so wie es aussieht, kommt ja demnächst die Gebührenpflicht für PCs mit Internet-Zugang, unabhängig davon, ob auf dem Rechner Software installiert ist, die den Empfang von Radio- und TV-Sendungen aus dem Internet ermöglicht oder nicht, aus meiner Sicht schon ein Unding, aber das nur nebenbei.
Meine Frage: Gilt diese Gebührenpflicht auch für Server, die zwar am Internet angeschlossen sind, die aber entweder keine Soundkarte oder zumindest keine Lautsprecher haben und vor denen nie ein Mensch sitzt?
so wie es aussieht, kommt ja demnächst die Gebührenpflicht für
PCs mit Internet-Zugang, unabhängig davon, ob auf dem Rechner
Software installiert ist, die den Empfang von Radio- und
TV-Sendungen aus dem Internet ermöglicht oder nicht, aus
meiner Sicht schon ein Unding, aber das nur nebenbei.
*Einen Blick in die c’t 13/2006 werf*: Kommt drauf an.
Meine Frage: Gilt diese Gebührenpflicht auch für Server, die
zwar am Internet angeschlossen sind, die aber entweder keine
Soundkarte oder zumindest keine Lautsprecher haben und vor
denen nie ein Mensch sitzt?
Die Stichwörter heissen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (spez. §5 (Absatz 2)), ‚Zweitgerätebefreiung für Firmen‘. Freiberufler und Lehrer (u.a.) dagegen dürfen zahlen.
Kurz: für Server dürfte man nicht zur Kasse gebeten werden. Sofern
der Server nicht gerade das einzigste (potentielle) Empfangsgerät für Fernseh und Hörfunk darstellt…