Re: Wann gilt eine Rechnung per Email als zugestel
Hallo
Ist eine Rechnung per Email an die selben Fristen gebunden wie
eine Rechnung per Post.
Viele Internetfirmen protokollieren eine IP-Adresse, als
"Beweis" der Rechtsverbindlichkeit. Ist dem so, soweit mir
bekannt, sind die IP-Adressen variabel und gar nicht
zuordnungsbar.
Oh, das ist sie. Bei jeder Einwahl wird die IP zwar neu vergeben, die Provider müssen die Daten jedoch eine Zeit lang speichern. Somit ist über den Provider (der über den ersten Teil der IP-Adresse zu bestimmen ist) und die Zeit der Einwahl der Teilnehmer eindeutig bestimmbar.
Was mich andererseits verwundert ist, dass die IP-Adresse in einer E-Mail auf dem Übertragungsweg unbemerkt verändert werden kann. Auch die Absender-Angaben, der Betreff und der eigentliche Inhalt sind in der reinen Form der Mail auf dem Übertragungsweg veränderbar. Sicher kann man nur den letzten Mail-Server bestimmen, der die Verbindung zum Posteingang enthält, da man mit dem ja eine IP-Verbindung aufgebaut hat...
Dieses Problem lässt sich nur beheben, wenn man die Mail z.B. mit PGP verschlüsselt, der Absender die Mail signiert und der Empfänger den Eingang der Mail bestätigt. Nur dann ist die korrekte Übertragung wirklich sichergestellt.
Somit versteh ich die Frage nicht ganz!?
Für genauere Informationen in Punkto E-Mail-Sicherheit hilft google sicherlich weiter ;-)
Wie verhält es sich mit den in Emails enthaltenen Fristen,
gilt dort wie bei AGB´s eine Art salvatorische Klausel ?
So, zur eigentlichen Frage kann ich nichts genaues sagen, ich weiß nur, dass z.B. Kündigungen per Mail nicht immer akzeptiert werden.
Ciao
Wolfgang