Lärmbelästigung und Brauchtumspflege

Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006

Hallo zusammen!

Wer kennt Erlasse, Urteile usw. zum Thema Lärmbelästigung und Brauchtumspflege? Alleine der Hinweis auf Brauchtumspflege wird doch wahrscheinlich nicht jeden Lärm rechtfertigen. Wieviel Lärm ist wann und wie oft zulässig z.B. bei Kirmes, Karneval oder ähnlichen Großveranstaltungen?

Herzlichen Dank, viele Grüße,

Günter

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