Ungewollt Kind?

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006

Hallo,

ich habe eine eher ungewöhnliche Frage an euch;vllt kann mir jemand helfen:

Der Fall sit folgender :
X (männlich) und y (weiblich) sind jeweils 21 und seit 4 Monaten zusammen.
X möchte weiterhin studieren und denkt noch nicht an Kinder,y lässt aber häufiger durchblicken dass sie gerne ein Kind hätte und dann zu Hause bleiben möchte (am besten keine Ausbildung,kein studieren etc.).
Das ist schon sehr belastend für x aber was jetzt erschwerend hinzukommt:
y will demnächst anfangen,die Pille zu nehmen....x hat nun ANgst dass y behauptet,die Pille zu nehmen,es in Wirklichkeit aber nicht tut und x mehr oder weniger ein Kind ''unterjubeln'' könnte.

Könnte sich x (außer durch reden,Beziehung beenden,Kondom nehmen) vor einem solchen Kind rechtlich schützen ?

Hoffe mir kann jemand helfen!

25 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 5 hilfreich
    Re: Ungewollt Kind?

    Hallo, Könnte sich x (außer durch reden,Beziehung beenden,Kondom
    nehmen) vor einem solchen Kind rechtlich schützen ?

    Hoffe mir kann jemand helfen!
    nein. Lauf, so schnell Du kannst.

    Disclaimer: Dies ist keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern dringend notwendige und zumutbare Hilfeleistung im Sinne des § 323c StGB.

    Gruß,

    Malte

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Ungewollt Kind?

      Hallo, Disclaimer: Dies ist keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern
      dringend notwendige und zumutbare Hilfeleistung im Sinne des §
      323c StGB.
      Diesen Paragraphen muss ich mir merken. Hier hilft wirklich keine langatmige Diskussion.

      Gruß Volker, ich habe mal wieder was dazu gelernt.

  2. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ungewollt Kind?

    Hi,

    rechtlich kannst du dich da nicht absichern.

    Nur selbstverantwortlich dich um die Verhütung
    kümmern.

    Aber wenn du ihr in so einer wichtigen Frage
    nicht trauen kannst,
    kann ich mich nur Maltes Rat anschließen:
    LAUF!

    Gruß
    Elke

  3. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Ungewollte Vaterschaft

    Hallo, Könnte sich x (außer durch reden,Beziehung beenden,Kondom
    nehmen) vor einem solchen Kind rechtlich schützen ?
    Um es brutal auf den Punkt zu bringen (trifft natürlich nur auf Heteros zu *g*): wer vögelt, muß damit rechnen, eine Schwangerschaft zu verursachen - wer eine Schwangerschaft verursacht, hat für das Kind aufzukommen. Punktum!

    Mehr noch: X ist nicht nur gegenüber dem Kind sondern auch gegenüber Y unterhaltspflichtig. Was den Unterhaltsanspruch von Y angeht, gibt es zwar einige Ausnahmen (berühmtes Beispiel: Y durchlöchert absichtlich die Kondome aus dem gemeinsamen Nachttischchen), durch die der Unterhaltsanspruch verwirkt sein könnte, hinsichtlich des Kindes gibt es da aber 'No mercy'.

    Als Vater hat X aber natürlich nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

    Gruß
    Renee

  4. Antwort von nach 16 Stunden 3 hilfreich
    Re: Ungewollt Kind?

    hm... laß mal überlegen... du könntest vielleicht das kind verklagen, wenn es uneingeladen kommt. vielleicht wegen kindlichem hausfriedensbruch oder so? darauf steht pampersentzug nicht unter 12 monaten.

    oder werd besser du erst mal erwachsen. fang erst mit bumsen an, wenn du auch mit den konsequenzen leben kannst.

    *kopfschüttel*
    ann

    • Antwort von nach 21 Stunden 4 hilfreich
      Re^2: Ungewollt Kind?

      Schade, dass du dafür Sternchen bekommst.

      Natürlich kann man zu dem Fragesteller einiges sagen, z.B.:

      1. Komische Beziehung, wenn du ihr das zutraust

      2. Verhüte doch selbst

      Aber so zu tun, als sei der Fragesteller "nicht erwachsen", ist unverschämt und völlig unnötig. Im Übrigen: Sollte die Frau das, was er befürchtet, wirklich tun, wäre das IHRE Untat und nicht seine. Es wäre schlicht und ergreifend ein hinterhältiger Trick.

      Levay

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Ob hinterhältig oder nicht...

        ... es ändert nichts an der Tatsache, daß X gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig ist.

        Gruß
        Renee

        • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
          Re: Ob hinterhältig oder nicht...

          Hallo! ... es ändert nichts an der Tatsache, daß X gegenüber dem Kind
          unterhaltspflichtig ist.
          Es könnte aber, wenn man mal juristisch an die Sache ran geht und nicht nur hin und her lamentiert neben der Unterhaltspflicht des Vaters einen Schadensersatzanspruch desselben gegen die Mutter aus § 823 I BGB geben, mit dem er sich eben seine Unterhaltslast von der Mutter wieder zurückholen könnte.
          Das ist im Ergebnis zu verneinen, aber man kann dran denken. Deswegen hilft auch die Antwort nach der Unterhaltspflicht des Vater gegenüber dem Kind nicht wirklich weiter, um eine abschließende Lösung zu finden. Für Einzelheiten verweise ich gern auf mein obiges Posting.

          Florian.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Ob hinterhältig oder nicht...

          ... es ändert nichts an der Tatsache, daß X gegenüber dem Kind
          unterhaltspflichtig ist.
          Und wo um alles in der Welt habe ich mich dazu geäußert? Nirgendwo?

          Eben! Ich habe nichts zu der Frage von Unterhaltspflichten oder Regress gesagt.

          Levay



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