Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006

Hallo,

Kunde K liest zum erstem Mal folgende Bemerkung auf einer Rechnung gelesen:

Für Privatpersonen gilt:
Es wird auf die 2-jährige Rechnungaaufbewahrungspflicht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 LV, § 14 b Abs. 1 UStG hingewiesen.

Heißt das, dass K wirklich alle Rechnungen 2 Jahre lang aufbewahren muss???
Zählen dazu auch die Kassenbons vom Supermarkt??

Warum diese Aufbewahrungspflicht, für K ist der Vorgang abgeschlossen, wenn die Leistung erbracht ist und er den Betrag beglichen hatt.

Da K mit Vorliebe Zettelchen, Rechnungen verschlampt kommt die Frage auf, was passiert, wenn K die Rechnung in einem Jahr nicht wiederfindet???

Gruß Volker

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

    Hallo auch,
    in diesem Augenblick war ich ebenfalls im Begriff so eine Frage zu stellen. (Was für ein Zufall)
    Gerne würde ich Deine Frage erweitern mit:
    Kennt jemand einen Link zu einer Seite, die Tips gibt, wie man sein Papierkram in Ordnung hält und auflistet, was und wie lange aufbewahrt werden sollte.
    Eben habe ich einen Stapel Papier aufgeräumt und mich furchtbar geärgert, dass so eine immense Menge an Papier im Jahr generiert wird.
    (Rechnungen; Infozettelchen....) Und das an einem so schönen Tag.

    Gibt es eine Alternative: z.B. elektronisch? Wie sieht da die Rechtslage aus.
    Viele Grüße
    Denis [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 52 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

      Hallo,
      erstmal Danke für die unerwartet schnellen Antworten. Da es sich offensichtlich nur um Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken handelt, dürfen also die Kassenbons von Aldi, Lidl, Penny, Karstadt usw. weiterhin als Einkaufzettel verwendet werden und dann entsorgt werden.
      Denis, wenn Du das endgültige, optimale Archivierungssystem gefunden hast, lass es mich wissen, BITTE.

      Da ich DAS ultimative System habe, habe ich nur ein Problem:

      ich erfinde alle paar Wochen etwas, das ist jetzt endgültig das Richtige.
      Leider gehen bei der Konvertierung der Daten immer einige verlustig.

      Ich hab´s versucht:

      - nach Alphabet
      - nach Themen, z.B. Haus, Auto, Versicherungen
      - Einscannen in den Rechner

      Mein bestes Verfahren ist nach wie vor der Stapel/Waschkorb.

      Da ich mir gut merken kann, wann ich was in welchem Zusammenhang gelesen/geschrieben habe klappt es gut. ABER wenn meine liebe Frau aufräumt und Stapel 1 mit Stapel 2 vertauscht, evtl. sogar mischt, bin ich rettungslos verloren.

      Gruß Volker

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

        Hi Ich hab´s versucht:
        - nach Themen, z.B. Haus, Auto, Versicherungen
        Was klappte daran nicht?
        Machen wir auch so.
        Haben z.B. einen Ordner, steht drauf "Elektronische Geräte".
        Drin sind Karteiblätter, die Karteireiter sind beschriftet z.B. 'Computer', 'TV Gereäte', 'Küchengereäte' etc.
        Und hinter jeder Kategorie befinden sich die Rechnungen/Quittungen etc. Wenns Blätter sind die sich gut abheften lassen dann gleich direkt rein, ansonsten werden s ein ne Klarsichtfolie gestoppt.

        Manchmal (wenn nötig) zusätzlich sind die Rechnungen von Teilen noch beschriftet damit se einem bestimmten Gerät zugewiesen werden können. Z.B. Festplatten, Laufwerke und andere Teile die sonst irgendwo verbaut sind.
        In der Computersparte (wir haben einige PCs, da kommt einiges zusammen) gleich als erstes pro Computer ein Blatt mit den technischen Daten (welche Hardware, welche Softwarelizenz zu welchem PC gehört).
        Das macht man ja nur 1x alle paar Jahre und hat denn Ruhe ;)

        Nur sich mal hinsetzen und aussortieren nervt -.-
        *noch Rechnungen von 1998 im Ordner hat*


        Dafür ist unsere Handbuchsammlung ein großer zusammengemischter Haufen (Hardware, Software, manches Gerät/Programm haben wir gar net mehr) -.-


        MfG
        Lilly

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

          Hallo, Was klappte daran nicht?
          Weil mir immer wenn ich etwas aktuelles habe auffällt, dass eine andere Sortierung besser ist, z.B. nach Datum, nach Alphabet usw.

          Ich kann mich nicht auf ein System einigen. Ich kann aber auch nicht sagen, so jetzt machen wir es so, weil mir garantiert nächste Woche auffällt, dass sich etwas verbessern läßt.

          Und jetzt sortiere immer alles um, da geht immer etwas verloren.

          Gruß Volker

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

      Du musst selbstverständlich gar nichts aufbewahren.
      Hi,

      leider falsch. Wie Rocco schon schrieb, Aufbewahrung 2Jahre, findet sich das tatsächlich in dem von dir zitierten §!

      http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html

      Dort, Abs. 1 S. 5 Nr. 1!

      "In den Fällen des § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 hat der Leistungsempfänger die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre gemäß den Sätzen 2 und 3 aufzubewahren, soweit er
      1. nicht Unternehmer ist ..."

      Mfg vom

      showbee

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

        Äh... ok, Grundstücke...

        Aber die beiden Fragesteller fragten, ob sie alles, insbesondere auch ihre aldi-Belege aufheben müssen... und das müssen sie selbstverständlich nicht.

        Levay

  2. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Pflicht Rechnungen aufzubewahren?

    Hallo, Für Privatpersonen gilt:
    Es wird auf die 2-jährige Rechnungaaufbewahrungspflicht gemäß
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 LV, § 14 b Abs. 1 UStG hingewiesen.

    Auch Privatleute haben seit dem 31.7.2004 eine zweijährige Aufbewahrungpflicht zu beachten. Sie bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen, Gerüstbau. Auf diese Aufbewahrungspflicht der Privatperson hat der Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung hinzuweisen.

    Gruß
    Rocco

  3. Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
    System für die Aufbewahrung

    Hallo zusammen,

    ich verwende folgendes System:

    Belege, die mittel- oder langfristig aufbewahrt werden sollen oder müssen (z.B. Geräte wg. Garantie), werden in eine Sammelmappe mit Fächern nach Alphabet gestopft. Meistens weiß man nämlich noch, wo man etwas gekauft hat. Innerhalb eines Buchstabens sind die Belege nicht sortiert, da geht es schneller, die durchzublättern, wenn man etwas braucht. Oft schreibe ich auf den Beleg oben noch drauf, um was es geht, weil manchmal die Bezeichnung des Artikels nicht auf den ersten Blick aussagekräftig ist (besonders bei IKEA sagt einem der Name irgendwann nichts mehr).

    Belege, die das Haus betreffen, kommen in den Hausordner (nach Kategorien, z.B. Heizung, Abfallentsorgung, Wasser, Strom, Reparaturen etc.)

    Verbrauchsbelege, die nicht langfristig aufbewahrt werden müssen/sollen, kommen in eine Sammelmappe mit 12 Fächern, je ein Monat in ein Fach. Zu Beginn eines neuen Monats wird das entsprechende Fach freigemacht, d.h. es werden die Belege des entsprechenden Monats im Vorjahr entsorgt (Aktenvernichter, wg. Konto- und Kreditkartendaten). Auf diese Weise habe ich diese Belege immer für den laufenden und die 11 Monate davor, auch wenn man die so lange gar nicht braucht. Auch hier sind die Belege innerhalb eines Monats nicht sortiert.

    Mit diesem System komme ich gut zurecht, und ich habe auch bisher alle Belege gefunden, die ich gesucht habe.

    Grüße
    Sebastian



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