Kindesunterhalt....

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006

Hallo zusammen.

Ein geschiedenes Ehepaar hat ein gemeinsames Kind, welches bei der Mutter lebt und im "üblichen" 2Wochenrythmus am wochenende beim Vater ist.
Nun hat die Mutter persönliche Probleme und benötigt etwas Zeit diese zu klären.
Der Vater nimmt das Kind für 3-4 Wochen zu sich und fährt anschliessend mit dem Kind in den geplanten 3 Wochen urlaub.
Muss der Vater für die Zeit vor dem Urlaub, Kindesunterhalt an die Mutter zahlen oder kann er das wegen der erhöten eigenen Unterhaltskosten kürzen oder gar ganz einbehalten?

Hoffe es ist einigermaßen verständlich und bedanke mich im Voraus

Grüsse
J.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 47 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt....

    Hallo zusammen.

    Ein geschiedenes Ehepaar hat ein gemeinsames Kind, welches bei
    der Mutter lebt und im "üblichen" 2Wochenrythmus am wochenende
    beim Vater ist.
    Nun hat die Mutter persönliche Probleme und benötigt etwas
    Zeit diese zu klären.
    Der Vater nimmt das Kind für 3-4 Wochen zu sich und fährt
    anschliessend mit dem Kind in den geplanten 3 Wochen urlaub.
    Muss der Vater für die Zeit vor dem Urlaub, Kindesunterhalt an
    die Mutter zahlen oder kann er das wegen der erhöten eigenen
    Unterhaltskosten kürzen oder gar ganz einbehalten?

    Hoffe es ist einigermaßen verständlich und bedanke mich im
    Voraus
    Kurz gesagt: Nein, weil es sich um eine Ausnahme handelt. Zudem ist der genannte Zeitraum zu kurz.

    Ausführlich gesagt: Meiner Meinung nach ist ein lediglich zweiwöchiger Umgang des Vaters mit seinem Kind unter 10 Jahren nicht ausreichend, um eine vernünftige Beziehung zwischen den beiden herzustellen oder zu unterhalten. Eine 3-4 wöchige "Übernahme" des Kindes sowie ein anschließender ebenfalls dreiwöchiger gemeinsamer Urlaub sollten dem Vater durchaus als emotionale Bereicherung dienen, nicht als Belastung. Dass hier noch versucht wird, die "Kosten des Kindes" für diese lächerlich kurze Zeit auf die Mutter abzuwälzen, zeigt von einer Geisteshaltung, die mir eine sachliche Beantwortung dieser Frage nahezu unmöglich macht. Aber ich hab's ja wenigstens versucht...

    Gruß
    Sven

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Kindesunterhalt....


      Kurz gesagt: Nein, weil es sich um eine Ausnahme handelt.
      Zudem ist der genannte Zeitraum zu kurz.

      Ausführlich gesagt: Meiner Meinung nach ist ein lediglich
      zweiwöchiger Umgang des Vaters mit seinem Kind unter 10 Jahren
      nicht ausreichend, um eine vernünftige Beziehung zwischen den
      beiden herzustellen oder zu unterhalten. Eine 3-4 wöchige
      "Übernahme" des Kindes sowie ein anschließender ebenfalls
      dreiwöchiger gemeinsamer Urlaub sollten dem Vater durchaus als
      emotionale Bereicherung dienen, nicht als Belastung. Dass hier
      noch versucht wird, die "Kosten des Kindes" für diese
      lächerlich kurze Zeit auf die Mutter abzuwälzen, zeigt von
      einer Geisteshaltung, die mir eine sachliche Beantwortung
      dieser Frage nahezu unmöglich macht. Aber ich hab's ja
      wenigstens versucht...

      Gruß
      Sven
      Kurz gesagt: der erste Teil der Antwort hätte gereicht...denn um eine Beurteilung des Verhältnisses zwischen Vater/Tochter/Mutter habe ich ja nicht gebeten , da ich es für eine ausserordentlich schwache Geistehaltung halte sich als Aussenstehender dazu zu äussern!!!
      Deshalb waren die letzten Zeilen total überflüssig und unnötig !!!

      Es gibt immer zwei Seiten und wenn man nicht mal eine kennt sollte man sich nicht dazu äussern und auch noch herablassend werden.
      Also bitte nur Antworten auf die sachliche Lage/Frage und keinen unnötigen Mist.
      Vielen Dank für den ersten Teil der Anwort.
      Gruss
      jens

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kindesunterhalt....

    Hallo!

    Ich denke, dass man für einen so kurzen Zeitraum den Unterhalt nicht mindern kann. Denn die Mutter hat ja trotzdem noch die Fixkosten wie Miete, KiTa oder so, Versicherungen etc... Klar, vielleicht könnte man ein paar Euro abziehen, weil ja der Vater für Essen und Getränke aufgekommen ist, aber ob es das wirklich bringt? Auch Kleidung etc muß ja für diese kurze Zeit wohl nicht neu gekauft werden, wofür der Unterhalt ja auch gedacht ist.

    Gruß,

    M. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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