Falsche Rechnung muss zunächst überwiesen werden?

Von: , Frage gestellt am Mi, 14. Jun 2006

Hallo,

wenn eine Telekommunikationsfirma eine falsche Rechnung stellt, der
Betrag daher zurückgebucht wird und anschließend eine Gutschrift
erstellt wird - muss man dann den VOLLEN Betrag erstmal überweisen,
weil die Gutschrift laut Tel-Firma erst auf der übernächsten Rechnung
erscheint?
Insbesondere wenn der korrekte Betrag nur ein Bruchteil des
Rechnungsbetrags ist?

Vielen Dank!

Viele Grüße,

Martin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Falsche Rechnung muss zunächst überwiesen werd

    Natürlich musst du das nicht bezahlen. Nicht die Rechnung, sondern der Anspruch begründet eine Pflicht.

    Levay

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