Hi,
zur Vorbereitung eines mündlichen Vortrages suche ich alle Informationen zu diesem Thema. Leider steht in der aktuellen Presse nicht viel. Besonders interessieren mich Erfahrungswerte mit der neuen Regelung. Vielen Dank für jede Hilfe!
Babsi M.
Was meinst Du?
Ein „beschleunigtes Mahnverfahren“ gibt es nicht. Das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688ff. ZPO) hat sich in letzter Zeit nicht geändert. Wenn Du das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ meinst: Es gilt seit dem 1.5.2000 und ist mißraten. Es beschleunigt fällige Zahlungen nicht, sondern verzögert sie. Ich sage immer: „Gesetz über den 30tägigen zinslosen Zwangskredit an zahlungsunwillige Schuldner“ dazu. Deswegen habe ich im Juni eine Petition an den Bundestag gesandt, in der ich die Situation vor dem 1.5., nach dem 1.5., meine Kritik und einen Lösungsvorschlag darstelle. Wenn Du das brauchst, schicke ich es Dir per e-mail.
Django