Verfahrenspflegschaft für Kinder?

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jun 2006

Hallo Forum! ;-)

Ich lese gerade die neuen Standards für Verfahrenspfleger, wie sie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche letztens neu herausgebracht hat.

Dabei fällt mir wieder ein Praxisfall aus der Lokalpresse ein, dessen Ausgang ich aber nicht mehr verfolgt habe. Vielleicht wißt ihr ja weiter: Wenn eine alleinerziehende Mutter (mit alleinigem Sorgerecht) verstirbt, kann das Sorgerecht ja nach BGB bekanntlich auf den Vater übertragen werden, wenn dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Ergeben sich eigentlich für die Praxis im Falle-des-Falles irgendwelche Auswirkungen, wenn die Mutter ein Sorgerechtstestament verfasst hat, in dem sie für den Fall ihres Todes den Übertrag des Sorgerechts auf den Vater wünscht? Ich meine konkret damit, muss das Kind vorübergehend in ein Kinderheim oder zu einer Pflegefamilie, bis das Vormundschaftsgericht über das Sorgerecht entschieden hat? Denn bindend ist das Sorgerechtstestament ja nicht, höchstens eine Entscheidungshilfe.

Gruß
Sven

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verfahrenspflegschaft für Kinder?

    Hallo,
    in diesem Fall wird das Jugendamt eine vorläufige Entscheidung zum Wohl des Kindes treffen. In der Regel wird dabei zunächst geschaut, ob Verwandte (also insbesondere der Vater, andernfalls Großeltern oder Tanten etc.) das Kind aufnehmen können. Ist das Testament bekannt, der Vater erreichbar und das Kind willens, wird sicher dem Wunsch der Mutter entsprochen werden.
    Heime etc. kosten Geld und schon aus diesem Grund wird der Staat alles tun, um Kinder nicht zuallerwerst dort unterzubringen.
    Hebre

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