Hallo zusammen.
Ein geschiedenes Ehepaar hat ein gemeinsames Kind, welches bei
der Mutter lebt und im "üblichen" 2Wochenrythmus am wochenende
beim Vater ist.
Nun hat die Mutter persönliche Probleme und benötigt etwas
Zeit diese zu klären.
Der Vater nimmt das Kind für 3-4 Wochen zu sich und fährt
anschliessend mit dem Kind in den geplanten 3 Wochen urlaub.
Muss der Vater für die Zeit vor dem Urlaub, Kindesunterhalt an
die Mutter zahlen oder kann er das wegen der erhöten eigenen
Unterhaltskosten kürzen oder gar ganz einbehalten?
Hoffe es ist einigermaßen verständlich und bedanke mich im
Voraus
Kurz gesagt: Nein, weil es sich um eine Ausnahme handelt. Zudem ist der genannte Zeitraum zu kurz.
Ausführlich gesagt: Meiner Meinung nach ist ein lediglich zweiwöchiger Umgang des Vaters mit seinem Kind unter 10 Jahren nicht ausreichend, um eine vernünftige Beziehung zwischen den beiden herzustellen oder zu unterhalten. Eine 3-4 wöchige "Übernahme" des Kindes sowie ein anschließender ebenfalls dreiwöchiger gemeinsamer Urlaub sollten dem Vater durchaus als emotionale Bereicherung dienen, nicht als Belastung. Dass hier noch versucht wird, die "Kosten des Kindes" für diese lächerlich kurze Zeit auf die Mutter abzuwälzen, zeigt von einer Geisteshaltung, die mir eine sachliche Beantwortung dieser Frage nahezu unmöglich macht. Aber ich hab's ja wenigstens versucht...
Gruß
Sven