Zahlungen an Gesamtschuldner

Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jun 2006

Hi,

angenommen es gäbe folgende fiktive Konstellation:

2 Personen A+B haben gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet (z. B. Mietvertrag). Darin ermächtigen sie sich gegenseitig zur Annahme und Abgabe von Willenserklärungen und Annahme von Zahlungen.

Angenommen sie fordern einen Schuldner (Vermieter) per Einschreiben (von beiden untezeichnet) auf, die Zahlung eines Erstattungsbetrages auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
Wenn dieses Konto keinem der beiden Personen gehört, ist diese Kontoverbindung dennoch bindend für den Schuldner?

Was wäre, wenn der Schuldner einfach auf das Konto von Person A überweist und diese dann Person B ihren Anteil nicht gibt?

Was müsste Person B tun, um an ihr Geld zu kommen? Haftet in so einem Fall der Schuldner, weil er falsch überwiesen hat, oder hat Person B einfach Pech gehabt und muss sein Geld bei A holen?

Vielen Dank vorab.

Marion

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 1 hilfreich
    Re: Zahlungen an Gesamtschuldner

    2 Personen A+B haben gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet (z.
    Wenn dieses Konto keinem der beiden Personen gehört, ist diese
    Kontoverbindung dennoch bindend für den Schuldner?
    Warum fordern A und B dann die Überweisung auf dieses Konto an ? Bindend ist diese Bankverbindung wahrscheinlich nicht, der Schuldner muß das Geld an A oder B erstatten. Wenn beide eine Kontoverbindung angeben, die Ihnen nicht gehört, darf der Schuldner sie verwenden. Was müsste Person B tun, um an ihr Geld zu kommen? Haftet in
    so einem Fall der Schuldner, weil er falsch überwiesen hat,
    Er hat nicht falsch überwiesen !! A und B haben sich gegenseitig ermächtigt Zahlungen anzunehmen und dem Schuldner diese Bankverbindung angegeben. oder hat Person B einfach Pech gehabt und muss sein Geld bei A
    holen?
    Das ist ein Problem zwischen A und B, dass sie nicht auf Dritte abwälzen können.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!