Darf man sein Privatgrundstück Video-überwachen?
Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2006
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo,
Ein Bürger hat ein Grundstück (vorderes) und sein Nachbar hat das Wege-Nutzungsrecht, damit er auf sein Grundstück (hinteres) gelangen kann.
Beide Parteien sind leider ein wenig verstritten.
So wird vom hinteren Nachbarn das Tor nach der Benutzung oft nicht geschlossen und es ist auf diese Weise bereits etwas gestohlen worden. Die Versicherung hat wegen des nicht stets verschlossenen Tores den Verlust des Gegenstandes nicht erstattet.
Es kam bei Abwesenheit des vorderen Grundstücksbesitzers auch vor, dass die Bepflanzung in seinem Garten zerstört wurde.
Das hintere Nachbargundstück ist nicht einsehbar, weil es von dem Haus des hinteren Nachbarn und dem Schuppen des vorderen Nachbarn verdeckt wird. Also würde die Privatsphäre des Nachbarn bei Installation einer Video-Überwachungskamera nicht gestört. Und ich denke, man kann ein solches Gerät auch so einstellen, das der Radius entsprechend angepasst wird, um fremde Leute nicht zu belästigen.
1. Darf der vordere Grundstücksbesitzer eine Überwachungskamera überhaupt installieren?
2. Wenn ja, was muss er dabei beachten?
3. Darf der vordere Grundstücksbesitzer auf diese Weise kontrollieren, wer das Tor wann nicht verschlossen hat, um bei möglichen weiteren Diebstählen der Versicherung Beweise vorlegen zu können?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
Sylvi
