In meinem Mietvetrag wurden Nebenkosten von 130.- monatlich vereinbart (Kaltmiete: 635.-). Nun habe ich für vergangenes Jahr eine Nachzahlung von 760.- erhalten, also fast 50% mehr akls anfangs vorgesehen. Is solch eine Erhöhung zulässig? Der Vermieter müsste die Kosten ja vor ABschluss des Vertrages abschätzen können und hat ansonsten eventuell bewusst einen zu niedrigen Satz angegeben, um die Miete zu drücken.
Frage: Was darf in den Kosten enthalten sein? Hier sind neben der Grundsteuer (20.-/Monat, soviel ich weiss darf sie nicht enthalten sein) auch Posten für den Hausmeister sowie eine nicht näher erläuterte Reparatur (180.-)enthalten. Reparaturen in der Wohnung von etwa 200.- habe ich bereits laut Mietvertrag übernommen.
Alexander
Grundsteuer ist ok. Die nicht näher beschriebene Reparatur dagegen nicht.
Mein Rat, lass die Abrechnung überprüfen, von der Verbraucherzentrale oder dem Mieterbund.Die Mitgliedschaft kostet ca.90,-DM pro Jahr, ist aber Ortsabhängig. Für mich hat sich das schon bezahlt gemacht. Kann ich nur empfehlen. Sobald eine Position nicht korrekt ist, musst Du nicht bezahlen, bevor der Vermieter eine korrekte Abrechnung erstellt. Ich habe meine letzte Abrechnung auch bemängelt und die Nachforderung nicht bezahlt. Ist schon über ein Jahr her.
Eine genaue Analyse Deiner Abrechnung kann man hier nicht machen. Deswegen auf jeden Fall überprüfen lassen. Dafür hast Du laut Gesetz 4 Wochen Zeit.
Nebenkosten sind Kosten, die dem Vermieter tatsächlich entstanden sind und die auf den Mieter umgelegt werden. Hier kann er natürlich nicht umlegen, was ihm gerade so einfällt, sondern es gibt ganz klare Vorgaben. Wie Roland bereits erwähnte haben Reparaturkosten hier nichts zu suchen.
Du bezahlst in ja nur eine Vorauszahlung und deshalb wird (sollte) einmal jährlich eine Abrechnung durch den Vermieter erstellt werden. In dieser Abrechnung werden dann die tatsächlichen Kosten den Vorauszahlungen gegenübergestellt. Daraus ergibt sich dann entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.
Die Nachforderung ist also keine Erhöhung. Du solltest aber den Vermieter bitten, die Vorauszahlung zu erhöhen, damit du nicht auf einen Schlag solch eine hohe Summe zurückzahlen musst. Anscheinend ist die Pauschale ja zu niedrig angesetzt.
Eine Prüfung der Abrechnung ist auf jeden Fall sinnvoll. Der Vermieter muss dir die der Abrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen auch zukommen lassen, wenn du sie anforderst. Ansonsten kann die Abrechnung ja nicht nachvollzogen werden.