Pflicht Rechnungen aufzubewahren?
Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006
Hallo,
Kunde K liest zum erstem Mal folgende Bemerkung auf einer Rechnung gelesen:
Für Privatpersonen gilt:
Es wird auf die 2-jährige Rechnungaaufbewahrungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 LV, § 14 b Abs. 1 UStG hingewiesen.
Heißt das, dass K wirklich alle Rechnungen 2 Jahre lang aufbewahren muss???
Zählen dazu auch die Kassenbons vom Supermarkt??
Warum diese Aufbewahrungspflicht, für K ist der Vorgang abgeschlossen, wenn die Leistung erbracht ist und er den Betrag beglichen hatt.
Da K mit Vorliebe Zettelchen, Rechnungen verschlampt kommt die Frage auf, was passiert, wenn K die Rechnung in einem Jahr nicht wiederfindet???
Gruß Volker
