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EEG: Wer kann diesen Paragraphen lesen?



Moin,

ich verzweifle an §16 EEG. http://bundesrecht.juris.de/eeg_2004/...
Wenn ich Abs.1 und Abs.2 S.1 verstehen würde, dürfte der Rest simpel sein, aber soweit komme ich leider erst gar nicht ;-)

Also, was ich glaube erkannt zu haben:
- Die BAFA kann eine Ausnahmegenehmigung erstellen.
- Diese Genehmigung erlaubt es Stromversorgern, die Einspeisung von EEG-Strom anderer Erzeuger einzuschränken (z.B. private Solarzellen etc.), wozu sie eigentlich nach §14 Abs.3 S.1 verpflichtet wären.

Was hat das mit produzierenden Unternehmen und Schienenverkehr zu tun? Sind das im genannten Fall die EEG-Strom-Lieferanten? Aber warum sollen die dann nach Abs.2 irgendwas beweisen, wo ihnen doch "geschadet" wird ?? ?? ?? :-?

Ich danke für sachdienliche Interpretationshilfen

thx
moe.
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Re: EEG: Wer kann diesen Paragraphen lesen?


Hallo Moe,
ich verzweifle an §16 EEG.
jaja, die transparenten deutschen Gesetze... *seufz* Aber schau mal, hier habe ich Infos zur Anwendung des § 16 EEG ausgegraben: http://www.erneuerbare-energien.de/fi.... Vielleicht ist es dort etwas deutlicher...

Grüße
Renee

Danke.


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