Wann gilt eine Rechnung per Email als zugestellt

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006

Hallo

Ist eine Rechnung per Email an die selben Fristen gebunden wie eine Rechnung per Post.
Viele Internetfirmen protokollieren eine IP-Adresse, als "Beweis" der Rechtsverbindlichkeit. Ist dem so, soweit mir bekannt, sind die IP-Adressen variabel und gar nicht zuordnungsbar.
Wie verhält es sich mit den in Emails enthaltenen Fristen, gilt dort wie bei AGB´s eine Art salvatorische Klausel ?


Ciao
Wolfgang

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wann gilt eine Rechnung per Email als zugestel

    Hallo

    Ist eine Rechnung per Email an die selben Fristen gebunden wie
    eine Rechnung per Post.
    Viele Internetfirmen protokollieren eine IP-Adresse, als
    "Beweis" der Rechtsverbindlichkeit. Ist dem so, soweit mir
    bekannt, sind die IP-Adressen variabel und gar nicht
    zuordnungsbar.
    Oh, das ist sie. Bei jeder Einwahl wird die IP zwar neu vergeben, die Provider müssen die Daten jedoch eine Zeit lang speichern. Somit ist über den Provider (der über den ersten Teil der IP-Adresse zu bestimmen ist) und die Zeit der Einwahl der Teilnehmer eindeutig bestimmbar.

    Was mich andererseits verwundert ist, dass die IP-Adresse in einer E-Mail auf dem Übertragungsweg unbemerkt verändert werden kann. Auch die Absender-Angaben, der Betreff und der eigentliche Inhalt sind in der reinen Form der Mail auf dem Übertragungsweg veränderbar. Sicher kann man nur den letzten Mail-Server bestimmen, der die Verbindung zum Posteingang enthält, da man mit dem ja eine IP-Verbindung aufgebaut hat...
    Dieses Problem lässt sich nur beheben, wenn man die Mail z.B. mit PGP verschlüsselt, der Absender die Mail signiert und der Empfänger den Eingang der Mail bestätigt. Nur dann ist die korrekte Übertragung wirklich sichergestellt.
    Somit versteh ich die Frage nicht ganz!?

    Für genauere Informationen in Punkto E-Mail-Sicherheit hilft google sicherlich weiter ;-) Wie verhält es sich mit den in Emails enthaltenen Fristen,
    gilt dort wie bei AGB´s eine Art salvatorische Klausel ?
    So, zur eigentlichen Frage kann ich nichts genaues sagen, ich weiß nur, dass z.B. Kündigungen per Mail nicht immer akzeptiert werden.

    Ciao
    Wolfgang

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Wann gilt eine Rechnung per Email als zugest

      Hallo

      Was mich andererseits verwundert ist, dass die IP-Adresse in
      einer E-Mail auf dem Übertragungsweg unbemerkt verändert
      werden kann. Auch die Absender-Angaben, der Betreff und der
      eigentliche Inhalt sind in der reinen Form der Mail auf dem
      Übertragungsweg veränderbar. Sicher kann man nur den letzten

      So, zur eigentlichen Frage kann ich nichts genaues sagen, ich
      weiß nur, dass z.B. Kündigungen per Mail nicht immer
      akzeptiert werden.

      Ciao
      Wolfgang
      Hallo

      Wenn eine Kündigung nicht akzeptiert wird, wieso wird eine Bestellung dann akzeptiert; damit meine ich nicht, die Bestellung, auf die ein intensiver Schriftwechsel folgt, da ist der Kontakt ja offensichtlich- sondern "Lockvogelangebote" die man anklickt um irgendwas (meist verbilligt oder gratis) zu bekommen um anschließend festzustellen, das Gratis nur der Name war, nicht aber das Angebot ;-)
      Eine Kündigung desselben wird jedoch "nur unter erschwerten Bedingungen" ermöglicht. (z.B. Einschreiben/Rückschein)

      Ciao
      Wolfgang

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Wann gilt eine Rechnung per Email als zugest


        Hallo
        Guten Morgen!
        Wenn eine Kündigung nicht akzeptiert wird, wieso wird eine
        Bestellung dann akzeptiert; damit meine ich nicht, die
        Bestellung, auf die ein intensiver Schriftwechsel folgt, da
        ist der Kontakt ja offensichtlich- sondern "Lockvogelangebote"
        die man anklickt um irgendwas (meist verbilligt oder gratis)
        zu bekommen um anschließend festzustellen, das Gratis nur der
        Name war, nicht aber das Angebot ;-)
        Eine Kündigung desselben wird jedoch "nur unter erschwerten
        Bedingungen" ermöglicht. (z.B. Einschreiben/Rückschein)
        Bestellungen laufen im Internet nur selten per E-Mail ab. Bei der Bestellung über ein HTML-Formular o.ä. ist der Absender durch die IP-Adresse ziemlich sicher zu bestimmen, da der Anwender eine direkte IP-Verbindung mit dem Webserver des Webshops aufbaut.´

        Außerdem gibt es überhaupt kein Problem beim Bestellen im Internet, da man ja laut Fernabsatzgesetz 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen hat. Wenn also irgendjemand etwas bestellt, so hat der Empfänger jederzeit die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das gilt i.Ü. auch für z.B. Handyverträge, die online bestellt wurden.

        Eine Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen, d.h. sie muss handschriftlich unterschrieben sein. Die Übermittlung der Kündigung kann jedoch auch per Fax vorgenommen werden. Manche Anbieter bieten eine Stornierung auch nach der Anmeldung im Bereich "Mein Konto" o.ä. an. Da der Benutzer sich mit der Anmeldung authentifiziert hat, ist die Identität des Benutzers ziemlich sicher (außer ein 3. hat sich die Zugangsdaten verschafft).
        Ciao
        Wolfgang

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