Unfallwagen?

Folgendes ist passiert:

Paul hat sein Auto in der Werkstatt reparieren lassen. Es war fertig, alles bezahlt und alles gut. Dann nahm sich einer der Mitarbeiter des Autohauses, wir nennen ihn Herr F., den Schlüssel um den Wagen noch einmal durch die Waschstrasse zu fahren. Die Waschstrasse ist nur 300m entfernt, aber auf der Fahrt dorthin passierte es.

Ein anderes Auto fuhr Herrn F. in die Seite. Der Unfallgegner, wir nennen ihn Mr. G, ist schuldig. Paul bekommt einen Ersatzwagen, denn sein Auto wird gleich im Autohaus behalten und repariert.

Paul ärgert sich schwarz, denn er hat nun ein Unfallauto, welches sich sicherlich beim späteren Verkauf in einigen Jahren bemerkbar machen wird.

Da er ja selber nicht gefahren ist - kann er irgend welche Kosten dem Autohaus gegenüber geltend machen? Oder hat er gar keine Handhabe, denn er hat ja billigend in Kauf genommen, dass Herr F. mit seinem Auto in die Waschanlage fährt. Oder kann er eine Wertminderung vom Unfallgegner, bzw. dessen KFZ-Haftpflicht einfordern.

Was kann Paul tun?

Gruß

Martin

Oder
kann er eine Wertminderung vom Unfallgegner, bzw. dessen
KFZ-Haftpflicht einfordern.

Hallo,

ja, die Haftpflichtversicherung des Unfallschuldners ersetzt auch den merkantilen Minderwert.

Mfg vom

showbee

Da er ja selber nicht gefahren ist - kann er irgend welche
Kosten dem Autohaus gegenüber geltend machen?

Wieso dass denn ? Das Autohaus ist doch an dem Unfall unschuldig. Und die Fahrt in die Waschstraße ist im Zusammenhang mit der Dienstleistung des Autohauses gerechtfertigt.

kann er eine Wertminderung vom Unfallgegner, bzw. dessen
KFZ-Haftpflicht einfordern.

Der Schaden wird ganz normal von der Versicherung des Unfallverursachers reguliert, genauso als ob der Halter des Fahrzeuges gefahren wäre.

Hi

Der zu Rat gezogene Gutachter ermittelt auch nen Kostenersatz dafür.
War bei unserem Auto auch so. Bj 2002, Unfall, Gutachter kam

Bekam noch Geld von der Versicherung, da es nun als Unfallwagen nicht mehr soviel wert ist