Borderline Marylin Monroe

Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren Krankheitsbildes und des Urheberechtes für cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?

Liebe Grüße

Sylvia

Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren
Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?

Darf man um halbwegs verständliche Formulierungen bitten?

Wenn man B nicht erkennt (kopf, besondere Narben oder Tatoos) darf man ein Knochengerüst zeigen.
Oder auch das Gegenteil (Häuptling BigWampi).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren
Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?

Nein! Der Urheber kann entscheiden, für was sein Werk verwendet wird. Eine Ausnahmeregelung „Sozialer Hintergrund“ ist nicht vorgesehen!

Gruß
Falke