Unfallwagen?
Von: , Frage gestellt am Di, 13. Jun 2006
Folgendes ist passiert:
Paul hat sein Auto in der Werkstatt reparieren lassen. Es war fertig, alles bezahlt und alles gut. Dann nahm sich einer der Mitarbeiter des Autohauses, wir nennen ihn Herr F., den Schlüssel um den Wagen noch einmal durch die Waschstrasse zu fahren. Die Waschstrasse ist nur 300m entfernt, aber auf der Fahrt dorthin passierte es.
Ein anderes Auto fuhr Herrn F. in die Seite. Der Unfallgegner, wir nennen ihn Mr. G, ist schuldig. Paul bekommt einen Ersatzwagen, denn sein Auto wird gleich im Autohaus behalten und repariert.
Paul ärgert sich schwarz, denn er hat nun ein Unfallauto, welches sich sicherlich beim späteren Verkauf in einigen Jahren bemerkbar machen wird.
Da er ja selber nicht gefahren ist - kann er irgend welche Kosten dem Autohaus gegenüber geltend machen? Oder hat er gar keine Handhabe, denn er hat ja billigend in Kauf genommen, dass Herr F. mit seinem Auto in die Waschanlage fährt. Oder kann er eine Wertminderung vom Unfallgegner, bzw. dessen KFZ-Haftpflicht einfordern.
Was kann Paul tun?
Gruß
Martin
