Re^3: Millionenräuber verprasst Raub
Hallo,
die Strattat begeht ein Mensch, nicht "Herr XYZ mit PersonalausweisNr. XYZ", insoweit kommt natürlich ein Strafverfahren in betracht, wenn Strafverfolgungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Problematisch wird es nur, wenn Beweise vorliegen, dass Herr XYZ es war, dann kann ggf. eine zivilrechtliche Verurteilung (Rückzahlung Beute) erfolgen (auch ohne das Herr XYZ anwesend ist), aber kein Strafverfahren gegen ihn durchgeführt werden. Insoweit kann er ggf. nach 20 Jahren Ausland straffrei nach D zurückkehren muss dann aber mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen der Zivilsache rechnen. Man sieht, Kriminalität lohnt nicht.
Die meisten dieser entflohenden Räuber werden übrigens (wie auch gerade in dem Fall des Geltransporterdiebes) deswegen geschnappt, weil sie sich nicht von allem und allen Lossagen können. Meist führen Verwandte die Fahnder auf die Spur. Im weiteren ist zu bedenken, dass es immer weniger Länder auf der Erde gibt und geben wird, die kriminelle nicht ausliefern. Früher konnte man als entartnter Verbrecher vielleicht in Argentinien oder Brasilien noch gut leben, aber das war auch mal...
Gruss vom
showbee
p.s. Krimis in TV & Buch sind immer zur Unterhaltung da, nie zur Belehrung oder Darlegung der tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse...