Nepper,Schlepper,Bauernfänger

Von: , Frage gestellt am So, 11. Jun 2006

Hallo!

Eine Person K kündigt fristgerecht ihren Vertrag mit einer Casting-Firma X und bekommt hierfür auch eine Bestätigung.
Die Firma zieht dennoch zu Beginn des neuen Vertragsjahres den Mitgliedsbetrag vom Konto der Person K ein.
Nach einem Telefonat mit der gleichgültig klingenden Geschäftsführerin muss die Person K die Bestätigung für die Kündigung einschicken, da die Firma angeblich nichts von der Kündigung weiß.
Nach einer Woche wird der Betrag noch immer nicht zurückgebucht und die Person K ruft erneut bei der Firma X an.
Sie bekommt statt einer Entschuldigung und einer genauen Auskunft, wann sie ihr Geld wiederbekommt, nur abwimmelnde Worte zu hören.

Wie kann Person K zu ihrem Recht kommen?
Einen Anwalt kann sich Person K nicht leisten.
Kann sie sich an ein Gericht wenden?
Besteht Aussicht, dieser unseriösen Firma beizukommen?

Gruß

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 1 hilfreich
    Re: Nepper,Schlepper,Bauernfänger

    Hallo AngeLi,

    warum lässt Person K den abgebuchten Betrag nicht einfach auf ihr Bankkonto wieder zurückbuchen? Person K geht zu ihrer Bank und sagt "Ich widerspreche der Abbuchung, lassen Sie den Betrag wieder gutschreiben" oder "Diese Lastschrift geht wegen Widerspruch zurück"!

    Gruß
    WB

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nepper,Schlepper,Bauernfänger

      Hallöchen, warum lässt Person K den abgebuchten Betrag nicht einfach auf
      ihr Bankkonto wieder zurückbuchen? Person K geht zu ihrer Bank
      und sagt "Ich widerspreche der Abbuchung, lassen Sie den
      Betrag wieder gutschreiben" oder "Diese Lastschrift geht wegen
      Widerspruch zurück"!
      was soll das bringen, wenn der Eingang der Kündigung bestritten wird und das Unternehmen von einem weiterhin bestehenden Vertrag ausgeht? Außer höheren Kosten und Ärger natürlich...

      Gruß,
      Christian

      • Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Nepper,Schlepper,Bauernfänger

        Hallo Christian, was soll das bringen, wenn der Eingang der Kündigung
        bestritten wird und das Unternehmen von einem weiterhin
        bestehenden Vertrag ausgeht? Außer höheren Kosten und Ärger
        natürlich...
        Ich zitiere aus dem Ursprungsposting: Eine Person K kündigt fristgerecht ihren Vertrag mit
        einer Casting-Firma X und bekommt hierfür auch eine Bestätigung.
        Damit dürfte das Unternehmen dann aber ganz schlechte Karten haben und die Rückbuchung des Beitrags in trockenen Tüchern sein.

        Grüße von
        Tinchen

        • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Nepper,Schlepper,Bauernfänger

          Ich zitiere aus dem Ursprungsposting: Eine Person K kündigt fristgerecht ihren Vertrag mit
          einer Casting-Firma X und bekommt hierfür auch eine Bestätigung.
          Ach ja, richtig. Bei mir blieb von gestern auf heute nur hängen, daß der Laden angeblich nichts von der Kündigung wußte. Im konkreten Fall war meine Antwort also Quark.

          Allgemein ist mir der Hinweis, daß eine bloße Lastschriftrückgabe am Bestehen einer Forderung nichts ändert, jedoch ein Bedürfnis. ;-)

          Gruß,
          Christian

          • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Nepper,Schlepper,Bauernfänger

            Hallo!

            Die Antworten zur Situation von Person K waren sehr aufschlussreich...

            Es stellt sich nun noch eine Frage:
            Wie lange nach der Abbuchung kann Person K zur Bank gehen, um der Abbuchung zu widersprechen?
            Ist es 14 Tage danch etwa schon zu spät?

            Gruß!

            • Antwort von nach 15 Stunden 2 hilfreich
              Re^6: Nepper,Schlepper,Bauernfänger

              Hallo, Es stellt sich nun noch eine Frage:
              Wie lange nach der Abbuchung kann Person K zur Bank gehen, um
              der Abbuchung zu widersprechen?
              Ist es 14 Tage danch etwa schon zu spät?
              die Buchung kann bis zu sechs Wochen nach dem Kontoabschluß rückgängiggemacht werden, der auf die Buchung folgt. Bsp. Buchung am 14.1, darauf folgender Kontoabschluß 31.03.2006, Rückgabe möglich bis 12. Mai.

              Gruß,
              Christian

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