Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?
    Natürlich haftet der Inhaber des Abos vollumfänglich, also der Opa. 3. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die
    sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)
    Wie kommt du auf diese Idee? Ich nehme mal an, der liebe Opa hat sich das Handy mal 'kurz' abluchsen lassen.... 4. Wie sind eigene Erfahrungen: wäre der Sohn
    alleinverantwortlich, müsste er im Rahmen seiner Möglichkeiten
    zurückzahlen, lassen sich Telefongesellschaften auf Deals ein?
    Du schreibst kein Wort (oder Zahl), über welchem Betrag wir den hier sprechen noch über die Art des Abos.
    Wenn das Handy über den Opa angemeldet ist, ist der Opa für den Provider auch der alleinige Ansprechpartner und Verantwortliche.
    Alles andere könnt ihr in der Familie absprechen.
    Natürlich kann der Opa der Telefongesellschaft einen vernünftigen und nachvollziehbaren Abzahlungsplan vorschlagen. Der Provider kann darauf einsteigen, muss aber keineswegs.

  3. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Handykosten bei minderj. Kindern

    Hi, Der Sohn benutzt ein Handy, welches auf den Opa läuft. Er geht
    damit ins Internet und verursacht (entgegen den üblichen
    Gewohnheiten des Opas) Kosten in ordentlicher Höhe innerhalb
    kürzester Zeit.
    Was heißt das genau? Schließt er Verträge ab, deren Abrechnung über das Handy läuft oder im Sinne von "Liefern sie mir 50 Pizzen an..."? 1. Hätte der Provider eingreifen MÜSSEN, hat er sich eine
    Mitschuld anrechnen zu lassen?
    Der Handy-Vertrag wurde von einem volljährigen Erwachsenen geschlossen. Wo bitte siehst du eine Verantwortung des Providers in diesem Fall?
    Oder geht es mehr das Thema branding: http://focus.msn.de/digital/handy/nervende-software/... 2. Haftet der Opa, die Mutter (Verletzung der
    Aufsichtspflicht?), haftet der Sohn allein?
    Derjenige, der den Handyvertrag abgeschlossen hat, muß zahlen (oder: haftet auch für die Erfüllung dieser Schuld). Im Falle der Pizzalieferungen derjenige, der bestellt hat.
    Aber nur ganz pauschal gesagt. Es hängt vieles vom Einzelfall ab. Die Profis wissen da mehr.


    3. Übernimmt den Schaden eine Haftpflichtversicherung (die
    sich die Kohle möglicherweise vom Sohn irgendwann zurückholt)
    Haftpflicht? Es ist doch kein Schaden entstanden. Es wurden Leistungen abgerufen und nun geht es um das Bezahlen.

    mfg Ulrich

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Handykosten bei minderj. Kindern

      Es ist doch kein Schaden entstanden.
      Das würde ich anders sehen. Wenn zwischen Opa und Enkel ein wirksamer Vertrag über die Handyüberlassung bestehen sollte, dann würde hier m.E. sogar ein ersatzfähiger Schaden liegen, wenn - und soweit - der Enkel die Vertragspflichten verletzt hat. Darüber wird es vermutlich keine konkrete Abrede geben, vielleicht aber doch; ggf. hilft die ergänzende Vertragsauslegung weiter. Hätte etwa der Enkel für 10.000 Euro telefoniert, hätte ich mit der Annahme eines Schadens keine Probleme: der Schaden liegt in der Begründung der Verbindlichkeit vom Opa ggü. dem Telefondienstleister.

      Allerdings ist dies ein Vermögensschaden und damit nicht nach Deliktrecht ersatzfähig, sondern nur Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis.

      Levay

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Handykosten bei minderj. Kindern

        Hi, Das würde ich anders sehen.
        ...
        Jep. Vielen Dank! An diese Konsequenz habe ich überhaupt nicht gedacht.

        mfg Ulrich (nach wie vor IANAL und WOWEREIT)

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Danke, aber...

    Vielen Dank für die Antworten.

    Eine Kritik an manchem Beantworter: vieles läuft bei Euch im Stil von "wiiiiisoooo kommst Du denn auf soooo eine abwegige Ideeeee, dass ...?". Sorry, ich hab ja nur eine Frage gestellt und bin nichtsahnender Laie :-) Da wird man doch noch mal fragen dürfen.

    Zum anderen: meine konstruierte Frage im konstruierten Fall war vielleicht etwas unspezifisch. Der Opa wusste nichts davon, der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.

    Wenn aber der Opa vorher nie im Internet war und sein Kundenverhalten plötzlich derart ändert, wäre dann nicht dennoch die Telefongesellschaft zu fragen, welche Filter sie für Missbrauch nutzt? Solche Filter wären ohne Probleme technisch möglich. Machen Kreditkartengesellschaften auch, reiner Selbstschutz. Hat der Betreiber nicht eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber seinem Kunden? Muss er die Möglichkeit des Missbrauchs vom Kunden so gut es geht abwenden? Ohne Schutzmechanismus ist es nun in den Brunnen gefallen, das Kind. Und der Betreiber hätte es verhindern können. Daher die Frage, ob er sich einen Teil der Schuld anrechnen lassen muss. So weit hergeholt find ich das nicht.

    Haftpflichtversicherung: Dem Opa ist ein materieller Schaden durch den Enkelsohn entstanden. Der Enkelsohn hat fahrlässig gehandelt. Wann leistet eine Haftpflicht?

    Sippenhaft kennt das Gesetz nicht, der Enkel ist der Schuldige und muss den Schaden ersetzen. Was hätte die Mutter anstellen müssen, damit der Sohn nichts tun kann, was teuer wird. Es geht bei Aufsichtspflicht nicht darum, ihn an die Leine zu nehmen. Sondern auch um den freien Zugang zum Laptop und zu Opas Handy. Hätte sie das verhindern müssen?

    Danke für die Antworten,

    VG
    T.

    • Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
      Re: Danke, aber...

      Hi, der Sohn war mit dem Laptop im Internet und die
      Gebühren (1.200,-) sind Verbindungsgebühren.
      Reine Verbindungsgebühr von einem internet-by-call Anbieter ohne Anmeldung?
      http://www.telespiegel.de/tarife/empfehlung-internet...

      Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht vorstellbar.

      Da müssen noch andere kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen worden sein.

      mfg Ulrich

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Danke, aber...

        Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das
        sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht
        vorstellbar.
        Ist das so günstig, wenn man mit dem Handy ins Netz geht?

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Nein, dass kann Tarifabhängig sein...

          Ich hab mal mit schlechten 1,5 Cent pro Minute gerechnet. Das
          sind dann 55 Tage Dauersurfen. Irgendwie für mich nicht
          vorstellbar.
          Ist das so günstig, wenn man mit dem Handy ins Netz geht?
          ebenso gibt es die Abrechnung per Guthabenverbrauch, per Datenmenge oder per Verbindungszeit



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!