Muss eine Person, die 4 Jahre lang - bis 1990 - für sich und ihre Kinder Sozialhilfe bezog, diese zurückbezahlen, wenn sie Vermögen hat? Wenn sie z.B. ein halbes Haus erbt, dessen 1 Wohnung sie bewohnen wird?
Danke für Antworten,
Leonora
Muss eine Person, die 4 Jahre lang - bis 1990 - für sich und ihre Kinder Sozialhilfe bezog, diese zurückbezahlen, wenn sie Vermögen hat? Wenn sie z.B. ein halbes Haus erbt, dessen 1 Wohnung sie bewohnen wird?
Danke für Antworten,
Leonora
Hi!!
Muss eine Person, die 4 Jahre lang - bis 1990 - für sich und
ihre Kinder Sozialhilfe bezog, diese zurückbezahlen, wenn sie
Vermögen hat? Wenn sie z.B. ein halbes Haus erbt, dessen 1
Wohnung sie bewohnen wird?
meines Wissens nur dann, wenn die Sozialhilfe damals auf Darlehensbasis gewährt wurde.
bye