Borderline Marylin Monroe
(Autor: ѕ ү l v і а, Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006)
Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren Krankheitsbildes und des Urheberechtes für cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
Liebe Grüße
Sylvia
Liebe Grüße
Sylvia
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Re: Borderline Marylin Monroe
(Autor: w о r l d w i d е f а b, Antwort nach 12 Min)
Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren
Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
Darf man um halbwegs verständliche Formulierungen bitten?Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
Re: Borderline Marylin Monroe
(Autor: һ а w е t һ і е, Antwort nach 34 Min)
Wenn man B nicht erkennt (kopf, besondere Narben oder Tatoos) darf man ein Knochengerüst zeigen.
Oder auch das Gegenteil (Häuptling BigWampi).
Oder auch das Gegenteil (Häuptling BigWampi).
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Re: Borderline Marylin Monroe
(Autor: F а l k е, Antwort nach 3 h, 24 Min)
Darf A ein Bild von B unter Berücksichtigung deren
Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
Nein! Der Urheber kann entscheiden, für was sein Werk verwendet wird. Eine Ausnahmeregelung "Sozialer Hintergrund" ist nicht vorgesehen!Krankheitsbildes und des Urheberechtes für
cdefghijklmnopqrstuvwxyz zum Aufrütteln benutzen?
Gruß
Falke
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