Handyabzocke

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2006

Fall:

Kunde von Mobilfunkdienst Xy sieht auf seiner überhöhten Rechnung das Ihm Klingeltöne und Dienste abgebucht wurden die er nicht bekommen oder genutzt hat.
Es ist ein Betrag von über 50,00 € aufgelaufen.

Eine schriftliche Kündigung wird vom Beteiber des Klingeltonunternehmens das auch über eine Singelbörse verfügt ignoriert.

Welche Massnahmen können ergriffen werden? Wie bekommt der Kunde sein Geld zurück? Wie kann es überhaupt passieren das man plötzlich Geld abgezogen bekommt ohne eine Leistung dafür erhalten zu haben?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Handyabzocke

    Wie kann es überhaupt passieren das
    man plötzlich Geld abgezogen bekommt ohne eine Leistung dafür
    erhalten zu haben?
    Möglicherweise, weil derjenige sich für dieses Abo angemeldet hat?
    Dann wäre es völlig irrelevant ob er es auch nutzt, da er für die Bereitstellung bezahlt.

    Gruss ivo

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Handyabzocke

    Fall:
    Hi Kunde von Mobilfunkdienst Xy sieht auf seiner überhöhten
    Rechnung das Ihm Klingeltöne und Dienste abgebucht wurden die
    er nicht bekommen oder genutzt hat.
    Woher weiß er das? Hat er das Handy immer? War Fremdzugriff möglich? Lag das Handy einfach rum? Hat noch jemand den Pin-Code des Handys?
    Sind auf dem Einzelverbindungsnachweis (EVN) Internet-Kosten oder "komische" kostenpflichtige SMS berechnet worden? Hierüber erfolgt in der Regel die Bestellung oder via Internet - hier kommt ne SMS auf das Handy mit dem Login-Code (z.B. Flirtportal wie Ilove) Es ist ein Betrag von über 50,00 € aufgelaufen.
    Ist einiges aber noch human - mein bester Kunde hatte knapp 150 Euro auf der Rechnung Eine schriftliche Kündigung wird vom Beteiber des
    Klingeltonunternehmens das auch über eine Singelbörse verfügt
    ignoriert.
    Wenn der Anbieter, sicherlich Jamba mit Ilove, ein Singleportal hat, muß hier auch die Auskunft kommen welcher User bei dem Singleportal angemeldet wurde bzw. wann.

    Wende Dich parallel noch per E-Mail an den zuständigen Diensteanbieter mit Sendebericht Welche Massnahmen können ergriffen werden?
    Einschreiben mit Rückschein an den Drittanbieter mit Fristsetzung sowie vollständiger Darstellung der bestellten Dienste. Anküpndigung weiterer Schritte Wie bekommt der Kunde sein Geld zurück?
    Er muß beweisen, dass er es nicht war z.B. per Handy-Einzelverbindungsnachweis sowie der Anbieter muß darlegen können, dass die Dienste (mit Datum und Uhrzeit) bestellt wurden Wie kann es überhaupt passieren das man plötzlich Geld abgezogen bekommt ohne eine Leistung dafür erhalten zu haben?
    Nun, man bestellt per Handy diese Dienste. Bei der Bestellung wird man über die Kosten informiert und muß diese bestätigen - erst hier wird das ganze kostenpflichtig.

    Tipp: Richte Dich auch an deinen Handyanbieter und erkundige Dich, ob die sich in deinem Namen an den Premium-Anbieter wenden werden bzw. ob die Dir mitteilen können, was bestellt wurde.

    Um die Zahlung kommst Du nicht zum. Leiste die Zahlung "Unter Vorbehalt" - viele Handyfirmen sperren die Anschlüsse, falls Zahlungen teilweise bzw. komplett ausstehend sind. Erhält man eine Gutschrift so kommt diese direkt auf das Konto bzw. an den Anbieter und der gibt es mit der Handyrechnung zurück.

  3. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Handyabzocke

    Ist ein Anfechtung des so zustande gekommenen Vertrags z.B. wegen Irrtums möglich?

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