'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006

Hallo Ihr Lieben,

X hat ein Haus gekauft. Das Grundstück wird von einer Tuja-Hecke umrandet. Zum einen Nachbarn hin ist die Hecke ungewöhnlich braun und fast schon tot. Dieser Nachbar bekundet ganz offen, dass ihn diese Hecke stört, und er hofft, dass sie irgendwann eingeht. Nun hat er sie von seiner Seite aus radikal geschnitten. X versuchte bisher, im Guten mit ihm klar zu kommen. Langsam geht sein Verhalten aber nun doch zu weit, zumal der Zustand der schönen hohen Hecke sehr bedenklich ist. Auf die restlichen 2 Grundstücke hin ist sie wunderschön grün und gesund. X ist nun gezwungen, die Hecke zu seiner Seite hin zu entfernen, denn der Anblick ist nicht mehr zu ertragen. Kann ein Gutachter oder ähnliches X bei Schadenersatzansprüchen weiterhelfen? Was könnt ihr X raten? Es geht schließlich um nicht wenig Geld, denn die Länge der Hecke zu seiner Seite ist fast 30 Meter !
lg, Angela

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 1 hilfreich
    Re: 'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

    Hallo!

    Ich bin mir nicht sicher, ob Du im richtigen Brett gelandet bist, denn was ein Gutachter feststellen kann und was nicht - wenn man das wüsste, wozu bräuchte man dann noch Gutachter?

    Die rechtliche Antwort, die ich geben kann, lautet: Der Nachbar darf auf seinem Grundstück mit der Hecke machen, was er will, er darf nicht nur Zweige, sondern auch die Wurzeln abschneiden, das steht in § 910 BGB. Was er nicht darf, ist auf dem Grundstück des Nachbarn rumschnippeln oder die Pflanze vergiften - geht die Frage in die Richtung?

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

      Hallo! Die rechtliche Antwort, die ich geben kann, lautet: Der
      Nachbar darf auf seinem Grundstück mit der Hecke machen, was
      er will, er darf nicht nur Zweige, sondern auch die Wurzeln
      abschneiden, das steht in § 910 BGB. Was er nicht darf, ist
      auf dem Grundstück des Nachbarn rumschnippeln oder die Pflanze
      vergiften - geht die Frage in die Richtung?
      ja, die Richtung stimmt.

      Fakt ist also, eine Pflanze ist der Willkür eines netten Nachbarn ausgesetzt, man muss machtlos zusehen, wie sie eingeht - und - viel Geld für eine neue Begrenzung ausgeben?

      Deshalb meine Frage nach einem "Gutachter", der eventuelles vergiften nachweisen könnte... oder auch nicht...?

      LG, Angela (die vorher im Brett Pflanzen war und hierher verwiesen wurde)

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

        Hi Angela,

        wenn Du vermeiden willst, dass der Nachbar Deine Hecke (inkl. Wurzelwerk) zurechtstutzt, dann musst du sie so weit vom Zaun bzw. der Grundstücksgrenze wegpflanzen, dass Zweige und Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück ragen. Alles, was übersteht, darf Dein Nachbar offiziell beschneiden.

        Viele Grüße,
        Andreas

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

        Fakt ist also, eine Pflanze ist der Willkür eines netten
        Nachbarn ausgesetzt, man muss machtlos zusehen, wie sie
        eingeht - und - viel Geld für eine neue Begrenzung ausgeben?
        Sag mal, willst du dir nicht mal die Mühe machen zu lesen, was worldwidefab dir geantwortet hat? Und den § 910, hast du den schon mal angeguckt, oder wolltest du nur eine Frage stellen, wobei dich die Antworten gar nicht so interessieren? Deshalb meine Frage nach einem "Gutachter", der eventuelles
        vergiften nachweisen könnte... oder auch nicht...?
        Aber guck mal, wie soll dir ein Rechtskundiger DAS denn beantworten können? Glaubst du, im Jurastudium lernt man was über Pflanzenkunde? Tut mir ja Leid, wenn man dich vom richtigen Brett ins falsche geschickt hat; aber insoweit deine Frage darauf abzielt, ob man so etwas nachweisen kann, bist du hier ganz sicher falsch. Und insoweit die Frage darauf abzielt, wie die Rechtslage aussieht, hat man dir ja schon geholfen. Natürlich darf der Nachbar nicht einfach so deine Hecke zerstören. Würde er es tun, machte er sich schadensersatzpflichtig. Nix da "Willkür".

        Levay

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: 'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

          Hallo,

          ich habe Angela hierher verwiesen, da ihr Ursprungspost mehr nach
          Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz und Gutachter tendierte als nach
          gärtnerischem Rat. Die Gift-Theorie kam ja hier erst zur Sprache, aber die
          kann theoretisch, egal in welchem Brett, nicht gelöst werden. Dafür wäre
          wirklich ein Fachmann oder Gutachter vor Ort vonnöten.

          Gruß
          Horst

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: 'Gutachter' für Tuja-Hecke ?

          Sag mal, willst du dir nicht mal die Mühe machen zu lesen, was
          worldwidefab dir geantwortet hat? Und den § 910, hast du den
          schon mal angeguckt, oder wolltest du nur eine Frage stellen,
          wobei dich die Antworten gar nicht so interessieren?
          Das geht bestimmt auch freundlicher. Lesen soll schon manchem geholfen haben. Interpretieren bringt gar nichts. Deshalb meine Frage nach einem "Gutachter", der eventuelles
          vergiften nachweisen könnte... oder auch nicht...?
          Aber guck mal, wie soll dir ein Rechtskundiger DAS denn
          beantworten können?
          Glaubst du, im Jurastudium lernt man was
          über Pflanzenkunde?
          Das vielleicht nicht, aber sicher etwas über Nachbarschaftstreit, schließlich mach das einen großen Teil der Arbeit von Juristen aus. Tut mir ja Leid, wenn man dich vom
          richtigen Brett ins falsche geschickt hat;
          Ich denke nicht, dass die Frage hier so verkehrt ist. Und insoweit die Frage darauf
          abzielt, wie die Rechtslage aussieht, hat man dir ja schon
          geholfen. Natürlich darf der Nachbar nicht einfach so deine
          Hecke zerstören. Würde er es tun, machte er sich
          schadensersatzpflichtig. Nix da "Willkür".
          Na geht doch, auch wenn erst am Ende deines Vortrages ;-)

          Mfg. BelRia

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