Verschlüsselung

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006

Hallo,

angenommen, jemand hat eine Festplatte verschlüsselt und diese wird von der Polizei beschlagnahmt. Wenn Verdacht auf eine Strafttat besteht (und keine Gefahr für andere dadurch entsteht, falls sich dieser Verdacht bestätigt), ist dann der Besitzer der Festplatte verpflichtet, den Schlüssel preiszugeben?

Grüße,
Moritz

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Verschlüsselung

    Hallo, angenommen, jemand hat eine Festplatte verschlüsselt und diese
    wird von der Polizei beschlagnahmt. Wenn Verdacht auf eine
    Strafttat besteht (und keine Gefahr für andere dadurch
    entsteht, falls sich dieser Verdacht bestätigt), ist dann der
    Besitzer der Festplatte verpflichtet, den Schlüssel
    preiszugeben?
    nein, das ist er unter keinen Umständen, weil niemand dazu gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.

    Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl. Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für immer beschlagnahmt zu halten.

    Gruß,

    M.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Verschlüsselung

      Hallo, nein, das ist er unter keinen Umständen, weil niemand dazu
      gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.
      Gut zu wissen ;) Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
      berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
      Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
      immer beschlagnahmt zu halten.
      Wieso das denn? Was hat denn die Peripherie damit zu tun? *kopfschüttel*.
      Ich hab mich schon immer gefragt, warum bei Razzien Computerbildschirme beschlagt werden, wenn nach Beweismaterial gesucht wird. Sind das reine Repressalien?

      Grüße,
      Moritz

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Verschlüsselung

        Hi, nein, das ist er unter keinen Umständen, weil niemand dazu
        gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.
        Gut zu wissen ;) Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
        berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
        Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
        immer beschlagnahmt zu halten.
        Wieso das denn? Was hat denn die Peripherie damit zu tun?
        Ich hab mich schon immer gefragt, warum bei Razzien
        Computerbildschirme beschlagt werden, wenn nach Beweismaterial
        gesucht wird. Sind das reine Repressalien?
        Jein. Natürlich soll sowas auch wehtun, aber der Gedanke dahinter ist - laut einer befreundeten Polizistin sowie einem Kumpel, der mal betroffen war - folgender:

        Beschlagnahmt wird in diesem Fall das Tatwerkzeug. Als Tatwerkzeug wird "das Computersystem" betrachtet, und zu dem gehört eben neben dem Rechner auch alles, was dranhängt, auch, wenn ermittlungstechnisch auch die Festplatte allein reichen würde.

        Gruß,

        M. (kein Rechtsgelehrter!)

        • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
          Tatwerkzeug

          Hallo Malte, Beschlagnahmt wird in diesem Fall das Tatwerkzeug. Als
          Tatwerkzeug wird "das Computersystem" betrachtet, und zu dem
          gehört eben neben dem Rechner auch alles, was dranhängt, auch,
          welch ein Glück, dass nicht "die Wohnung" als Tatwerkzeug angesehen wird...

          Ciao, Holger

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Nachfrage: Verschlüsselter Swap

      Hallo, Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
      berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
      Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
      immer beschlagnahmt zu halten.
      Wie ist das, wenn man den Schlüssel gar nicht hat? wenn niemand ihn hat?

      Für die Nicht-Techniker: Das hört sich zwar sehr abstrus an, kann aber wirklich vorkommen. Einige Systeme bieten die Möglichkeit, Swap Space ("Auslagerungsdatei") zu verschlüsseln, und zwar mit einem Schlüssel, der beim Start generiert wird und nur im Arbeitsspeicher aufbewahrt wird. Wenn der Rechner ausgeht, ist auch der Schlüssel weg, was durchaus gewollt ist.

      Grüße,
      Moritz

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re: Nachfrage: Verschlüsselter Swap

        Hallo, Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in so einem Fall
        berechtigt, diese Festplatte (ggf. inkl. Rechner, inkl.
        Bildschirm(!), inkl. Tastatur(!)) auf unbestimmte Zeit = für
        immer beschlagnahmt zu halten.
        Wie ist das, wenn man den Schlüssel gar nicht hat? wenn
        niemand ihn hat?

        Für die Nicht-Techniker: Das hört sich zwar sehr abstrus an,
        kann aber wirklich vorkommen. Einige Systeme bieten die
        Möglichkeit, Swap Space ("Auslagerungsdatei") zu
        verschlüsseln, und zwar mit einem Schlüssel, der beim Start
        generiert wird und nur im Arbeitsspeicher aufbewahrt wird.
        Wenn der Rechner ausgeht, ist auch der Schlüssel weg, was
        durchaus gewollt ist.
        Wenn das technisch nachvollziehbar ist, dann kann ggf. sicherlich mit anwaltlicher Hilfe die Herausgabe erwirkt werden. Im Zweifelsfall muss man aber auch dann damit rechnen, dass der PC einbehalten wird.

        Die Staatsanwaltschaft hat in diesen Dingen gewisse Spielräume, und bei dem u.g. Bekannten war es bspw. so, dass das Verfahren trotz anzunehmender (geringer) Schuld eingestellt wurde, weil er nach Sicht der Staatsanwaltschaft mit der Beschlagnahme ausreichend "bestraft" war. Offiziell wurde das natürlich anders formuliert, aber unter'm Strich scheint man das so sagen zu können.

        Gruß,

        M.

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