Zahlungen an Gesamtschuldner
Von: , Frage gestellt am Mo, 12. Jun 2006
Hi,
angenommen es gäbe folgende fiktive Konstellation:
2 Personen A+B haben gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet (z. B. Mietvertrag). Darin ermächtigen sie sich gegenseitig zur Annahme und Abgabe von Willenserklärungen und Annahme von Zahlungen.
Angenommen sie fordern einen Schuldner (Vermieter) per Einschreiben (von beiden untezeichnet) auf, die Zahlung eines Erstattungsbetrages auf ein bestimmtes Konto zu überweisen.
Wenn dieses Konto keinem der beiden Personen gehört, ist diese Kontoverbindung dennoch bindend für den Schuldner?
Was wäre, wenn der Schuldner einfach auf das Konto von Person A überweist und diese dann Person B ihren Anteil nicht gibt?
Was müsste Person B tun, um an ihr Geld zu kommen? Haftet in so einem Fall der Schuldner, weil er falsch überwiesen hat, oder hat Person B einfach Pech gehabt und muss sein Geld bei A holen?
Vielen Dank vorab.
Marion
