Verteidigungsanzeige vor dem Landgericht?
Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2006
Hallo Forum! ;-)
Kann ein Beklagter in einem Zivilverfahren (Geldforderung) vor dem Landgericht die Verteidigungsanzeige selbst abgeben oder muss dies wegen des Anwaltszwangs vor dem LG durch einen Anwalt erledigt werden?
Hintergrund könnte beispielsweise der Wunsch eines Beklagten sein, zunächst seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen, dieser aber keine Klageerwiderung mehr folgen zu lassen, um das Verfahren dadurch bewusst zu verzögern. Natürlich erginge dann in Folge Versäumnisurteil, aber eben erst zeitlich später. Wirtschaftlich uninteressanter wäre dies für den Beklagten, wenn er zunächst die RA-Gebühr für die Verteidigungsanzeige zahlen müsste, auch wenn ich nicht wüsste, ob dann schon alleine für die Verteidigungsanzeige RVG-Kosten anfallen würden.
Ich meine mich übrigens zu erinnern, dass im letzten Jahr mal eine Gesetzesänderung analog §333 ZPO geplant war, die die Möglichkeit des Erlasses eines Versäumnisurteils auch bei Anzeige der Verteidigungsbereitschaft aber späterem Versäumen der materiellen Klageerwiderung schaffen sollte. Was ist daraus geworden?
Gruß
Sven
