angenommen eine Strasse wird mit einem Schild, weisser Querbalken auf rotem Grund, temoprär, d.h. das Schild ist nicht fest einbetoniert, gekennzeichnet.
Das Einfahren in diese Strasse aus dieser Richtung ist damit also verboten. Das Einfahren in diese Strasse von der anderen Seite ist wegen eines Strassenfestes nicht möglich.
Angenommen diese Situation wird erkannt und es wird ein Motorrad ca. 10mtr an dem Schild vorbeigeschoben, d.h. der Motor treibt das Fahrzeug nicht an, und es wird für eine Stunde auf einem freien Parkplatz abgestellt.
Ist dies zulässig ? Bekommt der „Schieber“ dafür einen Strafzettel und wenn ja ist der berechtigt ? Was sagt der Gesetzgeber zu diesem
Verkehrszeichen ?
schönen Dank schon mal für die hoffentlich zahlreichen Tipps
Gruss pm
das Schieben wäre doch dann genau das selbe wie wenn jemand sein Fahrrad in eben eine solche Straße schiebt. Das Zeichen bedeutet, soweit ich mich informiert habe, Einfahrt verboten. Du willst ja nicht reinfahren sondern schiebst dein Fahrzeug rein. Genau wie ein Fahrrad. Das man eben dieses reinschieben ja nicht für Autos anwenden kann ist, glaube ich doch klar. Natürlich kann ich das nicht mit bestimmtheit sagen.
Beste Grüße.
der Tatvorwurf ist bisher noch nicht bekannt, allerdings hat sich herausgestellt dass die benutzte Parkfläche normalerweise ein Taxihalteplatz ist. Im hier geschilderten fall konnte der Platz allerdings nicht genutzt werden da das reguläre einfahren in diese Strasse wegen des Strassenfestes eh nicht möglich war.
allerdings hat
sich herausgestellt dass die benutzte Parkfläche normalerweise
ein Taxihalteplatz ist. Im hier geschilderten fall konnte der
Platz allerdings nicht genutzt werden da das reguläre
einfahren in diese Strasse wegen des Strassenfestes eh nicht
möglich war.
ianal, aber ich denke, dass das ‚Einfahrt Verboten‘ nicht so ohne weiteres den Taxihalteplatz außer Kraft setzt. Dazu müsste man vielleicht auch wissen, ob für das Strassenfest die gesamte Strasse oder nur ein Teil gesperrt wurde. Und ob das aufgestellte Schild noch Einschränkungen hatte (Anlieger frei o.ä.).
Gruß
loderunner
das aufgestellte Schild hat keine weiteren Einschränkungen. Die Strasse ist wegen der Sperrung bzgl. Strassenfest nur von der Seite aus erreichbar von der aus das Motorrad „eingeschoben“ wurde.
Gruss PM
Ps.
der Tatvorwurf ist bisher immer noch nicht bekannt…
Was sagt der
Gesetzgeber zu diesem
Verkehrszeichen ?
Hallo PM,
das „Einschieben“ eines Fahrzeugs in eine mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) beschilderte Strasse verstösst nicht gegen § 41 StV0.
Schwieriger wird’s mit dem Parken auf dem Taxiplatz, da auch durch das Straßenfest die sonstige Beschilderung in dieser Straße nicht automatisch aufgehoben ist (z.B. Parkverbot in der Feuerwehranfahrtszone). Es bestünde beispielsweise auch die Möglichkeit, dass Taxen die diesen Taxiplatz bedienen im Besitz einer Ausnahmegenehmigung sind, oder andere Gegebenheiten, in die Du zu diesem Zeitpunkt keinen Einblick hast. Das ist natürlich alles ein wenig theoretisch, dennoch muß der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Vorschriften und Verkehrszeichen befolgen, auch wenn diese ihm zum gegebenen Zeitpunkt unsinnig oder unlogisch erscheinen. Bekanntes Beispiel: die rote Ampel auf der vermeintlich menschenleeren Straße um Mitternacht.