Entschädigung bei Flugverspätung

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006

Einen schönen (vorgezogenen) Sommertag allerseits!

Neulich habe ich von einer EU-Richtlinie gehört, die Entschädigungen für Fluggäste bei erheblichen Verspätungen regeln soll. Als Nicht-Jurist nehme ich allerdings an, dass eine solche Richtlinie nicht verbindlich ist, solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Insofern muss man wohl davon ausgehen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie noch gar nicht in Kraft sind, zumindest nicht in Deutschland.

Kann mir jemand sagen, ob es zur Zeit eine entsprechende Regelung in Deutschland gibt? Was passiert beispielsweise, wenn jemand auf einem Interkontinentalflug 17 Stunden Verspätung in Kauf nehmen musste? Sind seine Ansprüche dadurch abgegolten, dass er durch die Fluggesellschaft Verpflegung und Übernachtung erhalten hat? Möglicherweise hat er aber kostbare Zeit seines Urlaubs oder auch einen wichtigen Termin verpasst, wofür es doch eine Entschädigung geben müsste.

Vielen Dank schon einmal für alle Hinweise!
Gruß! m.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 1 hilfreich
    Re: Entschädigung bei Flugverspätung

    Neulich habe ich von einer EU-Richtlinie gehört, die
    Entschädigungen für Fluggäste bei erheblichen Verspätungen
    regeln soll. Als Nicht-Jurist nehme ich allerdings an, dass
    eine solche Richtlinie nicht verbindlich ist, solange sie
    nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Insofern muss man
    wohl davon ausgehen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie
    noch gar nicht in Kraft sind, zumindest nicht in Deutschland.
    Unter http://www.wer-weiss-was.de/article/3446336 findest du eine andere Diskussion zu diesem Thema, u. a. mit Verweis auf den Wortlaut der entspr. Verordnung (die als solche nicht eigens in nationales Recht umgesetzt werden muss): http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_04...

    Gruss
    Schorsch

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Entschädigung bei Flugverspätung

      Hallo Schorsch,

      vielen Dank für diese Informationen. Seltsam eigentlich, dass sich die Fluggesellschaften dann so aufregen über diese Richtlinie. Die Entschädigungszahlungen kommen ja nur bei Annullierung in Betracht.

      Gruß! m.

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Entschädigung bei Flugverspätung

        vielen Dank für diese Informationen. Seltsam eigentlich, dass
        sich die Fluggesellschaften dann so aufregen über diese
        Richtlinie. Die Entschädigungszahlungen kommen ja nur bei
        Annullierung in Betracht.
        Das Problem (aus Sicht der Fluggesellschaften) ist, dass auch im Verspätungsfall eine Reihe von Pflichten einzuhalten ist, und dass eine Nichteinhaltung wirksam, verhältnismäßig und abschreckend (16,2) zu sanktionieren ist. Und es ist wohl so, dass zumindest in Einzelfällen diesen Pflichten nicht nachgekommen wird.

        Wieweit sich aus der Verletzung dieser Pflichten ein zivilrechtlicher Anspruch der einzelnen Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft ergibt, weiss ich nicht. Zumindest aber werden sie Anspruch auf Ersatz aller eigener Aufwendungen (Hotelunterbringung, Fahrtkosten, Verpflegung, alternative Verkehrsmittel...) haben, die sich aus dieser Pflichtverletzung ergeben.

        Gruss
        Schorsch

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!