Name des Anzeigenden finden
Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Jun 2006
Hallo,
da wurde wohl nachts gegen den Außenspiegel des Kfz geschlagen. Der
Spiegel, elektrisch verstell- und beheizbar, flog aus der Halterung
und einer der Drähte riss am Stecker ab. Der Spiegel blieb ansonsten
unbeschädigt an dem anderen Draht hängen.
Morgens gesehen, kurz begutachtet, den Spiegel wieder in die
Halterung gedrückt. Die Reparatur des Drahtes auf nächste Tage
verschoben.
Ok, soweit also nichts passiert.
Nach 2 Wochen kommt ein Brief der Kripo mit einem Vordruck für eine
Strafanzeige, die der Halter bitte unterschreiben möchte.
Anzeige gegen Unbekannt. Vermutlich hat wohl ein Nachbar etwas
gesehen und die Polizei angerufen.
Der Kfz-Halter sieht zwar ein, daß hier eine Strafanzeige gegen
Unbekannt sinnvoll für die Statistik ist, aber hat eh keinen echten
Schaden und meint auch, es wäre aussichtslos, da jemanden zu finden.
Nun aber die Frage :
Wenn der Halter einen RA beauftragt, kann der Akteneinsicht nehmen
und den Namen des Anzeigenden erfahren.
Kann der Halter das auch als Geschädigter ohne Anwalt?
Fragt und grüßt
Wilfried
