Gewährleistung erzwingen

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006

Hallo zusammen,
angenommen, in einer B2B Beziehung bestellt der Kunde K beim Lieferanten W schriftlich Ware mit der eingebauten Aussage "Die Gewährleistung leitet sich aus den gesetzlichen Vorgaben des BGB ab"
Hätte durch diese Formulierung L jetzt 2 Jahre wie bei einem B2C Fall Gewährleistung zu stellen?
Danke vorab
MM

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewährleistung erzwingen

    DIe gesetzliche Frist ist zwei Jahre. Von ihr kann u.U. abgewichen werden, doch wird hier ja gerade nicht davon abgewichen.

    Levay

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