Änderung der Vereinsatzung notwendig ?
Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Jun 2006
Hallo !
angenommen, ein Verein hat in seiner Satzung stehen:
"Zweck ist die Förderung der Wohlfahrtspflege (Familien-, Kranken-, Behindertenhilfe gemäß Anlage 7 nr. 8 EStG.
Das Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Genesung von kranken Kindern im Kinderkrankenhaus durch ...)."
Nun wollte der Verein seine Aktivitäten auch auf andere kranke Menschen (neben Kindern) erweitern.
Muss hierzu die Satzung geändert werden ?
Und muss hierzu der Vereinsname geändert werden, weil die Zielgruppe "Kinder" im Vereinsnamen enthalten ist ?
Es soll auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit gewährleitet bleiben !
Besten Dank für Tipps zum Prozedere
Sonne Grüße
jwd
