Haftung?

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jun 2006

Hallo,
Persohn A hat ein großes Grundstück welches nicht eingezäunt ist.
Familie B hat viele liebe Kinder, welche sich oft auf dem Grundstück von Persohn A tummeln.
Frage ist nun, was passiert bei einer Verletzung von "Fremdkindern" auf Grundstück von Persohn A?
Ist Persohn A Haftbar?

mfg

Bert

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
    Re: Haftung?

    Frage ist nun, was passiert bei einer Verletzung von
    "Fremdkindern" auf Grundstück von Persohn A?
    Ist Persohn A Haftbar?
    Grundsätzlich ist Person A haftbar, wenn jemand auf seinem Grundstück zu Schaden kommt. Natürlich haftet man nicht für alle Schadensfälle. Sollte Person A nicht selber auf diesem Grundstück leben, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu empfehlen, die kostet nur ein paar Euros und deckt dieses Risiko.

    • Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Haftung?

      Hallo, Grundsätzlich ist Person A haftbar, wenn jemand auf seinem
      Grundstück zu Schaden kommt. Natürlich haftet man nicht für
      alle Schadensfälle. Sollte Person A nicht selber auf diesem
      Grundstück leben, ist eine Haus- und
      Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu empfehlen, die kostet
      nur ein paar Euros und deckt dieses Risiko.
      Das heisst also, dass Persohn A sein Grundstück einzäunen muss um sicher zu sein, dass in seiner Abwesenheit niemand auf diesem Grundstück zu schaden kommen kann, oder sehe ich das falsch.
      Ein mündliches Verbot zum betreten des Grundstücks dürfte wohl nicht reichen, oder?


      mfg


      Bert

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Haftung?

        Das heisst also, dass Persohn A sein Grundstück einzäunen muss
        um sicher zu sein, dass in seiner Abwesenheit niemand auf
        diesem Grundstück zu schaden kommen kann, oder sehe ich das
        falsch.
        Das wird nicht helfen, denn grundsätzlich bist Du aus Gefährdungshaftung haftbar. Noch einmal: Du haftest nicht für alles, was Dritten auf dem Grundstück widerfährt. Wofür genau Du haftest, müßte einer der Juristen erklären. Ein mündliches Verbot zum betreten des Grundstücks dürfte wohl
        nicht reichen, oder?
        Das hängt ganz vom Schadensfall ab. Auf jeden Fall würde ich das Verbot schriftlich ausprechen und sicherheitshalber die schon genannte Versicherung abschließen.

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Haftung?

          Das wird nicht helfen, denn grundsätzlich bist Du aus
          Gefährdungshaftung haftbar.
          Habe ich da was verpasst? Gefährdungshaftung für ein Grundstück? Wo genau steht das denn? Ich wäre hier eher von der Frage der Verkehrssicherungspflichten ausgegangen.

          Levay

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Haftung?

            Habe ich da was verpasst? Gefährdungshaftung für ein
            Grundstück? Wo genau steht das denn? Ich wäre hier eher von
            der Frage der Verkehrssicherungspflichten ausgegangen.
            Habe ich da was falsch formuliert ? Meines Wissens ist bei einem Schadensfall bei Haus- und Grundbesitz ein evt. Verschulden für die Haftungsfrage nicht relevant. Daher der Begriff "Gefährdungshaftung", wobei ich hier keinen Anspruch auf juristisch korrekte Begrifflichkeiten erheben kann.

            Vielleicht bringst Du mal ein Beispiel für einen Schadensfall, bei dem der Fragesteller haftet, und einen, bei dem er nicht haftet. Würde mich selber mal interessieren.

            • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Haftung?

              Deine Formulierung war schon richtig - Gefährdungshaftung wird es genannt, wenn es auf das Verschulden nicht ankommt. Aber: Wo im Gesetz steht denn, dass es auf das Verschulden bei Grundstücken nicht ankommt? Ich wüsste nichts davon (was nicht heißt, dass es nicht so sein kann).

              Gefährdungshaftung gibt es dort, wo etwas regelmäßig besonders gefährlich ist: Atomkraftwerke, Eisenbahnen, Autos, gefährliche Mietzekatzen und so weiter ...

              Levay

            • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Haftung?

              Hallo,

              Der Grundstückseigentümer haftet bspw. wenn er von Gefahren weiß, aber schuldhaft diese nicht vor Dritten sichert (Zaun, Warntafeln). Beispiel: Tiefes Loch mitten auf dem Acker ohne Abzäunung drum herum. Wenn Kind jetzt reinfällt, haftet er. Natürlich haftet der Grundstückseigentümer nicht, wenn Kinder X Y Z auf sein normalen Acker rennen und sich beim Spielen die Beine brechen.

              Mfg vom

              showbee

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Haftung?

              Hallo! Habe ich da was falsch formuliert ? Meines Wissens ist bei
              einem Schadensfall bei Haus- und Grundbesitz ein evt.
              Verschulden für die Haftungsfrage nicht relevant.
              Das wäre auch mir neu. Die Fälle der Verschuldensunabhängigen Haftung sind ja nicht so zahlreich, deswegen denke ich, dass ich von allen zumindest mal gehört habe. Haus- und Grundbesitzer haften meiner Meinung nach ganz normal, also Verschuldensabhängig. Natürlich kann die Pflichtverletzung dann in einer unzureichenden Sicherung des Grundstücks bestehen, wenn von diesem Grundstück Gefahren ausgehen, wie etwa das bereits erwähnte tiefe Loch.
              Vielleicht verwechselst Du Fragen der schuldhaften Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht mit Fragen der - verschuldensunabhängigen - Gefährdungshaftung.

              Florian.

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