Hallo,
da wurde wohl nachts gegen den Außenspiegel des Kfz geschlagen. Der
Spiegel, elektrisch verstell- und beheizbar, flog aus der Halterung
und einer der Drähte riss am Stecker ab. Der Spiegel blieb ansonsten
unbeschädigt an dem anderen Draht hängen.
Morgens gesehen, kurz begutachtet, den Spiegel wieder in die
Halterung gedrückt. Die Reparatur des Drahtes auf nächste Tage
verschoben.
Ok, soweit also nichts passiert.
Nach 2 Wochen kommt ein Brief der Kripo mit einem Vordruck für eine
Strafanzeige, die der Halter bitte unterschreiben möchte.
Anzeige gegen Unbekannt. Vermutlich hat wohl ein Nachbar etwas
gesehen und die Polizei angerufen.
Der Kfz-Halter sieht zwar ein, daß hier eine Strafanzeige gegen
Unbekannt sinnvoll für die Statistik ist, aber hat eh keinen echten
Schaden und meint auch, es wäre aussichtslos, da jemanden zu finden.
Nun aber die Frage :
Wenn der Halter einen RA beauftragt, kann der Akteneinsicht nehmen
und den Namen des Anzeigenden erfahren.
Kann der Halter das auch als Geschädigter ohne Anwalt?
Fragt und grüßt
Wilfried
Wenn der Halter einen RA beauftragt, kann der Akteneinsicht
nehmen und den Namen des Anzeigenden erfahren.
Warum der Aufwand? Der Anwalt könnte den Anzeigenden erfahren, allerdings muß das gar kein Nachbar gewesen sein, sondern der Schaden kann auch durch die Polizei entdeckt worden sein, die dann von Amts wegen ermittelt hat.
Ich finde es sehr ungewöhnlich, daß der Geschädigte die Anzeige unterschreiben soll, es sei denn, dies ist gleichzeitig der Strafantrag. In jedem Falle ist niemand verpflichtet, auch nur irgendetwas zu unterschreiben. Wenn der Halter also seine Ruhe haben will, braucht er einfach nur gar nichts zu tun.
Die Kosten für den Anwalt für die Akteneinsicht trägt i.Ü. der Halter selber, sofern kein Täter ermittelt wird.
Kann der Halter das auch als Geschädigter ohne Anwalt?
Nein!
Gruß,
Alex
Hallo Alex,
danke für die Antwort. So etwas habe ich vermutet.
Eigentlich hätte ich die ganze Story auch weglassen können und nur
die Frage stellen.
Welche Erklärung gibt es für diesen Sachverhalt? Mit Anwalt erfahre
ich doch den Namen des Anzeigenden, und ohne nicht? Welche Logik?
Ich vermute weiter. Wenn ein Täter gefasst werden würde (bei einem
echten Schaden) und es zu einem Strafverfahren kommt, ist der Täter
doch auch öffentlich bekannt. Inklusive Zuschauern.
Da würde mich eine Begründung interessieren.
Gruß
Wilfried
Aufklärung
Wenn reihenweise Fahrzeuge beschädigt werden, einer der Beteiligten
eine Anzeige erstattet, untersucht die Polizei die Örtlichkeit und
schreibt alle Geschädigten an.
Danke & Gruß
Wilfried
Welche Erklärung gibt es für diesen Sachverhalt? Mit Anwalt
erfahre ich doch den Namen des Anzeigenden, und ohne nicht? Welche
Logik?
Mit ein bißchen Nachdenken und Krimi schauen kann man selber auf die Antwort kommen 
Es soll ja Straftäter geben, bei denen es um etwas mehr geht, als einen beschädigten Autospiegel. Wenn so ein Knastvogel jetzt zu seinem Anwalt sagt:„Krieg mal raus, wer mich angezeigt hat, das „klären“ meine Kumpels dann außergerichtlich.“, würde sich der Anwalt zweimal überlegen, ob er die Info, die er aus der Akte ersehen kann, tatsächlich weitergibt. Er wäre dann im Falle, dem Anzeigenden passiert wirklich etwas, mindestens der Beihilfe verdächtig.
Damit das nicht umgangen werden kann, indem der schwere Bruder erklärt, er verteidige sich selber, wird die Akteneinsicht in der Regel nur Anwälten eingeräumt (die dies ja für eine optimale Vertretung brauchen).
Und als Geschädigter kommt man so einfach erst mal ins Ermittlungsverfahren, daß auch der Geschädigte einen Anwalt und einen triftigen Grund braucht, um Akteneinsicht zu bekommen.
Ich vermute weiter. Wenn ein Täter gefasst werden würde (bei
einem echten Schaden) und es zu einem Strafverfahren kommt, ist der
Täter doch auch öffentlich bekannt.
Warum auch nicht?! Der muß ja auch nicht geschützt werden. Derjenige muß einzig vor Rufschädigung geschützt werden, falls er es doch nicht war. Deshalb ist er ja auch nicht der ‚Täter‘, solange er nicht verurteilt ist, sondern allenfalls Tatverdächtiger und Angeklagter.
Gruß,
Alex
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ok, danke, Alex ,ist nachvollziehbar
Gruß
W