Bankreferenz

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006

Hallo, guten Tag,

ganz kurz gefragt:

a.)
gehört eine erbetene schriftliche Bankreferenz (die mit einem
bestimmten EUR-Betrag in Rechnung gestellt wird) zu den vertraglichen
Leistungen einer Bank? In den AGB kann nichts gefunden werden

b.)
Kann man davon ausgehen, daß die Anschrift im Briefkopf, die
Kontonummer sowie der Name zusammen passen müssen? Sonst eine
kostenlose erneute Ausstellung erfolgen muss?

c.)
Würde eine eventuelle falsche Ausstellung Anspruch auf Schadenersatz
für dadurch hervorgerufene Folgekosten bewirken?

fragt & grüßt
Wilfried

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Bankreferenz

    Hallo, gehört eine erbetene schriftliche Bankreferenz (die mit einem
    bestimmten EUR-Betrag in Rechnung gestellt wird) zu den
    vertraglichen
    Leistungen einer Bank? In den AGB kann nichts gefunden werden
    es ist eine Leistung, die ein Kreditinstitut erbringen kann und normalerweise auch erbringt. Kann man davon ausgehen, daß die Anschrift im Briefkopf, die
    Kontonummer sowie der Name zusammen passen müssen? Sonst eine
    kostenlose erneute Ausstellung erfolgen muss?
    Grundsätzlich ja. Würde eine eventuelle falsche Ausstellung Anspruch auf
    Schadenersatz
    für dadurch hervorgerufene Folgekosten bewirken?
    Im Prinzip schon, aber ich frage mich gerade, was das für Folgekosten sein sollen.

    Gruß,
    Christian

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bankreferenz

      Hallo Christian,
      danke für die Auskunft, reicht auch schon.
      Hier wurde nur eine für meine Begriffe unhöfliche Kundenabfertigung
      durchgezogen. Im Prinzip schon, aber ich frage mich gerade, was das für
      Folgekosten sein sollen.
      Nur als Beispiel:
      Jemand möchte im Ausland etwas größeres kaufen, oder ein Konto
      eröffnen, oder ... eben in dieser Art. Da wird oft eine Bankreferenz
      verlangt. Jetzt kommt die Referenz erst einmal sehr spät (fast drei
      Wochen) und dann noch mit der falschen Adresse.
      Jetzt muss deswegen ein RA beauftragt werden, eine Übersetzung,
      zusätzlich mit Beglaubigung, das Ganze dann noch mit Notar sowie
      deutsche Botschaft. Kosten wenig gerechnet mal um die 500 EUR.

      Gruß
      Wilfried

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