Entschädigung bei Flugverspätung
Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006
Einen schönen (vorgezogenen) Sommertag allerseits!
Neulich habe ich von einer EU-Richtlinie gehört, die Entschädigungen für Fluggäste bei erheblichen Verspätungen regeln soll. Als Nicht-Jurist nehme ich allerdings an, dass eine solche Richtlinie nicht verbindlich ist, solange sie nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Insofern muss man wohl davon ausgehen, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie noch gar nicht in Kraft sind, zumindest nicht in Deutschland.
Kann mir jemand sagen, ob es zur Zeit eine entsprechende Regelung in Deutschland gibt? Was passiert beispielsweise, wenn jemand auf einem Interkontinentalflug 17 Stunden Verspätung in Kauf nehmen musste? Sind seine Ansprüche dadurch abgegolten, dass er durch die Fluggesellschaft Verpflegung und Übernachtung erhalten hat? Möglicherweise hat er aber kostbare Zeit seines Urlaubs oder auch einen wichtigen Termin verpasst, wofür es doch eine Entschädigung geben müsste.
Vielen Dank schon einmal für alle Hinweise!
Gruß! m.
