Eine Person K kündigt fristgerecht ihren Vertrag mit einer Casting-Firma X und bekommt hierfür auch eine Bestätigung.
Die Firma zieht dennoch zu Beginn des neuen Vertragsjahres den Mitgliedsbetrag vom Konto der Person K ein.
Nach einem Telefonat mit der gleichgültig klingenden Geschäftsführerin muss die Person K die Bestätigung für die Kündigung einschicken, da die Firma angeblich nichts von der Kündigung weiß.
Nach einer Woche wird der Betrag noch immer nicht zurückgebucht und die Person K ruft erneut bei der Firma X an.
Sie bekommt statt einer Entschuldigung und einer genauen Auskunft, wann sie ihr Geld wiederbekommt, nur abwimmelnde Worte zu hören.
Wie kann Person K zu ihrem Recht kommen?
Einen Anwalt kann sich Person K nicht leisten.
Kann sie sich an ein Gericht wenden?
Besteht Aussicht, dieser unseriösen Firma beizukommen?
warum lässt Person K den abgebuchten Betrag nicht einfach auf ihr Bankkonto wieder zurückbuchen? Person K geht zu ihrer Bank und sagt „Ich widerspreche der Abbuchung, lassen Sie den Betrag wieder gutschreiben“ oder „Diese Lastschrift geht wegen Widerspruch zurück“!
warum lässt Person K den abgebuchten Betrag nicht einfach auf
ihr Bankkonto wieder zurückbuchen? Person K geht zu ihrer Bank
und sagt „Ich widerspreche der Abbuchung, lassen Sie den
Betrag wieder gutschreiben“ oder „Diese Lastschrift geht wegen
Widerspruch zurück“!
was soll das bringen, wenn der Eingang der Kündigung bestritten wird und das Unternehmen von einem weiterhin bestehenden Vertrag ausgeht? Außer höheren Kosten und Ärger natürlich…
was soll das bringen, wenn der Eingang der Kündigung
bestritten wird und das Unternehmen von einem weiterhin
bestehenden Vertrag ausgeht? Außer höheren Kosten und Ärger
natürlich…
Ich zitiere aus dem Ursprungsposting:
Eine Person K kündigt fristgerecht ihren Vertrag mit
einer Casting-Firma X und bekommt hierfür auch eine Bestätigung.
Damit dürfte das Unternehmen dann aber ganz schlechte Karten haben und die Rückbuchung des Beitrags in trockenen Tüchern sein.
Eine Person K kündigt fristgerecht ihren Vertrag mit
einer Casting-Firma X und bekommt hierfür auch eine Bestätigung.
Ach ja, richtig. Bei mir blieb von gestern auf heute nur hängen, daß der Laden angeblich nichts von der Kündigung wußte. Im konkreten Fall war meine Antwort also Quark.
Allgemein ist mir der Hinweis, daß eine bloße Lastschriftrückgabe am Bestehen einer Forderung nichts ändert, jedoch ein Bedürfnis.
Die Antworten zur Situation von Person K waren sehr aufschlussreich…
Es stellt sich nun noch eine Frage:
Wie lange nach der Abbuchung kann Person K zur Bank gehen, um der Abbuchung zu widersprechen?
Ist es 14 Tage danch etwa schon zu spät?
Es stellt sich nun noch eine Frage:
Wie lange nach der Abbuchung kann Person K zur Bank gehen, um
der Abbuchung zu widersprechen?
Ist es 14 Tage danch etwa schon zu spät?
die Buchung kann bis zu sechs Wochen nach dem Kontoabschluß rückgängiggemacht werden, der auf die Buchung folgt. Bsp. Buchung am 14.1, darauf folgender Kontoabschluß 31.03.2006, Rückgabe möglich bis 12. Mai.