Änderung der Vereinsatzung notwendig ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Jun 2006

Hallo !

angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:

"Zweck ist die Förderung der Wohlfahrtspflege (Familien-, Kranken-, Behindertenhilfe gemäß Anlage 7 nr. 8 EStG.
Das Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Genesung von kranken Kindern im Kinderkrankenhaus durch ...)."

Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke Menschen (neben Kindern) erweitern.

Muss hierzu die Satzung geändert werden ?
Und muss hierzu der Vereinsname geändert werden, weil die Zielgruppe "Kinder" im Vereinsnamen enthalten ist ?

Es soll auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit gewährleitet bleiben !


Besten Dank für Tipps zum Prozedere

Sonne Grüße
jwd

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 30 Minuten 1 hilfreich
    Re: Änderung der Vereinsatzung notwendig ?

    Hallo!
    Ich würde es mir einfach machen und den zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht -Vereinsregister- fragen!

    Die Frage ist, ob es NOTWENDIG ist. Falls Ihr Euch einen Nutzen von einer Namensänderung versprecht (bessere Akzeptanz, größere Öffentlichkeitswirkung, leichteres Sponsoring, etc. pp.), dann liegt es an Euch, zu ändern.
    UND sicher wird dann auch die Satzung zu ändern sein.

    Ich halte den Fall jedoch nicht für sooooooo kompliziert und aufwändig... Natürlich kommt es auf die Durchsetzungskraft in der Mitgliederversammlung an und mit welcher Mehrheit die Satzungsänderung beschlossen werden muss...

    Notfalls müsst Ihr eine außerordetnliche Mitgleiderversammlung einberufen etc...

    Btw. die Gemeinnützigkeit hängt nicht von der Entscheidung beim AG ab sondern vom Finanzamts-Sachbearbeiter!

    Good luck, Jogi

  2. Antwort von nach 58 Minuten 1 hilfreich
    Re: Änderung der Vereinsatzung notwendig ?

    Hallo !

    angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:

    "Zweck ist die Förderung der Wohlfahrtspflege (Familien-,
    Kranken-, Behindertenhilfe gemäß Anlage 7 nr. 8 EStG.
    Das Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die
    Förderung der Genesung von kranken Kindern im
    Kinderkrankenhaus durch ...)."

    Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke
    Menschen (neben Kindern) erweitern.

    Muss hierzu die Satzung geändert werden ?
    Ich würde dazu raten. Nicht hektisch, aber bei der nächsten
    normalen Mitgliederversammlung (zu Form, Frist und
    erforderlicher Mehrheit steht bestimmt was in der Satzung).

    Zu 95 % würde es wohl auch so gut gehen (steht ja da
    "INSBESONDERE" durch...Kinder).

    Aber wenn ihr in Eurem Verein in der Zukunft mal Krach
    bekommen werdet, kommt bestimmt ein Schlaumeier auf
    die Idee, dem Vorstand vorzuwerfen, er habe Gelder
    satzungswidrig verwendet.

  3. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Änderung der Vereinsatzung notwendig ?

    Hallo jwd, angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:

    snip
    Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke
    Menschen (neben Kindern) erweitern.

    Es soll auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit gewährleitet
    bleiben !
    im Prinzip haben meine Vorschreiber schon das Richtige geschrieben, zusätzlich solltet ihr aber auch wegen der Angelegenheit beim zuständigen Kinanzamt vorstellig werden. Die Gemeinnützigkeit wird nämlich nicht vom Amtsgericht, das das Register führt, bescheinigt, sondern vom zuständigen Finanzamt.

    Grüße, Karin

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