Borderline Marylin Monroe

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006

Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren Krankheitsbildes und des Urheberechtes für cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?

Liebe Grüße

Sylvia

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 2 hilfreich
    Re: Borderline Marylin Monroe

    Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren
    Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
    cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
    Darf man um halbwegs verständliche Formulierungen bitten?

  2. Antwort von nach 34 Minuten 0 hilfreich
    Re: Borderline Marylin Monroe

    Wenn man B nicht erkennt (kopf, besondere Narben oder Tatoos) darf man ein Knochengerüst zeigen.
    Oder auch das Gegenteil (Häuptling BigWampi). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Borderline Marylin Monroe

    Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren
    Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
    cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
    Nein! Der Urheber kann entscheiden, für was sein Werk verwendet wird. Eine Ausnahmeregelung "Sozialer Hintergrund" ist nicht vorgesehen!

    Gruß
    Falke

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